smzh blue logo
Versicherungen

Krankenkasse für die Familie: was für Kinder und Eltern gilt

Artikel
26 Feb 2026
smzh-image

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Kinder gilt die ordentliche Franchise von CHF 0. Wahlfranchisen sind in sechs festen Stufen von CHF 100 bis CHF 600 möglich.
  • Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 10 Prozent, aber höchstens CHF 350.00 pro Jahr und Kind.
  • Für mehrere Kinder derselben Familie beim selben Versicherer gilt eine Obergrenze.
  • In unserer Auswertung von 25 Kassen kostet die teuerste Kinderprämie rund das 2,75-Fache der günstigsten.
  • Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem das Kind 19 wird, gelten die Erwachsenenfranchise und der volle Selbstbehalt, auch während einer Ausbildung.

Was Kinder in der Grundversicherung zahlen

Kinder zahlen weniger als Erwachsene, und dafür gelten klare Regeln. Für Kinder wird keine ordentliche Franchise erhoben. Die Kostenbeteiligung beginnt beim Selbstbehalt von grundsätzlich 10 Prozent, und dieser ist bei CHF 350.00 pro Jahr gedeckelt. Beim Erwachsenen liegt der Höchstbetrag bei CHF 700.00. Eine Ausnahme betrifft Arzneimittel: Wird ein Originalpräparat bezogen, obwohl ein wirkstoffgleiches Generikum deutlich günstiger verfügbar ist, beträgt der Selbstbehalt darauf 40 statt 10 Prozent. Die tatsächlich bezahlte Kostenbeteiligung kann dadurch über CHF 350.00 liegen.

Eltern können freiwillig eine Franchise für ihr Kind wählen. Dabei gibt es sechs feste Stufen: CHF 100, 200, 300, 400, 500 und 600. Im Gegenzug sinkt die Prämie. Weil Kinderprämien ohnehin tief sind, fällt der Rabatt in Franken allerdings gering aus, während das getragene Risiko zulasten der Familie geht.

Der Beitrag an einen stationären Spitalaufenthalt von CHF 15.00 pro Tag betrifft Kinder nicht: Sie sind davon ausgenommen, ebenso junge Erwachsene in Ausbildung. Zudem sind Impfungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt bleibt jedoch bestehen.

Wie stark unterscheiden sich Kinderprämien?

Die genehmigten Prämien 2027 sind noch nicht veröffentlicht. Alle Beträge in diesem Beitrag stammen deshalb aus dem offiziellen Prämiendatensatz 2026 des Bundesamts für Gesundheit und zeigen eine Grössenordnung für 2027.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich Kinderprämien deutlich stärker unterscheiden, als die kleinen Beträge vermuten lassen. Wir haben den Prämiendatensatz 2026 des Bundesamts für Gesundheit ausgewertet und dabei über alle Kassen eine vergleichbare Konfiguration gegenübergestellt: Kanton Zürich, Prämienregion 1, Altersklasse Kinder, Hausarztmodell, Franchise CHF 0, mit Unfalldeckung. Der gesetzliche Leistungsumfang ist dabei identisch. Die Hausarztmodelle selbst unterscheiden sich allerdings in Bezug auf Arztliste, Erstkontakt, Ausnahmen und Sanktionen.

Balkendiagramm der Kinderprämien bei 25 Kassen: günstigste CHF 58.70, Median CHF 117.00, teuerste CHF 161.30 pro Monat, bei identischem Leistungskatalog.
Zwischen der günstigsten und der teuersten Kinderprämie liegen CHF 1'231.00 pro Jahr

Eigene Auswertung des BAG-Prämiendatensatzes 2026: Kanton Zürich, Prämienregion 1, Altersklasse Kinder, Hausarztmodell, Franchise CHF 0, mit Unfalldeckung, 25 Kassen. Quelle: BAG-Datensatz «Krankenversicherungsprämien 2026» (opendata.swiss).

