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Krankenkasse Franchise 2027: Welche Stufe lohnt sich für Sie?

Artikel
23 Mär 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erwachsene wählen zwischen einer Franchise von CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und CHF 2'500.
  • Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise ist auf 70 Prozent des zusätzlich getragenen Risikos begrenzt. Bei CHF 2'500 sind das höchstens CHF 1'540.00 pro Jahr.
  • 30 von 34 Krankenkassen schöpfen diesen Höchstrabatt voll aus. Deshalb liegt der Umschlagpunkt fast überall gleich, nämlich zwischen CHF 1'725.00 und CHF 2'012.00.
  • Entscheidend sind nicht die Monatsprämie, sondern die Jahreskosten aus Prämie, Franchise und Selbstbehalt, und ob Sie in einem Jahr mit hohen medizinischen Kosten CHF 3'200.00 tragen können.
  • Die Franchise für 2027 lässt sich nur auf den 1. Januar 2027 ändern.

Krankenkasse Franchise: Wie hoch ist sie?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr zuerst selbst tragen, bevor sich die Grundversicherung an den Kosten beteiligt. Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise CHF 300.00, für Kinder CHF 0. Erwachsene und junge Erwachsene können eine Franchise von CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder CHF 2'500 wählen. Für Kinder gibt es sechs feste Stufen von CHF 100, 200, 300, 400, 500 oder 600.

Über der Franchise tragen Sie zusätzlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent, begrenzt auf CHF 700.00 pro Jahr, bei Kindern auf CHF 350.00. Eine Ausnahme betrifft Arzneimittel: Wer ein Originalpräparat bezieht, obwohl ein wirkstoffgleiches Generikum deutlich günstiger zu haben wäre, trägt darauf 40 statt 10 Prozent Selbstbehalt. Sprechen medizinische Gründe für das Originalpräparat und hält die Ärztin das auf dem Rezept fest, bleibt es bei 10 Prozent. Kommt ein stationärer Spitalaufenthalt dazu, fallen weitere CHF 15.00 pro Tag an. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre sind von diesem Beitrag befreit.

Bei der Kostenbeteiligung gelten nur zwei Altersgruppen: Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene ab 19. Junge Erwachsene von 19 bis 25 haben zwar eine eigene, tiefere Prämien-Altersklasse, tragen aber die volle Erwachsenenfranchise und den vollen Selbstbehalt. Was für Kinder und Familien sonst noch gilt, steht im eigenen Beitrag.

Die folgende Übersicht zeigt die wählbaren Jahresfranchisen der obligatorischen Grundversicherung in Franken.

Balkendiagramm der wählbaren Jahresfranchisen: Kinder bis 18 Jahre von CHF 0 bis CHF 600, Erwachsene und junge Erwachsene von CHF 300 bis CHF 2'500.
Wählbare Jahresfranchisen der obligatorischen Grundversicherung

Der erste Balken je Gruppe ist die ordentliche Franchise: CHF 0 für Kinder, CHF 300.00 für Erwachsene und junge Erwachsene. Bei der Kostenbeteiligung kennt das Gesetz nur zwei Gruppen, Kinder bis 18 und Erwachsene ab 19. Quelle: Art. 103 Abs. 1 und Art. 93 Abs. 1 KVV (SR 832.102).

Die genehmigten Prämien 2027 sind noch nicht veröffentlicht. Alle Beträge in diesem Beitrag stammen deshalb aus dem offiziellen Prämiendatensatz 2026 des Bundesamts für Gesundheit und zeigen die Grössenordnung, nicht den Preis für 2027.

Warum der Umschlagpunkt fast immer bei rund CHF 2'000 liegt

Laut Artikel 95 der Verordnung über die Krankenversicherung ist der Prämienrabatt für eine Wahlfranchise auf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt. Wer statt CHF 300 die Franchise von CHF 2'500 wählt, trägt CHF 2'200.00 mehr Risiko. Der Rabatt darf deshalb höchstens CHF 1'540.00 pro Jahr betragen. Die Versicherer dürfen weniger gewähren, aber nicht mehr.

