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Versicherungen

Günstige Krankenkasse finden: So sparen Sie wirklich

Artikel
3 Feb 2026
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Im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien laut Prognosen erneut steigen. Auch wenn der Anstieg unvermeidbar ist, gibt es Möglichkeiten, auf die eigene Rechnung Einfluss zu nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die genehmigten Prämien 2027 veröffentlicht der Bund voraussichtlich Ende September 2026.
  • Unsere Einschätzung lautet: ein Plus von 3,5 bis 4,0 Prozent. Beim Mittelwert von 3,75 Prozent wären das für Erwachsene rund CHF 17.45 pro Monat oder CHF 209.00 pro Jahr.
  • Sechs Punkte entscheiden darüber, ob Sie für dieselbe gesetzliche Deckung im kommenden Jahr mehr bezahlen als nötig.
  • Eine Kündigung der aktuellen Krankenkasse muss spätestens am 30. November 2026 eingetroffen sein. Der Poststempel genügt nicht.

Wie stark steigen die Krankenkassenprämien 2027?

Unter den derzeit bekannten Voraussetzungen erscheint ein Anstieg der mittleren Prämie von 3,5 bis 4,0 Prozent als plausibles Basisszenario. Bei dieser Prognose handelt es sich um einen Schweizer Durchschnitt.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Die mittlere Monatsprämie für Erwachsene beträgt 2026 CHF 465.30. Mit dem Mittelwert unseres Basisszenarios von 3,75 Prozent durchgerechnet ergibt das rund CHF 17.45 mehr pro Monat oder rund CHF 209.00 pro Jahr. Die individuelle Prämienentwicklung kann davon deutlich abweichen, nach oben wie nach unten.

Diese Einschätzung stützt sich auf die Kostenprognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich, die im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit für 2027 ein Kostenwachstum von 4,0 Prozent pro versicherte Person erwartet. Gesundheitskosten und Prämien entwickeln sich allerdings nicht eins zu eins. Nur ein Teil der gesamten Gesundheitsausgaben wird über die Grundversicherung finanziert. Zudem verschieben Reserven, kantonale Finanzierung und Abweichungen zwischen erwarteten und tatsächlichen Kosten das Ergebnis zusätzlich.

Warum die Prämien weiter steigen

Der Kostendruck ist strukturell, nicht konjunkturell. Er entsteht nicht nur durch die Alterung der Bevölkerung, sondern vor allem durch medizinischen Fortschritt, einen breiteren Zugang zur Versorgung, einen höheren Leistungsbezug und steigende Kosten je Behandlung.

Wie weit das trägt, zeigt der Blick zurück auf 2022. Das war das letzte Jahr, in dem die Prämien nicht stiegen, und zugleich das erste seit 2008 ohne Erhöhung.

Balkendiagramm der mittleren Monatsprämie 2022 und 2026: Kinder CHF 99.60 auf CHF 122.50, junge Erwachsene CHF 263.80 auf CHF 326.30, Erwachsene CHF 373.80 auf CHF 465.30, alle Versicherten CHF 315.30 auf CHF 393.30.
Veränderung 2022 bis 2026: Kinder +23,0 Prozent, junge Erwachsene +23,7 Prozent, Erwachsene +24,5 Prozent, alle Versicherten +24,7 Prozent. 2022 war das erste Jahr seit 2008 ohne Prämienerhöhung.

Quelle: BAG/EDI, Medienmitteilungen zu den Prämien 2022 und 2026.

In vier Jahren ist die mittlere Prämie über alle Versicherten von CHF 315.30 auf CHF 393.30 gestiegen. Der Zuwachs verteilt sich gleichmässig über die Altersgruppen: Kinder zahlen 23,0 Prozent mehr, junge Erwachsene 23,7 Prozent, Erwachsene 24,5 Prozent. Für 2026 allein betrug der Anstieg 4,4 Prozent oder CHF 16.60 pro Monat, im Jahr davor 5,7 Prozent.

Warum die eigene Prämie vom Schweizer Durchschnitt abweicht

Ein landesweiter Durchschnitt ist ein Ausgangspunkt, keine Aussage über die eigene Rechnung. Schon 2026 lagen die Kantone weit auseinander.