Die günstigste der 25 ausgewerteten Kassen verlangt CHF 58.70 pro Monat, die teuerste CHF 161.30. Das ist rund das 2,75-Fache und entspricht CHF 1'231.00 pro Jahr und Kind.

Sind also beispielsweise zwei Kinder einer Familie bei der teuersten statt bei der günstigsten Kasse versichert, zahlt der Haushalt CHF 1'231.00 pro Kind, also rund CHF 2'462.00 mehr pro Jahr. Gerechnet ist das für dieselbe Konfiguration und ohne Unterschied im Leistungsanspruch.

Diese Zahlen zeigen, warum sich ein Vergleich gerade bei Kindern lohnt. Der Abstand zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse ist bei den Kinderprämien anteilsmässig deutlich grösser: das 2,75-Fache gegenüber dem 1,22-Fachen bei Erwachsenen, dort gerechnet mit einer Franchise von CHF 300.00. Weil mehrere Kinder mehrfach zählen, wirkt sich der Unterschied in der Haushaltsrechnung zusätzlich stärker aus als eine einzelne Erwachsenenprämie.

Warum Kinderprämien so stark streuen

Der Abstand vom 2,75-Fachen zwischen der günstigsten und der teuersten Kinderprämie ist erklärungsbedürftig, weil der Leistungsanspruch überall derselbe ist. Drei Gründe wirken zusammen.

Der Betrag ist klein, die Streuung deshalb prozentual gross. Wenige Franken Unterschied in der Kalkulation fallen bei einer Kinderprämie stärker ins Gewicht als bei einer Erwachsenenprämie.

Kinderprämien sind für die Kassen ein Steuerungsinstrument. Jeder Versicherer setzt seine Prämien selbst fest, und die Altersklasse der Kinder ist eine der drei, über die er sie abstufen darf. Eine Kasse, die Familien gewinnen will, kann hier ansetzen.

Die Unterschiede kumulieren sich über die Familie. Was bei einer Person ein überschaubarer Betrag ist, wird bei zwei oder drei Kindern zu einem Posten, der über Jahre läuft.

Daraus folgt, dass sich der Kassenvergleich bei Kindern stärker lohnt als bei Erwachsenen, während die Wahlfranchise dort weniger bringt. Beides hat denselben Grund, nämlich die tiefe Ausgangsprämie.

Was gilt in welchem Alter?

Bei Kindern folgen Prämie und Kostenbeteiligung unterschiedlichen Altersgrenzen: Bei der Prämie gibt es drei Altersklassen, bei der Kostenbeteiligung zwei.

Kinder 0–18Junge Erwachsene 19–25Erwachsene ab 26
Prämien-Altersklasseeigene, tiefste Klasseeigene, ermässigte Klassevolle Prämie
Ordentliche FranchiseCHF 0CHF 300CHF 300
Wählbare FranchisenCHF 100 bis 600 in sechs StufenCHF 500 bis 2'500CHF 500 bis 2'500
Höchstbetrag SelbstbehaltCHF 350 pro JahrCHF 700 pro JahrCHF 700 pro Jahr
Spitalbeitrag CHF 15 pro Tagbefreitbefreit, sofern in Ausbildunggeschuldet

Zwei Regeln mildern den Übergang für junge Erwachsene in Ausbildung. Sie bleiben bis 25 vom Spitalbeitrag von CHF 15.00 pro Tag befreit. Und für untere und mittlere Einkommen schreibt der Bund eine Mindestverbilligung von 50 Prozent der Prämie vor. Beides gilt unabhängig davon, dass die Kostenbeteiligung bereits auf Erwachsenenniveau liegt. Wer im Jahr des 19. Geburtstags eine deutlich höhere Rechnung erwartet, sollte deshalb zuerst den Anspruch auf eine Prämienverbilligung im Wohnkanton und dann die Franchise prüfen.

