Aus dieser Tabelle folgt die ganze Vorsicht, die bei Zusatzversicherungen angebracht ist. In der Grundversicherung ist ein Wechsel folgenlos: Sie können jederzeit zurück, weil jede Kasse Sie aufnehmen muss. Bei der Zusatzversicherung ist eine Kündigung eine Entscheidung, die Sie unter Umständen nicht rückgängig machen können.
Warum Sie die Zusatzversicherung nicht zuerst kündigen sollten
Der Grund liegt darin, dass die Aufnahme keine Formalität ist. Wer eine Zusatzversicherung beantragt, beantwortet Gesundheitsfragen. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, dass alle erfragten und für die Risikobeurteilung erheblichen Tatsachen wahrheitsgetreu und vollständig angegeben werden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gesellschaft.
Die Gesellschaft kann den Antrag ohne Einschränkung annehmen. Sie kann ihn mit einem Vorbehalt für ein bestimmtes Leiden annehmen. Sie kann den Entscheid aufschieben, etwa bis eine laufende Abklärung abgeschlossen ist. Und sie kann ablehnen.
Der Vorbehalt wird oft übersehen: Er schliesst nur Behandlungen des betroffenen Leidens aus, die übrige Deckung bleibt bestehen. Wer eine halbprivate Deckung wegen eines Knieleidens mit Vorbehalt erhält, hat also den Spitalkomfort für alles Übrige, aber nicht für das Knie. Die Deckung besteht dann, aber gerade nicht für das, weswegen man sie vermutlich wollte.
Wie die Gesellschaft entscheidet, lässt sich vorher nicht sagen. Massgebend sind Ihre Angaben zum Gesundheitszustand. Deshalb ist die schriftliche Zusage das einzige verlässliche Signal, nicht die Einschätzung eines Beraters und nicht die Erfahrung eines Bekannten.
Hier geschieht ein häufiger Fehler: Die Kündigung wird verschickt, weil die Frist drängt, und der Antrag folgt danach. In der Beratung ist das die Reihenfolge, die sich nachträglich nicht korrigieren lässt. Wer zuerst kündigt und danach beantragt, kann in eine Lücke fallen, die sich nicht mehr schliessen lässt. Ein Gesundheitszustand, der heute unauffällig ist, kann in fünf Jahren zu einem Vorbehalt führen. Deshalb: erst die schriftliche Zusage der neuen Gesellschaft einholen, sie auf unerwünschte Vorbehalte prüfen, und erst dann die bestehende Deckung kündigen.