Den stärksten Anstieg verzeichnete das Tessin mit 7,1 Prozent auf CHF 501.50 im Monat, ein Plus von CHF 33.20. Den stärksten Rückgang meldete Zug mit 14,7 Prozent auf CHF 264.50 und war damit der günstigste Kanton. Dieser Rückgang ist allerdings keine Marktbewegung: Der Kanton Zug entlastet die Bevölkerung 2026 und 2027 mit rund CHF 220 Millionen bei stationären Spitalbehandlungen und übernimmt in diesen zwei Jahren 99 Prozent der Spitalkosten. Solche Entscheidungen wirken direkt auf die Prämie, sind aber befristet und kantonal.

Für Ihre persönliche Prämie zählen deshalb Prämienregion, Alter, Krankenkasse, Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung.

Krankenkasse sparen: sechs Hebel für 2027

Sechs Punkte entscheiden darüber, ob Sie für dieselbe gesetzliche Grunddeckung mehr bezahlen als nötig. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist bei allen Kassen identisch. Eine günstigere Kasse bedeutet also nicht, dass medizinisch notwendige Pflichtleistungen wegfallen.

HebelWas Sie prüfenWarum es zählt
KrankenkasseIdentisches Profil bei mehreren Kassen vergleichen: gleiche Franchise, gleiches Modell, gleiche UnfalldeckungErst bei identischer Konfiguration sehen Sie, welcher Preisunterschied wirklich auf die Wahl der Kasse zurückgeht
FranchiseErwartete Gesundheitskosten und Ihre Reserve für den schlechten FallNicht die Monatsprämie zählt, sondern die Jahreskosten aus Prämie, Franchise und Selbstbehalt
VersicherungsmodellHausarzt, HMO, Telmed oder StandardDer Rabatt liegt häufig zwischen 8 und 20 Prozent, aber nur, wenn das Modell zum eigenen Alltag passt
UnfalldeckungMindestarbeitszeit von 8 Stunden pro Woche beim selben ArbeitgeberIst dieses Kriterium erfüllt, sind Sie über den Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle versichert und zahlen die Deckung in der Grundversicherung doppelt
PrämienverbilligungAnspruch im Wohnkanton prüfenSenkt die Belastung direkt, wobei Anspruch und Verfahren die Kantone bestimmen
ZusatzversicherungLeistung, Kündigungsfrist und VersicherbarkeitHier gilt kein Aufnahmezwang. Ein voreiliger Wechsel ist nicht rückgängig zu machen

Zwei dieser sechs Punkte tragen den grössten Teil des Ergebnisses, und sie funktionieren gegenläufig.

Die Kasse wirkt ohne Gegenleistung. Der Leistungskatalog ist gesetzlich für alle identisch. Wer die Kasse wechselt, gibt nichts auf. In unserer Auswertung beträgt der Preisunterschied bei einem Wechsel bis zu CHF 1'398.00 pro Jahr.

Die Franchise wirkt gegen ein Risiko. Der Rabatt ist sicher, das zusätzlich getragene Risiko ebenfalls. Wer von CHF 300 auf CHF 2'500 wechselt, trägt CHF 2'200.00 mehr und erhält dafür höchstens CHF 1'540.00.

Zu prüfen ist, welche Leistungen Sie 2027 voraussichtlich brauchen, dann Franchise und Modell, und erst danach die Kasse. Wer in der Reihenfolge der Prüfung umkehrt, vergleicht Preise für eine Konfiguration, die vielleicht gar nicht passt.

Wenn Sie das nicht selbst durchrechnen möchten: Der Vergleich von smzh ist kostenlos und unverbindlich und rechnet Ihr eigenes Profil durch.

Der Hebel, den die meisten gar nicht prüfen

Was viele nicht prüfen ist die Möglichkeit einer Prämienverbilligung. 2023 bezogen 2,5 Millionen Personen eine Prämienverbilligung, also 28 Prozent aller Versicherten. Das Finanzvolumen betrug 5,9 Milliarden Franken.