Massgebend ist dabei nicht der Geburtstag, sondern der Jahreswechsel. Die Kostenbeteiligung springt am 1. Januar des Jahres, in dem das Kind 19 wird, vollständig auf das Erwachsenenniveau, und zwar unabhängig davon, ob es noch zur Schule geht, studiert oder eine Lehre macht. In der ermässigten Prämienklasse der jungen Erwachsenen bleibt es bis zum Ende des Jahres, in dem es 25 wird.

Die Obergrenze für mehrere Kinder

Sind mehrere Kinder einer Familie beim selben Versicherer versichert, ist ihre gemeinsame Kostenbeteiligung nach oben begrenzt. Bei ordentlicher Franchise tragen sie zusammen höchstens so viel, wie für eine erwachsene Person anfällt. Bei einer Wahlfranchise gilt höchstens das Zweifache des Höchstbetrags je Kind.

Was das konkret bedeutet, zeigt sich erst an einer Rechnung. Nehmen wir drei Kinder mit der ordentlichen Franchise, die im selben Jahr je CHF 4'000.00 an Behandlungskosten verursachen. Ohne Obergrenze zahlte jedes Kind 10 Prozent Selbstbehalt bis zu seinem Höchstbetrag von CHF 350.00, zusammen also CHF 1'050.00. Dank der Obergrenze tragen die drei zusammen höchstens so viel, wie für eine erwachsene Person als Franchise und Selbstbehalt höchstens anfällt. Die Entlastung wächst also mit jedem weiteren Kind.

Zwei Bedingungen sind dabei entscheidend. Die Kinder müssen derselben Familie angehören und beim selben Versicherer versichert sein. Wer die Kinder auf zwei Kassen verteilt, um bei jeder das günstigste Angebot zu nutzen, verliert diese Obergrenze. Der Prämienvorteil kann das zwar aufwiegen, aber eine sorgfältige Kalkulation ist unabdingbar, um die vorteilhafteste Lösung zu finden.

Ein zweiter Punkt gehört in dieselbe Rechnung. Für Kinder aus unteren und mittleren Einkommen schreibt der Bund eine Mindestverbilligung von 80 Prozent der Prämie vor, für junge Erwachsene in Ausbildung von 50 Prozent. Ob Ihr Einkommen darunterfällt, bestimmt Ihr Wohnkanton. Daher lohnt sich eine Prüfung, bevor Sie an der Franchise sparen: Eine Verbilligung wirkt direkt auf die Prämie und kostet Sie kein zusätzliches Risiko.

Familienprämien in einem Vergleich

Kinder, junge Erwachsene und Eltern lassen sich zusammen durchrechnen – so sehen Sie, welche Kasse für den ganzen Haushalt passt.

Krankenkassen jetzt vergleichen

Braucht mein Kind eine Unfalldeckung?

Ja, weil ein Kind noch nicht arbeitet. Die Unfalldeckung hängt an einer Anstellung von mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber.

Daraus folgt: Bei Kindern gehört die Unfalldeckung in die Grundversicherung. Wer sie ausschliesst, hat für Unfälle gar keinen Schutz. Gleiches gilt für Studierende ohne Anstellung und für junge Erwachsene, die noch keine acht Stunden pro Woche arbeiten.

Beginnt Ihr Kind eine Lehre oder einen Nebenjob mit mindestens acht Stunden, entsteht die UVG-Deckung, und die Sistierung wird möglich. Endet das Arbeitsverhältnis wieder, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung von Gesetzes wegen wieder aktiviert werden.

Welches Versicherungsmodell passt für ein Kind?

Die Modelle stehen Kindern genauso offen wie Erwachsenen, und der Leistungsanspruch ist in jedem Modell identisch. Der übliche Rabatt liegt zwischen 8 und 20 Prozent.

Die Rechnung fällt bei Kindern aber anders aus als bei Erwachsenen. Weil die Kinderprämie tief ist, ergibt ein Rabatt von 15 Prozent in Franken wenig. Gleichzeitig binden Sie sich an einen medizinischen Erstkontakt, und bei einem Kind sind Arztbesuche häufiger und weniger planbar als bei einem gesunden Erwachsenen.