Eine eigene Auswertung des BAG-Prämiendatensatzes 2026 zeigt, wie stark die Kassen den erlaubten Rabatt tatsächlich ausschöpfen: 30 von 34 Krankenkassen geben den vollen gesetzlichen Rabatt weiter, also 88,2 Prozent. Keine bleibt unter 90 Prozent. Zwischen der grosszügigsten und der zurückhaltendsten Kasse liegen CHF 150.00 pro Jahr, denn das Schlusslicht gewährt CHF 1'390.00 statt CHF 1'540.00.

Daraus folgt der Umschlagpunkt. Bei einem Jahresrabatt von CHF 1'540.00 kippt die Rechnung bei rund CHF 2'011.00 an Behandlungskosten. Über 1'023 Kombinationen aus Kanton, Prämienregion und Versicherer liegt er zwischen CHF 1'725.00 und CHF 2'012.00, und der Median beträgt in allen 26 Kantonen CHF 2'011.00. Die Wahl der Kasse entscheidet also über die Höhe Ihrer Prämie, kaum aber darüber, welche Franchise sich für Sie rechnet.

Ein Rechenbeispiel aus Zürich

Der Umschlagpunkt einer Region ist ein Median. Ein konkreter Fall zeigt das: Kanton Zürich, Prämienregion 1, Erwachsene ab 26, mit Unfalldeckung, Hausarztmodell. Von 46 Kassen-Tarif-Paaren liegt der Medianfall bei CHF 566.40 Monatsprämie mit Franchise 300 und CHF 463.10 mit Franchise 2'500. Das ergibt einen Jahresrabatt von CHF 1'239.60.

Wer in diesem Fall gar keine Leistungen bezieht, zahlt mit der hohen Franchise CHF 5'557.00 im Jahr und mit der tiefen CHF 6'797.00. Bei CHF 2'000.00 Behandlungskosten dreht das Verhältnis: CHF 7'557.00 gegenüber CHF 7'267.00. Der Grund liegt in der Deckelung. Wer die tiefe Franchise wählt, trägt höchstens CHF 1'000.00 an Kostenbeteiligung. Bei der hohen Franchise steigt die Rechnung dagegen bis CHF 2'500.00 mit.

Der Umschlagpunkt liegt in diesem Fall bei CHF 1'677.00 und damit unter dem schweizweiten Median. Der Grund ist der Rabatt: Mit CHF 1'239.60 liegt er unter der gesetzlichen Höchstgrenze. Rechnen Sie deshalb mit Ihren eigenen Prämien nach, statt mit einer Faustregel zu arbeiten. Den offiziellen Rechner des Bundes finden Sie beim Franchisenrechner auf Priminfo.

Ab welchen Gesundheitskosten lohnt sich die Franchise von CHF 300?

Ab rund CHF 2'000.00 an Kosten, die der Grundversicherung belastet werden.

Die tiefe Franchise ist die planbarere Wahl, wenn Sie regelmässig Medikamente beziehen, in laufender Behandlung sind, eine Operation vor sich haben oder aus anderen Gründen mit höheren Kosten rechnen. Sie begrenzt Ihre Kostenbeteiligung auf CHF 1'000.00 pro Jahr, bestehend aus CHF 300.00 Franchise und höchstens CHF 700.00 Selbstbehalt, ohne den Spitalbeitrag.

Eine Schwangerschaft ist dagegen kein Grund für eine tiefere Franchise. Die besonderen Mutterschaftsleistungen sind ohne zeitliche Grenze von Franchise und Selbstbehalt befreit, die allgemeinen Krankheitsleistungen zusätzlich von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt. Seit dem 1. Januar 2026 sind auch Impfungen nach Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt von 10 Prozent bleibt dabei bestehen.

Wann lohnt sich die Franchise von CHF 2'500?

Sie lohnt sich, wenn Sie unter dem Umschlagpunkt bleiben und bei unerwartet hohen Kosten Ihre Franchise und den Selbstbehalt bezahlen können.

Bei der höchsten Franchise beträgt Ihre maximale Kostenbeteiligung CHF 3'200.00 pro Jahr, also CHF 2'500.00 Franchise und CHF 700.00 Selbstbehalt. Dieser Betrag kann innerhalb weniger Wochen anfallen, etwa nach einem Unfall oder einer unerwarteten Diagnose. Die Franchise von CHF 2'500 ist deshalb nur dann die richtige Wahl, wenn Sie diesen Betrag kurzfristig aus eigenen Mitteln aufbringen können.

Welche Franchise passt zu mir?

Zwei Angaben genügen für die Entscheidung: Ihre erwarteten Behandlungskosten für 2027, soweit sie der Grundversicherung belastet werden, und Ihre Reserve für den schlechten Fall von CHF 3'200.00. Folgende Übersicht führt beide zusammen.

Ihre SituationPassende FranchiseWarum
Sie beziehen kaum Leistungen und können CHF 3'200 kurzfristig tragenCHF 2'500Unter dem Umschlagpunkt spart der Prämienrabatt mehr, als die höhere Kostenbeteiligung kostet
Sie beziehen kaum Leistungen, könnten CHF 3'200 aber nicht kurzfristig tragenCHF 1'000 bis 1'500Die Rechnung spricht für die hohe Franchise, Ihre Reserve nicht. Eine mittlere Stufe begrenzt beides
Sie rechnen mit mehr als rund CHF 2'000 an BehandlungskostenCHF 300Über dem Umschlagpunkt trägt die tiefe Franchise, und Ihre Kostenbeteiligung ist bei CHF 1'000 gedeckelt
Sie sind in laufender Behandlung oder chronisch erkranktCHF 300Günstiger und planbar: Sie kennen Ihre Obergrenze für das ganze Jahr
Eine Operation ist für 2027 geplantCHF 300Die Kosten fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit an, der Rabatt lohnt sich nicht
Sie sind schwangerwie ohne SchwangerschaftMutterschaftsleistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit, die Schwangerschaft verschiebt den Umschlagpunkt aber nicht

Trifft keines dieser Beispiele auf Sie zu, liegt Ihre Erwartung nahe am Umschlagpunkt. Dann entscheidet nicht die Rechnung, sondern Ihre Reserve: Wer den schlechten Fall problemlos trägt, nimmt die hohe Franchise. Wer das nicht kann, bleibt bei der tiefen.

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Welche Kosten zählen zur Franchise?

Nur Leistungen, die der Grundversicherung belastet werden.

Rechnungen aus einer Zusatzversicherung zählen nicht, ebenso wenig Leistungen ausserhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs der Grundversicherung. Massgebend für die Erhebung von Franchise und Selbstbehalt ist nach Artikel 103 der Verordnung über die Krankenversicherung das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Beim Bezug teurerer Arzneimittel kann nach Artikel 38a der Krankenpflege-Leistungsverordnung ein erhöhter Selbstbehalt anfallen.

Im Jahresverlauf wird zuerst die Franchise aufgebraucht. Erst auf den Betrag darüber fällt der Selbstbehalt von 10 Prozent an, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Danach übernimmt die Grundversicherung die weiteren versicherten Kosten, abgesehen vom Spitalbeitrag und den besonderen Selbstbehaltsregeln.

Franchise und Prämie zusammen rechnen

Eine Franchisestufe wirkt nur zusammen mit der Prämie Ihrer Kasse – vergleichen Sie beide Grössen für 2027 in einem Schritt.

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Bis wann muss man die Franchise für 2027 anpassen?

Die Franchise wirkt immer erst auf den 1. Januar. Eine unterjährige Änderung ist nicht möglich, auch nicht bei einer Veränderung der Lebenssituation.

Wenn Sie die Franchise beim bisherigen Versicherer ändern, teilen Sie das rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mit, denn die Fristen der einzelnen Kassen unterscheiden sich. Wechseln Sie gleichzeitig den Versicherer, muss die Kündigung spätestens am 30.11.2026 beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Der Poststempel genügt nicht. Beim neuen Versicherer wählen Sie Franchise und Modell frei aus dessen Angebot.

Mit ordentlicher Franchise und Standardmodell besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf den 30. Juni zu wechseln, mit Kündigung bis zum 31. März. Offene, gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen können einen Wechsel bis zur vollständigen Bezahlung blockieren.

Steigt die Mindestfranchise 2027 auf CHF 400?

Der Bundesrat hat am 13.03.2026 eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die die Mindestfranchise in einem ersten Schritt von CHF 300.00 auf CHF 400.00 anheben würde. Kinder blieben von der Franchise befreit. Vorgesehen ist zusätzlich ein Anpassungsmechanismus, der greifen soll, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten unter 13,5 Prozent der Bruttoleistungen fällt.

Bis zu einem definitiven Entscheid gilt die Mindestfranchise von CHF 300.00. Unsere Einschätzung: Für die Wahl der Franchise 2027 ändert das Vorhaben nichts, weil eine allfällige Erhöhung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens greifen würde. Wer heute entscheidet, rechnet mit den geltenden Stufen.

Sonderfälle rund um die Franchise

Vier Situationen weichen von der Jahreslogik ab.

Kassenwechsel mitten im Jahr. Sie behalten die gewählte Franchise, sofern der neue Versicherer sie anbietet. Die bereits belastete Franchise und der bereits bezahlte Selbstbehalt werden vom neuen Versicherer angerechnet. Sie zahlen also nicht zweimal.

Wechsel der Altersgruppe. Die Erwachsenenfranchise gilt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 19 wird, nicht ab dem Geburtstag. Für das betroffene Jahr ist die Franchise also von Beginn an die der Erwachsenen.

Bonusversicherung statt Wahlfranchise. Neben der Wahlfranchise gibt es die Bonusversicherung, bei der der Rabatt mit jedem leistungsfreien Jahr steigt und bei Leistungsbezug wieder sinkt. Sie lässt sich nicht mit einer Wahlfranchise kombinieren.

Untergrenze der ermässigten Prämie. Der Rabatt ist nicht nur nach oben begrenzt. Die ermässigte Prämie muss mindestens 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung für dieselbe Prämienregion und Altersgruppe betragen. Diese Untergrenze wird in der Praxis selten erreicht, sie begrenzt aber, wie weit Rabatte überhaupt gehen dürfen.

Was bei der Franchise oft verwechselt wird

Franchise ist nicht Selbstbehalt. Die Franchise tragen Sie vollständig, den Selbstbehalt nur zu 10 Prozent des Betrags darüber. Beide zusammen ergeben die Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung ist nicht Prämie. Die Prämie zahlen Sie jeden Monat, unabhängig davon, ob Sie Leistungen beziehen. Die Kostenbeteiligung fällt nur an, wenn Sie welche beziehen. Die Franchise entscheidet über beides zugleich, und deshalb lässt sie sich nur an den Jahreskosten beurteilen, nie an der Monatsprämie allein.

Rabatt ist nicht Ersparnis. Der Rabatt ist sicher, das zusätzlich getragene Risiko ebenfalls. Ob unter dem Strich eine Ersparnis steht, entscheidet erst, wie hoch die Behandlungskosten im betreffenden Jahr tatsächlich sind.

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Die Fristen im Überblick

Termine für das Versicherungsjahr 2027.

TerminWas zu tun ist
Ende September 2026Der Bund veröffentlicht die genehmigten Prämien 2027.
31. Oktober 2026Ihre Kasse muss Ihnen die persönliche Prämie 2027 mitgeteilt haben. Erst damit kennen Sie Ihre eigene Ausgangslage.
30. November 2026Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
1. Januar 2027Die neue Grundversicherung beginnt. Ab diesem Tag gelten die gewählte Franchise und das gewählte Modell.
31. März 2027Zweiter Kündigungstermin auf den 30. Juni 2027, offen nur bei ordentlicher Franchise und Standardmodell.

