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HMO-Modell, Hausarzt oder Telmed 2027: Was lohnt sich?

Artikel
5 Feb 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Leistungskatalog ist in jedem Modell identisch. Sie verzichten auf nichts, was medizinisch notwendig ist.
  • Unterschiedlich sind der vorgesehene Erstkontakt, die Ärztelisten, die Ausnahmen und die Verbindlichkeit der Regeln.
  • Gemessen im Kanton Zürich ist das Hausarzt-Modell 11,5 Prozent günstiger, HMO 11,9 Prozent, Telmed und Apotheke je 10,1 Prozent.
  • Das günstigste Modell ist nur dann günstig, wenn Sie dessen Regeln im Alltag einhalten.
  • Seit 2025 können Sie beim eigenen Versicherer auch unterjährig in ein Sparmodell wechseln.

Welche Krankenkassenmodelle gibt es?

Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl kennt das Gesetz Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl. Sie verpflichten Sie, im Krankheitsfall zuerst einen festgelegten Anlaufpunkt zu nutzen, und gewähren dafür einen Prämienrabatt. Rechtsgrundlage sind Artikel 62 des Krankenversicherungsgesetzes und die Artikel 99 bis 101 der Verordnung.

ModellVorgesehener ErstkontaktPasst zuWorauf achten
Standardfrei gewählte zugelassene LeistungserbringerMenschen, die maximale Flexibilität wollenin der Regel die höchste Prämie
Hausarztdie gewählte HausarztpraxisMenschen mit einer festen VertrauenspersonDie Praxis muss auf der Liste des Versicherers stehen
HMOein bestimmtes Gruppenpraxis-ZentrumMenschen mit guter Versorgung in der NäheErreichbarkeit des Zentrums, auch bei Umzug
Telmed und Apotheketelefonische Beratung oder die ApothekeMenschen, die zuerst abklären statt direkt hingehenBeratung ist verbindlich, nicht bloss ein Angebot

Die konkreten Bedingungen dieser Modelle legt jeder Versicherer selbst fest. Zwei Hausarztmodelle unterschiedlicher Kassen können sich in Bezug auf Ärzteliste, Ausnahmen und Sanktionen deutlich unterscheiden. Lesen Sie deshalb die Bedingungen des konkreten Angebots und nicht nur die Modellbeschreibung.

Wie viel sparen Sie mit einem Sparmodell wirklich?

Üblicherweise wird ein Rabatt von 8 bis 20 Prozent genannt. Das ist eine Bandbreite über alle Kassen und Regionen, und als Basis für eine Entscheidung ist sie zu weit. Wir haben deshalb anhand des Prämiendatensatzes 2026 des Bundesamts für Gesundheit nachgerechnet.

Ausgewertet haben wir den Kanton Zürich, Prämienregion 1, Erwachsene ab 26, Franchise CHF 300.00 und eingeschlossene Unfalldeckung, also eine über alle Modelle identische Konfiguration.

Balkendiagramm: Medianprämie nach Versicherungsmodell – Standardmodell CHF 639.80, Hausarztmodell CHF 566.40, HMO CHF 563.70, Telmed und Apotheke CHF 575.00.
Medianprämie je Versicherungsmodell, in Franken pro Monat

Kanton Zürich, Prämienregion 1, Erwachsene ab 26, Franchise CHF 300, mit Unfalldeckung. Ausgewertet wurden 128 Tarife von 25 Kassen. Der gesetzliche Leistungskatalog ist in jedem Modell identisch.

Quelle: Eigene Auswertung des BAG-Prämiendatensatzes 2026 (opendata.swiss), smzh.

Im Median kostet das Standardmodell CHF 639.80 pro Monat. Das Hausarztmodell liegt bei CHF 566.40, das HMO-Modell bei CHF 563.70 und die Telmed- und Apothekenmodelle bei CHF 575.00. Umgerechnet auf das Jahr sind das 881 Franken Ersparnis beim Hausarztmodell, 913 Franken beim HMO und 778 Franken bei Telmed. Die tatsächlichen Rabatte liegen damit im unteren Drittel der oft genannten Bandbreite.

