FAQ zu den Krankenkassenprämien 2027
Wann werden die Krankenkassenprämien 2027 bekannt gegeben?
Die genehmigten Prämien werden voraussichtlich Ende September 2026 veröffentlicht. Ihre persönliche Prämie muss Ihnen die Krankenkasse bis spätestens 31. Oktober 2026 mitteilen. Erst dann wissen Sie, welchen Betrag Sie konkret vergleichen müssen.
Wo kann ich die Prämien 2027 offiziell vergleichen?
Auf Priminfo, dem Prämienrechner des Bundes. Er enthält die vom Bundesamt für Gesundheit genehmigten Prämien aller Krankenkassen, ist anonym und werbefrei. Bis zur Genehmigung der Prämien 2027 sind dort die Werte für 2026 hinterlegt. Achten Sie darauf, für jede Kasse dieselbe Konfiguration einzustellen, damit Sie identische Produkte vergleichen.
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?
Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Der Poststempel genügt nicht. Ein Versand bis Mitte November schafft zeitlichen Puffer. Der Wechsel wird zudem erst wirksam, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass Sie bei ihm ohne Unterbruch der Deckung versichert sind.
Sind die Leistungen der Grundversicherung bei jeder Krankenkasse gleich?
Ja. Der gesetzliche Pflichtleistungskatalog ist bei allen Kassen identisch, und die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Unterschiede bestehen bei der Prämie, beim Service und bei den Regeln der gewählten Versicherungsmodelle. Eine günstigere Kasse verzichtet nicht auf Pflichtleistungen, sondern kalkuliert anders und führt einen anderen Versichertenbestand.
Kann ich nur die Grundversicherung wechseln?
Ja. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei unterschiedlichen Gesellschaften geführt werden, und viele Haushalte nutzen das. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn die neue Gesellschaft Ihnen die gewünschte Deckung schriftlich und ohne unerwünschte Vorbehalte bestätigt hat. In der Zusatzversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang.
Kann ich trotz Krankheit oder laufender Behandlung wechseln?
Ja. Jede Krankenkasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder laufenden Behandlungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keinen Risikozuschlag und keine Wartefrist. Bei Sparmodellen sollten Sie aber prüfen, ob Ihre laufende Behandlung mit den Modellregeln vereinbar ist.
Was bringt es, die Unfalldeckung zu prüfen?
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist über dessen Unfallversicherung auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann dann sistiert werden, was die Prämie senkt. Fällt die Bedingung weg, lebt die Deckung von Gesetzes wegen wieder auf.