Eine Zusatzversicherung nach VVG folgt eigenen Fristen aus dem Vertrag. Kündigen Sie sie erst, wenn die neue Deckung schriftlich zugesagt ist.

Gemahnte offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.

FAQ zur Krankenkasse Franchise 2027

Kann ich die Franchise jedes Jahr ändern?

Ja. Die Änderung wirkt aber immer erst auf den 1. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist nicht vorgesehen. Teilen Sie den Wunsch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mit, denn die konkreten Fristen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Bei einem gleichzeitigen Wechsel des Versicherers gilt der 30. November für die Kündigung.

Was bedeutet eine Franchise von CHF 2'500?

Sie tragen die ersten CHF 2'500 an Behandlungskosten pro Jahr vollständig selbst, bevor die Grundversicherung zahlt. Darüber kommt der Selbstbehalt von 10 Prozent bis höchstens CHF 700 dazu. Im schlechtesten Jahr bedeutet das eine Kostenbeteiligung von CHF 3'200. Dafür sinkt die Prämie. Der Rabatt ist auf 70 Prozent des zusätzlich getragenen Risikos begrenzt, also auf 70 Prozent von CHF 2'200, was CHF 1'540 pro Jahr ergibt. So gerechnet gewähren ihn längst nicht alle Kassen in voller Höhe.

Zählen alle Gesundheitsausgaben zur Franchise?

Nein. Nur Leistungen, die der obligatorischen Grundversicherung belastet werden. Rechnungen aus Zusatzversicherungen und Leistungen ausserhalb des gesetzlichen Katalogs zählen nicht. Massgebend ist das Kalenderjahr der Behandlung, nicht das Datum auf der Rechnung. Wer im Dezember behandelt wird und die Rechnung im Januar erhält, belastet damit die Franchise des Behandlungsjahres.

Ist die Franchise von CHF 300 bei chronischer Krankheit immer besser?

Meistens, aber nicht zwingend. Entscheidend sind die erwarteten Kosten im Verhältnis zum Umschlagpunkt. Wer regelmässig über rund CHF 2'000 an Leistungen bezieht, fährt mit der tiefen Franchise besser und begrenzt die Kostenbeteiligung auf CHF 1'000 pro Jahr. Bei schwankendem Bedarf lohnt sich der Vergleich beider Stufen mit den eigenen Prämien.

Lohnt sich eine mittlere Franchise als Kompromiss?

Selten allein wegen der Rechnung. Weil der Prämienrabatt gesetzlich gedeckelt ist und mit dem übernommenen Risiko linear steigt, verschieben mittlere Stufen die Rechnung meist nur. Sinnvoll sind sie vor allem dann, wenn Sie kaum Leistungen erwarten, CHF 3'200 aber nicht selbst tragen könnten.

Welche Franchise gilt für Kinder?

Für Kinder beträgt die ordentliche Franchise CHF 0. Wählbar sind sechs Stufen von CHF 100 bis CHF 600. Der Selbstbehalt ist auf CHF 350 pro Jahr begrenzt; der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag entfällt für Kinder. Für mehrere Kinder derselben Familie beim selben Versicherer gelten zusätzliche Obergrenzen.

Muss ich die Franchise beim Kassenwechsel neu wählen?

Beim Wechsel auf den 1. Januar wählen Sie Franchise und Modell frei aus dem Angebot des neuen Versicherers. Wechseln Sie dagegen unterjährig, etwa nach einem Wegzug, behalten Sie die bisher gewählte Franchise, sofern der neue Versicherer sie anbietet. Der neue Versicherer rechnet die im laufenden Jahr bereits belastete Franchise und den Selbstbehalt an.

Wie vergleiche ich Franchisen fair über mehrere Kassen?

Vergleichen Sie immer dieselbe Konfiguration: gleiche Franchise, gleiches Modell, gleiche Unfalldeckung. Sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Produkte. Das Franchisenangebot einer Kasse gilt jeweils für den ganzen Kanton.

Author:
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Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
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