Der Unterschied zwischen den drei Sparmodellen ist gering: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten liegen rund 135 Franken im Jahr, zwischen HMO und Hausarztmodell sogar nur rund 32 Franken. Die Wahl zwischen Hausarzt, HMO und Telmed sollten Sie deshalb nicht am Preis festmachen, sondern daran, welcher Erstkontakt zu Ihnen passt. Diese Rangfolge gilt für die ausgewertete Konfiguration im Kanton Zürich. In einer anderen Prämienregion oder bei einer anderen Kasse kann die Reihenfolge zwischen HMO und Hausarztmodell kippen, weil jeder Versicherer seine Rabatte selbst kalkuliert.

Der Sprung vom Standardmodell in irgendein Sparmodell bringt fast den gesamten Effekt. Die Feinauswahl darunter entscheidet über wenige Franken im Monat, aber über sehr unterschiedliche Alltagsregeln. Wer ein Modell wählt, dessen Regeln er nicht einhalten kann, verliert am Ende mehr, als der Rabatt einbringt.

Wie verbreitet die Modelle sind

Die Frage, ob ein Sparmodell die Ausnahme ist, beantwortet die Statistik eindeutig. Gut sieben von zehn Erwachsenen haben eine eingeschränkte Arztwahl. Unter den Erwachsenen entfallen 42,1 Prozent auf das Hausarztmodell, 28,7 Prozent auf das Standardmodell, 18,9 Prozent auf Telmed und 10,3 Prozent auf HMO. Der Anteil «eingeschränkte Wahl» stammt aus der amtlichen Statistik, die Aufteilung auf die einzelnen Modelle aus einer Marktumfrage.

Warum sich die Modelle mit der gleichen Bezeichnung unterscheiden

Das Gesetz erlaubt Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl und knüpft daran den Prämienrabatt. Wie der Erstkontakt im Einzelnen aussieht, welche Ausnahmen gelten und was bei einem Verstoss passiert, bestimmt jeder Versicherer selbst.

Daraus folgt der Punkt, der beim Vergleich am häufigsten übersehen wird: Zwei Angebote, die beide «Hausarztmodell» heissen, können unterschiedlich funktionieren. Sie können verschiedene Ärztelisten führen, den Erstkontakt unterschiedlich streng verlangen, verschiedene Ausnahmen vorsehen und bei einem Verstoss unterschiedlich reagieren.

Deshalb ist der Preisvergleich zwischen Modellen zwar aussagekräftig, der Vergleich der Bedingungen aber nötig. Erstens sollte geklärt werden, wer der Erstkontakt ist und ob die eigene Ärztin auf der Liste steht. Zweitens, welche Ausnahmen ohne Rücksprache gelten. Und drittens, was bei einem Verstoss gegen die Modellregel geschieht.

Wann passt das Hausarztmodell?

Das Hausarztmodell passt, wenn Sie ohnehin eine feste Hausarztpraxis haben und ihr vertrauen. Sie melden sich dort bei neuen Beschwerden zuerst, und die Praxis überweist Sie bei Bedarf weiter. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder regelmässigem Behandlungsbedarf bedeutet dieses Modell somit keine Einschränkung.

Prüfen Sie vor dem Abschluss zwei Dinge: ob Ihre Praxis auf der Liste des gewünschten Versicherers steht, und was passiert, wenn sie die Praxis aufgibt oder Sie umziehen. Steht Ihre Praxis nicht auf der Liste, müssten Sie wechseln, um den Rabatt zu behalten. Das ist der häufigste Grund, warum ein Hausarztmodell nachträglich nicht passt. Zu klären ist ausserdem, wie die Kasse mit Überweisungen umgeht: Manche Modelle verlangen für jeden Facharztbesuch eine vorgängige Zuweisung, andere lassen bestimmte Disziplinen frei. Diese Regeln stehen in den Bedingungen des konkreten Angebots.

HMO-Modell: wann es sich lohnt

Ein HMO-Modell passt, wenn ein Zentrum in vertretbarer Nähe liegt und Sie keine feste Arztbeziehung haben oder brauchen. In einem HMO arbeiten mehrere Fachpersonen unter einem Dach, was kurze Wege zwischen den Disziplinen ermöglicht.