Entscheidend ist deshalb weniger der Rabatt als die Frage, ob der vorgesehene Erstkontakt zum Alltag passt. Wenn die Kinderärztin ohnehin die erste Anlaufstelle ist, kostet das Hausarztmodell nichts an Bequemlichkeit. Wenn nicht, kaufen Sie einen kleinen Rabatt mit einer Einschränkung, die im Krankheitsfall stört.

Sonderfälle bei der Krankenkasse Familie

Fünf Situationen kommen häufig vor und sind in keiner Prämientabelle abgebildet.

Die Anmeldung nach der Geburt und der garantierte Schutz. Sie haben drei Monate Zeit, und die Aufnahme ist garantiert: In der Grundversicherung besteht ein Aufnahmezwang ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt. Anders bei der Zusatzversicherung. Da dort die Gesellschaft das Risiko prüft, ist der Abschluss früh zu prüfen, bei einem Kind idealerweise vor der Geburt. Wer damit wartet, riskiert einen Vorbehalt für etwas, das sich erst später zeigt.

Die Frist im Einzelnen. Sie haben drei Monate Zeit. Halten Sie die Frist ein, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Geburtstag, und die Prämien sind ab diesem Tag geschuldet. Bei späterer Anmeldung beginnt die Versicherung grundsätzlich erst mit dem Beitritt. Der ganze Ablauf steht im Beitrag zur Krankenkasse für das Baby.

Geburtsgebrechen. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr trägt die Invalidenversicherung die Kosten anerkannter Geburtsgebrechen, danach die Grundversicherung. In diesen Jahren läuft die Behandlung also nicht über die Krankenkasse Ihres Kindes.

Der Spitalbeitrag. Der Beitrag von CHF 15.00 pro Tag bei stationärem Aufenthalt gilt für Kinder nicht. Auch junge Erwachsene in Ausbildung sind bis 25 davon befreit.

Mutterschaft. Kontrolluntersuchungen, Geburt und Stillberatung sind ohne zeitliche Grenze von Franchise und Selbstbehalt befreit. Für allgemeine Krankheitsleistungen gilt die Befreiung von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt.

Impfungen. Impfungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung und die Impfberatung sind von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt von 10 Prozent bleibt bestehen. Bei Kindern mit der ordentlichen Franchise von CHF 0 ändert diese Befreiung nichts, weil dort ohnehin keine Franchise anfällt. Bei einer gewählten Kinderfranchise dagegen schon.

Was bei Kindern regelmässig verwechselt wird

Drei Altersklassen bei der Prämie, zwei bei der Kostenbeteiligung. Die Prämie kennt Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene. Die Kostenbeteiligung kennt nur Kinder bis 18 und Erwachsene ab 19. Deshalb zahlt eine 20-jährige Person eine ermässigte Prämie, aber die volle Franchise.

Familienrabatt ist nicht Familienobergrenze. Manche Kassen werben mit Rabatten für Familien. Solche Rabatte sind vertraglich und nicht gesetzlich geregelt, sie unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und können wegfallen. Die Familienobergrenze dagegen steht im Gesetz und gilt bei jeder Kasse.

Die Familienobergrenze gilt nur beim selben Versicherer. Sind die Kinder auf mehrere Kassen verteilt, entfällt sie. Wer die Kinder aufteilt, um bei jeder Kasse das günstigste Angebot zu nutzen, sollte beide Varianten durchrechnen.

Kinderfranchisen sind eigene Stufen. Die ordentliche Franchise für Kinder beträgt CHF 0. Wer eine Franchise wählen will, hat mit CHF 100 bis CHF 600 sechs Stufen zur Auswahl. Wer die Erwachsenenlogik überträgt und für ein Kind eine hohe Franchise sucht, findet sie nicht, weil das Gesetz sie für Kinder nicht vorsieht.

Unsere Einschätzung: Bei Kindern lohnt sich die Wahlfranchise selten, der Kassenvergleich dagegen fast immer. Der Grund ist stets gleich: Die Prämie ist tief, also ist der Rabatt in Franken klein, während der Preisunterschied zwischen den Kassen prozentual gross bleibt.