Wer davon ausgeht, dass ein Anspruch nur bei sehr tiefem Einkommen besteht, unterschätzt die Reichweite. Für Kinder aus unteren und mittleren Einkommen schreibt der Bund eine Mindestverbilligung von 80 Prozent vor, für junge Erwachsene in Ausbildung 50 Prozent. Familien mit Kindern fallen deshalb häufiger darunter, als sie erwarten.

Der Anspruch wird jährlich neu beurteilt, und in einem Teil der Kantone müssen Sie ein Gesuch stellen. Ein abgelehntes Gesuch im Vorjahr sagt nichts über das laufende Jahr.

Offiziell und neutral vergleichen

Sobald die genehmigten Prämien 2027 vorliegen, lohnt sich zuerst der Blick in den offiziellen Prämienrechner des Bundes. Priminfo enthält die vom Bundesamt für Gesundheit genehmigten Prämien sämtlicher Krankenkassen.

Der Prämienrechner zeigt allerdings nur, was eine bestimmte Konfiguration kostet. Ob sie zu Ihnen passt, hängt von Ihren erwarteten Behandlungen, den Modellregeln, der Arztliste, der Unfalldeckung und Ihren bestehenden Zusatzversicherungen ab.

Alle Stellschrauben in einem Vergleich

Kasse, Franchise, Modell und Unfalldeckung wirken zusammen – rechnen Sie sie für 2027 gemeinsam durch statt einzeln.

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Bis wann müssen Sie für 2027 handeln?

Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Wie hoch ihre Prämie 2027 effektiv sein wird, muss Ihnen Ihre Kasse bis zum 31. Oktober 2026 mitgeteilt haben. Erst dann können Sie vergleichen.

Denken Sie bei einem Wechsel daran, rechtzeitig gemahnte Ausstände zu begleichen: Offene, gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind. Am 1. Januar 2027 beginnt die neue Grundversicherung dann ohne Unterbruch.

Warum die günstigste Krankenkasse nicht automatisch passt

Die günstigste Police ist nur dann die richtige, wenn Sie ihre Bedingungen im Alltag auch einhalten können. Ein Telmed-Modell nützt wenig, wenn Sie im Krankheitsfall direkt zur Praxis gehen. Eine hohe Franchise ist ungeeignet, wenn Sie den Selbstbehalt in einem Jahr mit hohen Gesundheitskosten nicht tragen können.

Besonders vorsichtig sollten Sie bei der Zusatzversicherung sein. In der Grundversicherung besteht ein Aufnahmezwang: Jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzdeckung deshalb erst, wenn Ihnen die neue Gesellschaft die gewünschte Deckung schriftlich und ohne unerwünschte Vorbehalte bestätigt hat. Die Prämie lässt sich jedes Jahr neu optimieren, die Versicherbarkeit nicht.

Ihre Prämien 2027 gemeinsam prüfen

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Ein Wort zu Sonderfällen

Die Bonusversicherung. Neben Franchise und Modell gibt es die Bonusversicherung, bei der der Rabatt mit jedem leistungsfreien Jahr steigt und bei Leistungsbezug wieder sinkt. Sie lässt sich nicht mit einer Wahlfranchise kombinieren, ist also ein eigener Weg.

Der unterjährige Modellwechsel. Seit dem 1. Januar 2025 können Sie beim eigenen Versicherer unterjährig in ein Modell mit eingeschränkter Wahl wechseln. Sie müssen für diesen einen Hebel also nicht bis zum Jahreswechsel warten.

Offene Ausstände. Gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.

Was beim Sparen oft verwechselt wird

Die tiefste Prämie ist nicht die tiefsten Jahreskosten. Massgebend sind Prämie, Franchise und Selbstbehalt zusammen. Eine hohe Franchise senkt die Prämie und erhöht das Risiko in einem schlechten Jahr.

Der Rabatt ist nicht die Ersparnis. Der Rabatt ist sicher. Ob eine Ersparnis entsteht, entscheiden erst die individuellen Gesundheitskosten über das Jahr hinweg.

Der Mittelwert ist nicht Ihre Prämie. Die mittlere Prämie ist ein Schweizer Mittelwert über alle Kantone, Altersgruppen und Modelle. Ihre eigene Prämie hängt ab von Prämienregion, Alter, Kasse, Franchise, Modell und Unfalldeckung.

Das Ziel ist nicht ein Wechsel um jeden Preis. Aber eine Analyse der bestehenden Lösung lohnt sich.

Die Fristen im Überblick

Termine für das Versicherungsjahr 2027

TerminWas zu tun ist
Ende September 2026Der Bund veröffentlicht die genehmigten Prämien 2027.
31. Oktober 2026Ihre Kasse muss Ihnen die persönliche Prämie 2027 mitgeteilt haben. Erst damit kennen Sie Ihre eigene Ausgangslage.
30. November 2026Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
1. Januar 2027Die neue Grundversicherung beginnt. Ab diesem Tag gelten die gewählte Franchise und das gewählte Modell.
31. März 2027Zweiter Kündigungstermin auf den 30. Juni 2027, offen nur bei ordentlicher Franchise und Standardmodell.

Eine Zusatzversicherung nach VVG folgt eigenen Fristen aus dem Vertrag. Kündigen Sie sie erst, wenn die neue Deckung schriftlich zugesagt ist.

Gemahnte offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.

FAQ zu den Krankenkassenprämien 2027

Wann werden die Krankenkassenprämien 2027 bekannt gegeben?

Die genehmigten Prämien werden voraussichtlich Ende September 2026 veröffentlicht. Ihre persönliche Prämie muss Ihnen die Krankenkasse bis spätestens 31. Oktober 2026 mitteilen. Erst dann wissen Sie, welchen Betrag Sie konkret vergleichen müssen.

Wo kann ich die Prämien 2027 offiziell vergleichen?

Auf Priminfo, dem Prämienrechner des Bundes. Er enthält die vom Bundesamt für Gesundheit genehmigten Prämien aller Krankenkassen, ist anonym und werbefrei. Bis zur Genehmigung der Prämien 2027 sind dort die Werte für 2026 hinterlegt. Achten Sie darauf, für jede Kasse dieselbe Konfiguration einzustellen, damit Sie identische Produkte vergleichen.

Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?

Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Der Poststempel genügt nicht. Ein Versand bis Mitte November schafft zeitlichen Puffer. Der Wechsel wird zudem erst wirksam, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass Sie bei ihm ohne Unterbruch der Deckung versichert sind.

Sind die Leistungen der Grundversicherung bei jeder Krankenkasse gleich?

Ja. Der gesetzliche Pflichtleistungskatalog ist bei allen Kassen identisch, und die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Unterschiede bestehen bei der Prämie, beim Service und bei den Regeln der gewählten Versicherungsmodelle. Eine günstigere Kasse verzichtet nicht auf Pflichtleistungen, sondern kalkuliert anders und führt einen anderen Versichertenbestand.

Kann ich nur die Grundversicherung wechseln?

Ja. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei unterschiedlichen Gesellschaften geführt werden, und viele Haushalte nutzen das. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn die neue Gesellschaft Ihnen die gewünschte Deckung schriftlich und ohne unerwünschte Vorbehalte bestätigt hat. In der Zusatzversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang.

Kann ich trotz Krankheit oder laufender Behandlung wechseln?

Ja. Jede Krankenkasse muss in ihrem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder laufenden Behandlungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keinen Risikozuschlag und keine Wartefrist. Bei Sparmodellen sollten Sie aber prüfen, ob Ihre laufende Behandlung mit den Modellregeln vereinbar ist.

Was bringt es, die Unfalldeckung zu prüfen?

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist über dessen Unfallversicherung auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann dann sistiert werden, was die Prämie senkt. Fällt die Bedingung weg, lebt die Deckung von Gesetzes wegen wieder auf.

Quellen

Bundesamt für Gesundheit, Medienmitteilung vom 23. September 2025 zu den Prämien 2026: bag.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit, Prämienrechner und genehmigte Prämien: priminfo.admin.ch

KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich, Prognose der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, insbesondere Artikel 7 und 8: fedlex.admin.ch

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), SR 832.102, Artikel 93 bis 95 und 103

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), SR 832.20, sowie Artikel 13 UVV

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Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
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