smzh blue logo
Versicherungen

Zusatzversicherung kündigen und wechseln: die sichere Reihenfolge

Artikel
12 Mär 2026
smzh-image

Wer die Zusatzversicherung kündigen will, muss die Reihenfolge kennen. Anders als in der Grundversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang: Die Gesellschaft prüft Ihren Gesundheitszustand und darf Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen. Daraus folgt die wichtigste Regel, nämlich erst die schriftliche Zusage und dann die Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundversicherung und Zusatzversicherung sind rechtlich getrennt: KVG gegen VVG.
  • In der Grundversicherung muss jede Kasse Sie aufnehmen. Bei der Zusatzversicherung nicht.
  • Beide dürfen bei unterschiedlichen Gesellschaften laufen.
  • Kündigen Sie eine bestehende Zusatzdeckung erst, wenn die neue schriftlich und ohne unerwünschte Vorbehalte bestätigt ist.

Unterschied Grundversicherung und Zusatzversicherung

Der Unterschied ist rechtlicher Natur und wirkt sich auf alles Weitere aus. Die Grundversicherung ist eine soziale Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz. Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz.

Grundversicherung (KVG)Zusatzversicherung (VVG)
AufnahmeAufnahmezwang, ohne GesundheitsprüfungRisikoprüfung, Vorbehalt oder Ablehnung möglich
Leistungengesetzlich für alle Kassen identischvertraglich, je nach Produkt verschieden
Prämievom Bund genehmigt, unabhängig vom Gesundheitszustandvon der Gesellschaft kalkuliert, abhängig von Alter und Risiko
Kündigungauf das Jahresende, Eingang bis 30. Novembernach Vertrag, oft mit längerer Frist
Wechseljederzeit auf den Termin möglichnur, wenn eine neue Gesellschaft Sie aufnimmt

Aus dieser Tabelle folgt die ganze Vorsicht, die bei Zusatzversicherungen angebracht ist. In der Grundversicherung ist ein Wechsel folgenlos: Sie können jederzeit zurück, weil jede Kasse Sie aufnehmen muss. Bei der Zusatzversicherung ist eine Kündigung eine Entscheidung, die Sie unter Umständen nicht rückgängig machen können.

Warum Sie die Zusatzversicherung nicht zuerst kündigen sollten

Der Grund liegt darin, dass die Aufnahme keine Formalität ist. Wer eine Zusatzversicherung beantragt, beantwortet Gesundheitsfragen. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, dass alle erfragten und für die Risikobeurteilung erheblichen Tatsachen wahrheitsgetreu und vollständig angegeben werden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gesellschaft.

Die Gesellschaft kann den Antrag ohne Einschränkung annehmen. Sie kann ihn mit einem Vorbehalt für ein bestimmtes Leiden annehmen. Sie kann den Entscheid aufschieben, etwa bis eine laufende Abklärung abgeschlossen ist. Und sie kann ablehnen.

Der Vorbehalt wird oft übersehen: Er schliesst nur Behandlungen des betroffenen Leidens aus, die übrige Deckung bleibt bestehen. Wer eine halbprivate Deckung wegen eines Knieleidens mit Vorbehalt erhält, hat also den Spitalkomfort für alles Übrige, aber nicht für das Knie. Die Deckung besteht dann, aber gerade nicht für das, weswegen man sie vermutlich wollte.

Wie die Gesellschaft entscheidet, lässt sich vorher nicht sagen. Massgebend sind Ihre Angaben zum Gesundheitszustand. Deshalb ist die schriftliche Zusage das einzige verlässliche Signal, nicht die Einschätzung eines Beraters und nicht die Erfahrung eines Bekannten.

Hier geschieht ein häufiger Fehler: Die Kündigung wird verschickt, weil die Frist drängt, und der Antrag folgt danach. In der Beratung ist das die Reihenfolge, die sich nachträglich nicht korrigieren lässt. Wer zuerst kündigt und danach beantragt, kann in eine Lücke fallen, die sich nicht mehr schliessen lässt. Ein Gesundheitszustand, der heute unauffällig ist, kann in fünf Jahren zu einem Vorbehalt führen. Deshalb: erst die schriftliche Zusage der neuen Gesellschaft einholen, sie auf unerwünschte Vorbehalte prüfen, und erst dann die bestehende Deckung kündigen.

Was seit 2022 zu Ihren Gunsten gilt

Das Versicherungsvertragsgesetz wurde per 1. Januar 2022 revidiert. Seither ist das Kündigungsrecht der Gesellschaft in der Zusatzversicherung eingeschränkt: Sie kann einen Vertrag nicht mehr ohne Weiteres beenden, etwa nach einem Schadenfall. Ausserordentliche Rechte bleiben vorbehalten, unter anderem bei Verletzung der Anzeigepflicht.

Für Sie heisst das: Eine bestehende, gut passende Zusatzversicherung ist stabiler geworden. Das ist ein zusätzliches Argument, sie nicht leichtfertig aufzugeben. Die Prämie kann die Gesellschaft weiterhin anpassen. Dagegen steht Ihnen dann ein Kündigungsrecht zu.

Brauchen Sie überhaupt eine Spitalzusatzversicherung?

Diese Frage stellt sich relativ häufig. Die Grundversicherung deckt den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung, und Sie haben unter den Listenspitälern eine Wahlfreiheit. Was die Spitalzusatzversicherung hinzufügt, ist Komfort und eine erweiterte oder freie Arzt- und Spitalwahl.

Balkendiagramm des Anteils der Bevölkerung mit Spitalzusatzversicherung: 13 Prozent 2006, 20 Prozent 2022
Halbprivate, private und Flex-Produkte zusammengezählt. Der Anteil ist seit 2006 um sieben Prozentpunkte gestiegen. 80 Prozent der Bevölkerung haben 2022 keine Spitalzusatzversicherung.

Quelle: santésuisse/BSS Basel, «Bedeutung von Spitalzusatzversicherungen in der Schweiz» (2024).

Der Anteil der Bevölkerung mit einer Spitalzusatzversicherung ist von 13 Prozent im Jahr 2006 auf 20 Prozent im Jahr 2022 gestiegen, wobei halbprivate, private und die neueren Flex-Produkte zusammengezählt sind.

Hinter diesem Anstieg steht eine Verschiebung, die im Gesamtwert untergeht. Getragen wird das Wachstum von den Flex-Modellen. Die Nachfrage nach den klassischen halbprivaten und privaten Deckungen ist über rund 25 Jahre zurückgegangen. Der Markt bewegt sich also weg von der festen Zimmerkategorie und hin zu Produkten, bei denen im Einzelfall entschieden wird. Für Sie heisst das, dass ein Vergleich zweier Angebote schnell zwei verschiedene Logiken vergleicht und nicht zwei Preise. Vier von fünf Personen haben also keine. Eine Spitalzusatzversicherung ist damit eine Entscheidung über Komfort und Wahlfreiheit, nicht über medizinische Notwendigkeit.

Prüfen Sie deshalb konkret, was Sie erwarten: ein Zweibettzimmer, die freie Arztwahl im Spital, Behandlung in der ganzen Schweiz. Und prüfen Sie ebenso, was Sie die Deckung über die Jahre kostet, denn die Prämie steigt mit dem Alter.

Diese zweite Grösse wird fast immer unterschätzt, weil die Monatsprämie klein wirkt. Rechnen Sie sie deshalb einmal hoch. Angenommen, Ihre Deckung kostet CHF 100 pro Monat: Das sind CHF 1'200 pro Jahr und über 25 Jahre CHF 30'000, und zwar nur dann, wenn die Prämie gleich bliebe. Weil sie mit dem Alter steigt, ist dieser Betrag lediglich die Untergrenze.

Halbprivat oder privat: was der Unterschied ist

Halbprivat heisst in der Regel Zweibettzimmer, privat in der Regel Einzelzimmer. Der grössere Unterschied liegt aber beim Arzt: Privat schliesst üblicherweise die freie Arztwahl im Spital ein, halbprivat nur teilweise.

Massgebend ist dabei die Police. Die Begriffe sind nicht gesetzlich definiert, jede Gesellschaft füllt sie selbst. Zwei Produkte mit der Bezeichnung «halbprivat» können sich in Arztwahl, Spitalliste, Auslandsdeckung und Limiten deutlich unterscheiden. Vergleichen Sie deshalb die Leistungen und nicht die Kategorie.

Dazu kommen die neueren Flex-Produkte, bei denen im Einzelfall entschieden wird, statt eine Kategorie fest zu kaufen. Sie tragen das Wachstum dieses Marktes, während die klassischen halbprivaten und privaten Deckungen über rund 25 Jahre zurückgegangen sind.

Was die Grundversicherung im Spital bereits leistet

Hilfreich ist dabei, sich zuerst klarzumachen, was die Grundversicherung im Spital bereits leistet. Sie deckt den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung, und Sie wählen unter den Listenspitälern Ihres Wohn- oder Standortkantons. Bei einer ausserkantonalen Wahlbehandlung wird nach dem Referenztarif Ihres Wohnkantons vergütet, und eine allfällige Differenz tragen Sie selbst. Die medizinische Behandlung selbst ist damit vollständig abgedeckt.

Was die Zusatzversicherung hinzufügt, lässt sich eng benennen: die Zimmerkategorie, die erweiterte Arzt- und Spitalwahl, den Zugang zu Privatkliniken und die Übernahme der ausserkantonalen Tarifdifferenz. Das sind reale Vorteile, aber es sind Komfortvorteile. Wer die Frage so stellt, entscheidet über etwas Konkretes statt über ein Gefühl von Sicherheit.