Die Kehrseite ist die Bindung an einen Standort. Ein Umzug innerhalb desselben Kantons kann genügen, um das Modell unbrauchbar zu machen. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob heute ein Zentrum erreichbar ist, sondern auch, wie stabil Ihre Wohnsituation ist. Für Familien kommt hinzu, dass alle versicherten Personen dasselbe Zentrum nutzen müssen, wenn sie im selben Modell versichert sind.

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Was Sie vor dem Abschluss eines HMO-Modells prüfen

Ob das HMO-Modell im Alltag sinnvoll ist, entscheidet sich an folgenden drei Punkten.

Die Erreichbarkeit. Das Zentrum ist Ihre erste Station bei jeder neuen Beschwerde. Wenn es dreissig Minuten entfernt liegt, könnte diese Distanz im Krankheitsfall ein Problem sein. Prüfen Sie daher Weg und Öffnungszeiten, bevor Sie unterschreiben.

Das Fachangebot vor Ort. Gruppenpraxen decken unterschiedlich viel ab. Je mehr im Haus liegt, desto seltener brauchen Sie eine Überweisung. Wo ein Fachgebiet fehlt, das Sie regelmässig brauchen, nützt Ihnen der kurze Weg vermutlich wenig.

Die Regeln bei Abwesenheit. Wer beruflich viel unterwegs ist oder einen zweiten Wohnsitz hat, sollte lesen, was gilt, wenn das Zentrum gerade nicht erreichbar ist. Diese Bestimmungen unterscheiden sich zwischen den Produkten deutlich.

Der Unterschied zum Hausarztmodell liegt weniger im Preis als in der Bindung. Im Hausarztmodell binden Sie sich an eine Person, im HMO-Modell an eine Organisation. Fällt die Hausärztin aus, brauchen Sie eine Stellvertretung. Fällt im Zentrum jemand aus, übernimmt eine Kollegin. Umgekehrt kennt die Hausärztin Sie über Jahre, im Zentrum sitzt Ihnen nicht zwingend immer dieselbe Fachperson gegenüber.

Wann passt Telmed?

Wenn Sie damit leben können, bei neuen Beschwerden zuerst anzurufen. Die telefonische Beratung ist rund um die Uhr erreichbar und entscheidet, ob und wohin Sie weitergehen.

Unterschätzt wird dabei die Verbindlichkeit. Der Anruf ist keine Empfehlung, sondern die vertraglich vereinbarte erste Station. Klären Sie deshalb vorab, welche Ausnahmen gelten, etwa für Notfälle, für augenärztliche Kontrollen oder für gynäkologische Behandlungen.

Welche Nachteile haben HMO-Modell und Hausarztmodell?

Der Nachteil beim HMO-Modell ist die Bindung an einen Standort. Ein Umzug innerhalb desselben Kantons kann bereits genügen, damit das Zentrum nicht mehr passt, und dann bleibt nur der Modellwechsel auf den nächsten Termin.

Sie wählen die behandelnde Person nicht. In einer Gruppenpraxis ist zuständig, wer Dienst hat. Für viele ist das unerheblich, für andere nicht.

Zudem bleibt die Überweisung der Engpass. Auch wenn Sie sicher sind, eine Fachärztin zu brauchen, führt der Weg über das Zentrum. Das kostet einen Termin, den es im Standardmodell nicht bräuchte.

Der Nachteil des Hausarztmodells ist hingegen die Bindung an eine Person. Ferien, Krankheit oder eine Praxisaufgabe sind vorhersehbare Ereignisse, deren Regelung Sie vorher kennen sollten.

Die Praxis muss auf der Liste des konkreten Modells stehen. Zwei Kassen mit dem gleichen Modellnamen führen unterschiedliche Listen, und eine Praxis kann von einer Liste verschwinden, ohne dass Sie es merken.

Zudem nimmt nicht jede Praxis neue Patientinnen und Patienten auf. Der Rabatt nützt nichts, wenn die einzige passende Praxis auf der Liste geschlossen ist.