Die Fristen im Überblick

Termine für das Versicherungsjahr 2027.

TerminWas zu tun ist
Ende September 2026Der Bund veröffentlicht die genehmigten Prämien 2027.
31. Oktober 2026Ihre Kasse muss Ihnen die persönliche Prämie 2027 mitgeteilt haben. Erst damit kennen Sie Ihre eigene Ausgangslage.
30. November 2026Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
1. Januar 2027Die neue Grundversicherung beginnt. Ab diesem Tag gelten die gewählte Franchise und das gewählte Modell.
31. März 2027Zweiter Kündigungstermin auf den 30. Juni 2027, offen nur bei ordentlicher Franchise und Standardmodell.

Eine Zusatzversicherung nach VVG folgt eigenen Fristen aus dem Vertrag. Kündigen Sie sie erst, wenn die neue Deckung schriftlich zugesagt ist.

Gemahnte offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.

FAQ zur Krankenkasse für Kinder und Familien

Ab wann muss ich mein Kind versichern?

Innert drei Monaten nach der Geburt. Melden Sie das Kind in dieser Frist an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Geburtstag, und die Prämien sind ab diesem Tag geschuldet. Melden Sie es später an, beginnt die Versicherung grundsätzlich erst im Zeitpunkt des Beitritts. Bei unentschuldbarer Verspätung kommt ein Prämienzuschlag dazu.

Zahlen Kinder eine Franchise?

Nicht zwingend: Für Kinder gilt die ordentliche Franchise von CHF 0. Freiwillig sind sechs Wahlfranchisen von CHF 100 bis CHF 600 möglich. Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 10 Prozent und ist bei CHF 350 pro Jahr und Kind gedeckelt. Für Mutterschaftsleistungen entfällt er, bei bestimmten Arzneimitteln steigt er auf 40 Prozent.

Gibt es eine Obergrenze für mehrere Kinder?

Ja. Sind mehrere Kinder derselben Familie beim selben Versicherer versichert, ist ihre gemeinsame Kostenbeteiligung begrenzt: bei ordentlicher Franchise auf den Höchstbetrag einer erwachsenen Person, bei Wahlfranchise auf das Zweifache des Höchstbetrags je Kind.

Was ändert sich mit 19 Jahren?

Die Kostenbeteiligung wechselt vollständig auf das Erwachsenenniveau: ordentliche Franchise CHF 300 statt CHF 0 und Selbstbehalt bis CHF 700 statt CHF 350. Massgebend ist der 1. Januar des Jahres, in dem das Kind 19 wird, nicht der Geburtstag. Eine Ausbildung ändert daran nichts. In der ermässigten Prämienklasse der jungen Erwachsenen bleibt das Kind bis zum Ende des Jahres, in dem es 25 wird.

Lohnt sich eine Wahlfranchise für Kinder?

Selten. Weil die Kinderprämie tief ist, fällt der Rabatt in Franken gering aus, während die Familie das volle zusätzliche Risiko trägt. Der Vergleich der Kassen bringt bei Kindern in aller Regel mehr: In unserer Auswertung liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse CHF 1'231 pro Jahr und Kind.

Ist die Geburt von der Kostenbeteiligung befreit?

Die besonderen Mutterschaftsleistungen ja: Kontrolluntersuchungen, Geburt und Stillberatung sind ohne zeitliche Grenze von Franchise und Selbstbehalt befreit. Für allgemeine Krankheitsleistungen gilt die Befreiung von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Ausserhalb dieses Fensters fallen Franchise und Selbstbehalt wie sonst auch an.

Quellen

Stand der Prüfung: 31.08.2026. Rechtsgrundlagen und Beträge werden mindestens jährlich überprüft. Die genehmigten Prämien 2027 lagen zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Versicherungs-, Anlage- oder Rechtsberatung dar.

Author:
smzh-image

Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
Share on: