Was für beide gilt
Der Rabatt liegt zwischen 8 und 20 Prozent. Wer die Regeln nicht einhält, verliert im schlechten Fall mehr als den Rabatt: Je nach Bedingungen drohen eine Verwarnung, ein Modellwechsel oder die Ablehnung vermeidbarer Mehrkosten.
Was in jedem Modell gleich bleibt
Der gesetzliche Leistungskatalog ist in allen Modellen hingegen identisch. Alle Kassen müssen die gleichen Pflichtleistungen übernehmen. Gleich bleiben ausserdem Franchise und Selbstbehalt, die Sie unabhängig vom Modell wählen, sowie der Aufnahmezwang in der Grundversicherung. In Notfällen dürfen Sie in jedem Modell direkt die nächstgelegene Hilfe aufsuchen. Welche Franchise dazu passt, ist eine eigene Entscheidung, die Sie unabhängig vom Modell treffen.
Was passiert, wenn die Regel einmal nicht eingehalten wird
Die Folgen eines Verstosses sind vertraglich geregelt und deshalb von Kasse zu Kasse verschieden. Möglich sind eine Kürzung der Vergütung, die Rückstufung ins Standardmodell auf den nächsten Jahreswechsel oder eine blosse Ermahnung. Der Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung bleibt in jedem Fall bestehen.
Notfälle sind von der Erstkontaktpflicht ausgenommen. Was darüber hinaus ohne Rücksprache möglich ist, etwa die jährliche gynäkologische Kontrolle oder der Augenarzt, steht in den Bedingungen und ist vor dem Abschluss zu lesen.
Wie wechseln Sie das Modell?
Sie wechseln das Modell auf den 1. Januar, entweder über einen Wechsel der Kasse oder direkt beim bisherigen Versicherer. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl zusätzlich unterjährig beim eigenen Versicherer möglich. Der Weg zurück ins Standardmodell folgt dagegen den ordentlichen Fristen.
Sonderfälle bei der Modellwahl
Vier Punkte gehen in der Modellfrage regelmässig unter.
Unterjähriger Wechsel ins Sparmodell. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl unterjährig beim eigenen Versicherer möglich. Sie müssen also nicht bis zum Jahreswechsel warten.
Der Weg zurück ist der längere. Für die Rückkehr ins Standardmodell gelten die ordentlichen Fristen. Es muss also das Jahresende abgewartet werden.
Die Bonusversicherung als dritter Weg. Neben Franchise und Modell gibt es die Bonusversicherung, bei der der Rabatt mit jedem leistungsfreien Jahr steigt und bei Leistungsbezug wieder sinkt. Sie lässt sich nicht mit einer Wahlfranchise kombinieren.
Wie tief der Rabatt gehen darf. Die ermässigte Prämie muss mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung für dieselbe Prämienregion und Altersgruppe betragen. Das begrenzt, wie weit Modellrabatte überhaupt reichen können.
Was bei den Modellen verwechselt wird
Das Modell ändert den Weg, nicht den Anspruch. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Modell identisch. Eingeschränkt wird, bei wem Sie sich zuerst melden.
Sparmodell ist nicht Sparen. Der Rabatt gilt nur, solange Sie die Modellregeln einhalten. Wer sie im Alltag nicht einhalten kann, zahlt weniger Prämie und riskiert die Kürzung im Leistungsfall.
Die Bandbreite ist nicht Ihr Rabatt. Die häufig genannten 8 bis 20 Prozent sind eine Spanne über alle Kassen und Regionen hinweg. Ihr eigener Rabatt ergibt sich aus dem konkreten Angebot Ihrer Kasse in Ihrer Prämienregion.
Eingeschränkte Arztwahl heisst nicht keine Arztwahl. Sie wählen weiterhin, nur legen Sie sich auf einen Erstkontakt fest. Weiterweisungen an Fachärzte bleiben möglich.
Modellwahl ist nicht Kassenwahl. Beide senken die Prämie, aber unabhängig voneinander. Wer nur das Modell wechselt und die Kasse nicht prüft, lässt den grösseren Hebel liegen.
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