Was für beide gilt

Der Rabatt liegt zwischen 8 und 20 Prozent. Wer die Regeln nicht einhält, verliert im schlechten Fall mehr als den Rabatt: Je nach Bedingungen drohen eine Verwarnung, ein Modellwechsel oder die Ablehnung vermeidbarer Mehrkosten.

Was in jedem Modell gleich bleibt

Der gesetzliche Leistungskatalog ist in allen Modellen hingegen identisch. Alle Kassen müssen die gleichen Pflichtleistungen übernehmen. Gleich bleiben ausserdem Franchise und Selbstbehalt, die Sie unabhängig vom Modell wählen, sowie der Aufnahmezwang in der Grundversicherung. In Notfällen dürfen Sie in jedem Modell direkt die nächstgelegene Hilfe aufsuchen. Welche Franchise dazu passt, ist eine eigene Entscheidung, die Sie unabhängig vom Modell treffen.

Was passiert, wenn die Regel einmal nicht eingehalten wird

Die Folgen eines Verstosses sind vertraglich geregelt und deshalb von Kasse zu Kasse verschieden. Möglich sind eine Kürzung der Vergütung, die Rückstufung ins Standardmodell auf den nächsten Jahreswechsel oder eine blosse Ermahnung. Der Anspruch auf die medizinisch notwendige Behandlung bleibt in jedem Fall bestehen.

Notfälle sind von der Erstkontaktpflicht ausgenommen. Was darüber hinaus ohne Rücksprache möglich ist, etwa die jährliche gynäkologische Kontrolle oder der Augenarzt, steht in den Bedingungen und ist vor dem Abschluss zu lesen.

Wie wechseln Sie das Modell?

Sie wechseln das Modell auf den 1. Januar, entweder über einen Wechsel der Kasse oder direkt beim bisherigen Versicherer. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl zusätzlich unterjährig beim eigenen Versicherer möglich. Der Weg zurück ins Standardmodell folgt dagegen den ordentlichen Fristen.

Sonderfälle bei der Modellwahl

Vier Punkte gehen in der Modellfrage regelmässig unter.

Unterjähriger Wechsel ins Sparmodell. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Wechsel in ein Modell mit eingeschränkter Wahl unterjährig beim eigenen Versicherer möglich. Sie müssen also nicht bis zum Jahreswechsel warten.

Der Weg zurück ist der längere. Für die Rückkehr ins Standardmodell gelten die ordentlichen Fristen. Es muss also das Jahresende abgewartet werden.

Die Bonusversicherung als dritter Weg. Neben Franchise und Modell gibt es die Bonusversicherung, bei der der Rabatt mit jedem leistungsfreien Jahr steigt und bei Leistungsbezug wieder sinkt. Sie lässt sich nicht mit einer Wahlfranchise kombinieren.

Wie tief der Rabatt gehen darf. Die ermässigte Prämie muss mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung für dieselbe Prämienregion und Altersgruppe betragen. Das begrenzt, wie weit Modellrabatte überhaupt reichen können.

Was bei den Modellen verwechselt wird

Das Modell ändert den Weg, nicht den Anspruch. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in jedem Modell identisch. Eingeschränkt wird, bei wem Sie sich zuerst melden.

Sparmodell ist nicht Sparen. Der Rabatt gilt nur, solange Sie die Modellregeln einhalten. Wer sie im Alltag nicht einhalten kann, zahlt weniger Prämie und riskiert die Kürzung im Leistungsfall.

Die Bandbreite ist nicht Ihr Rabatt. Die häufig genannten 8 bis 20 Prozent sind eine Spanne über alle Kassen und Regionen hinweg. Ihr eigener Rabatt ergibt sich aus dem konkreten Angebot Ihrer Kasse in Ihrer Prämienregion.

Eingeschränkte Arztwahl heisst nicht keine Arztwahl. Sie wählen weiterhin, nur legen Sie sich auf einen Erstkontakt fest. Weiterweisungen an Fachärzte bleiben möglich.

Modellwahl ist nicht Kassenwahl. Beide senken die Prämie, aber unabhängig voneinander. Wer nur das Modell wechselt und die Kasse nicht prüft, lässt den grösseren Hebel liegen.

