Das Wichtigste in Kürze
- Frist: Eingang der Kündigung bis 30.11.2026.
- In der Grundversicherung gilt ein Aufnahmezwang. Alter, Gesundheitszustand und laufende Behandlungen spielen keine Rolle.
- Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen identisch. Unterschiedlich sind Prämie, Service und die Regeln des gewählten Modells.
- In unserem Vergleichsfall liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse CHF 1'398.00 pro Jahr, und das bei identischer Deckung.
- Gemahnte Ausstände können den Wechsel blockieren, bis sie bezahlt sind.
Krankenkasse kündigen: Frist und Zustellung
Für einen Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30.11.2026 beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Versand: Ein Poststempel vom 30. November genügt nicht. Versenden Sie deshalb eingeschrieben oder per A-Post Plus und planen Sie Puffer ein.
Vor der Kündigung stehen zwei Termine. Ende September 2026 veröffentlicht der Bund voraussichtlich die genehmigten Prämien für 2027. Bis zum 31.10.2026 muss Ihnen Ihre Kasse die persönliche Prämie mitteilen. Erst mit dieser Mitteilung kennen Sie die Zahl, die für Sie gilt. Das Kündigungsrecht auf das Jahresende ist an diese Mitteilung geknüpft.
Es gibt einen zweiten Kündigungstermin: den 30. Juni, mit Kündigung bis zum 31. März. Er steht allerdings nur offen, wenn Sie die ordentliche Franchise und das Standardmodell haben. Wer ein Sparmodell oder eine Wahlfranchise nutzt, kann nur auf den Jahreswechsel kündigen.
Muss mich jede Krankenkasse aufnehmen?
Ja. In der obligatorischen Grundversicherung besteht ein Aufnahmezwang: Jeder Versicherer muss jede versicherungspflichtige Person in seinem Tätigkeitsgebiet aufnehmen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keinen Risikozuschlag und keine Wartefrist.
Das gilt ausdrücklich auch bei laufender Behandlung, bei chronischer Erkrankung, im hohen Alter und während einer Schwangerschaft. Eine Kasse darf einen Antrag für die Grundversicherung nicht ablehnen und darf für das gleiche Profil auch keinen höheren Preis verlangen als von anderen.
Der Aufnahmezwang hat eine praktische Seite: Eine Kasse darf in der Grundversicherung keine Gesundheitsfragen stellen. Taucht in einem Antragsformular eine solche Frage auf, betrifft sie die Zusatzversicherung. Sie müssen sie für die Grundversicherung nicht beantworten, und die Aufnahme darf davon nicht abhängen.
Ebenso wenig darf die Kasse für das gleiche Profil einen höheren Preis verlangen als von anderen. Die Prämie richtet sich nach Prämienregion, Altersgruppe, Franchise, Modell und Unfalldeckung, nicht nach Ihrer Krankengeschichte.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt der Aufnahmezwang nicht für Zusatzversicherungen. Dort prüft die Gesellschaft das Risiko und kann Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen. Zweitens sollten Sie bei Sparmodellen prüfen, ob Ihre laufende Behandlung und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit den Modellregeln vereinbar sind.