Wenn Sie beides zusammen prüfen möchten: Der Vergleich von smzh ist kostenlos und unverbindlich und rechnet Modell, Franchise und Unfalldeckung für Ihr Profil durch.

Die Fristen im Überblick

Termine für das Versicherungsjahr 2027.

TerminWas zu tun ist
Ende September 2026Der Bund veröffentlicht die genehmigten Prämien 2027.
31.10.2026Ihre Kasse muss Ihnen die persönliche Prämie 2027 mitgeteilt haben. Erst damit kennen Sie Ihre eigene Ausgangslage.
30.11.2026Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
01.01.2027Die neue Grundversicherung beginnt. Ab diesem Tag gelten die gewählte Franchise und das gewählte Modell.
31.03.2027Zweiter Kündigungstermin auf den 30. Juni 2027, offen nur bei ordentlicher Franchise und Standardmodell.

Eine Zusatzversicherung nach VVG folgt eigenen Fristen aus dem Vertrag. Kündigen Sie sie erst, wenn die neue Deckung schriftlich zugesagt ist.

Gemahnte offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.

FAQ zu den Krankenkassenmodellen

Verzichte ich mit einem Sparmodell auf Leistungen?

Nein. Der gesetzliche Leistungskatalog ist in jedem Modell identisch und umfasst die gleichen Pflichtleistungen. Eingeschränkt wird nicht der Anspruch, sondern der Weg dorthin: Sie melden sich bei neuen Beschwerden zuerst beim vereinbarten Anlaufpunkt statt direkt bei einem Facharzt Ihrer Wahl. Notfälle sind davon ausgenommen, ebenso in der Regel die jährliche gynäkologische Kontrolle und der Augenarzt.

Was passiert, wenn ich die Modellregeln nicht einhalte?

Die Folgen eines Verstosses richten sich nach den Bedingungen Ihres Versicherers. Möglich sind eine Kürzung der Vergütung oder der Ausschluss aus dem Modell auf den nächsten Jahresbeginn.

Gilt die Einschränkung auch im Notfall?

Nein. In Notfällen dürfen Sie in jedem Modell direkt die nächstgelegene Hilfe aufsuchen. Was als Notfall gilt und welche weiteren Ausnahmen bestehen, etwa für augenärztliche oder gynäkologische Kontrollen, steht in den Bedingungen des jeweiligen Versicherers und unterscheidet sich zwischen den Kassen.

Kann ich das Modell unterjährig wechseln?

In ein Modell mit eingeschränkter Wahl ja, seit dem 1. Januar 2025 auch beim eigenen Versicherer. Der Weg zurück ins Standardmodell und der Wechsel der Kasse folgen dagegen den ordentlichen Fristen, also in der Regel auf den Jahreswechsel mit Kündigung bis zum 30.11.2026.

Ist HMO immer günstiger als das Hausarztmodell?

In unserer Auswertung nur knapp: 11,9 gegenüber 11,5 Prozent Rabatt, also rund 32 Franken Unterschied im Jahr. Diese Reihenfolge kann je nach Kasse und Region kippen. Entscheiden Sie deshalb nach dem passenden Erstkontakt. Ein HMO-Zentrum in erreichbarer Nähe ist vermutlich wichtiger als ein halber Prozentpunkt Rabatt.

Muss meine Hausarztpraxis auf einer Liste stehen?

Ja. Jeder Versicherer führt für sein Hausarztmodell eine eigene Liste anerkannter Praxen. Steht Ihre Praxis nicht darauf, können Sie das Modell nicht mit ihr nutzen. Prüfen Sie das vor dem Abschluss, denn es ist der häufigste Grund, warum ein Hausarztmodell nachträglich nicht passt.

Quellen

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Artikel 62: fedlex.admin.ch

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), SR 832.102, Artikel 99 bis 101 sowie Artikel 100 Absatz 2 zum unterjährigen Wechsel

Bundesamt für Gesundheit, Datensatz Krankenversicherungsprämien 2026: opendata.swiss

Bundesamt für Gesundheit, Prämienrechner: priminfo.admin.ch

Author:
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Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
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