Ein Punkt gehört in dieselbe Rechnung. Die Prämie der Zusatzversicherung ist nicht wie in der Grundversicherung vom Gesundheitszustand unabhängig. Sie wird von der Gesellschaft kalkuliert und steigt mit dem Alter, während der Nutzen gleich bleibt. Eine Deckung, die mit 40 günstig erscheint, kann mit 65 eine andere Grösse sein.

Erst vergleichen, dann kündigen

In der Zusatzversicherung gibt es keinen Aufnahmezwang – vergleichen Sie die neue Deckung, bevor Sie die alte kündigen.

Krankenkassen jetzt vergleichen

Was die Revision von 2022 praktisch verändert hat

Die Einschränkung des Kündigungsrechts hat eine konkrete Folge: Eine bestehende Zusatzversicherung ist zu einem verlässlicheren Gut geworden. Vorher konnte die Gesellschaft den Vertrag unter Umständen beenden, etwa nach einem Schadenfall. Heute ist das eingeschränkt, und ausserordentliche Rechte bleiben vorbehalten, unter anderem bei Verletzung der Anzeigepflicht.

Für die Beratungspraxis dreht das die Richtung um. Früher war die Frage, ob eine Deckung hält. Heute ist die Frage, ob es sich lohnt, sie aufzugeben. Wer eine gut passende Deckung kündigt, gibt nicht nur den Schutz auf, sondern auch die Stabilität, die er über die Jahre erworben hat.

Ein Recht bleibt Ihnen in jedem Fall. Passt die Gesellschaft die Prämie an, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Das ist der Moment für eine Überprüfung.

Zusatzversicherung wechseln: wann es sich lohnt

Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Deckung nicht mehr zu Ihrer Situation passt oder die Prämie deutlich über vergleichbaren Angeboten liegt. Er ist aber kein Selbstläufer, sondern eine Risikoentscheidung.

Prüfen Sie in dieser Reihenfolge: erstens, was Ihre bestehende Deckung heute tatsächlich leistet. Zweitens, was Sie davon nutzen. Drittens, wie hoch die Prämie im Verhältnis dazu ist. Und erst danach, ob eine andere Gesellschaft Sie ohne Vorbehalt aufnimmt. Wer diese Reihenfolge einhält, entscheidet mit offenen Karten. Wer sie umdreht, entscheidet unter Zeitdruck.

Bevor Sie eine bestehende Deckung aufgeben, sind vier Dinge zu klären. Erstens, was sie heute tatsächlich leistet. Zweitens, was Sie davon in den letzten Jahren genutzt haben. Drittens, wie hoch die Prämie im Verhältnis dazu ist. Viertens, ob eine andere Gesellschaft Sie ohne Vorbehalt aufnimmt. Die ersten drei Punkte klären Sie selbst, den vierten klärt nur eine schriftliche Zusage.

Ein Zwischenweg wird oft übersehen: die bestehende Deckung anpassen statt wechseln. Viele Gesellschaften bieten Stufen an, und ein Wechsel von privat auf halbprivat innerhalb derselben Gesellschaft ist meist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Diese Reihenfolge hat einen Grund. Die ersten drei Fragen kosten nichts und lassen sich jederzeit stellen. Die vierte verlangt einen Antrag, und ein Antrag hinterlässt eine Beurteilung Ihres Gesundheitszustands.

Wenn Sie Grund- und Zusatzversicherung im Zusammenhang prüfen möchten: Der Vergleich von smzh ist kostenlos und unverbindlich.

Grundversicherung wechseln, Zusatzversicherung behalten

Diese Trennung ist ausdrücklich möglich und oft die vernünftigste Lösung. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei unterschiedlichen Gesellschaften geführt werden. Sie können also die Grundversicherung jährlich optimieren und die Zusatzdeckung unverändert lassen.

Klären Sie vorab zwei Punkte: ob Ihre Zusatzversicherung an die Grundversicherung derselben Gesellschaft gekoppelt ist, was bei manchen Produkten der Fall ist, und ob Rabatte wegfallen, wenn beide Verträge auseinandergehen. Beides steht in den Vertragsbedingungen und nicht im Werbeprospekt.

Zusatzversicherung kündigen bei Prämienerhöhung

Erhöht die Gesellschaft die Prämie, steht Ihnen dafür ein Kündigungsrecht zu. Das ist der zweite Weg aus einem Vertrag neben der ordentlichen Kündigung, und er ist an die Erhöhung gebunden, nicht an den Kalender.

Nicht jede höhere Rechnung ist eine Prämienerhöhung in diesem Sinn. Passt die Gesellschaft die Prämie an, löst das Ihr Recht aus. Steigt die Prämie dagegen allein, weil Sie eine Altersklasse weitergerückt sind, war das im Vertrag von Anfang an angelegt und ist in aller Regel kein Kündigungsgrund. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der Police.

Fristen nennen wir hier bewusst keine. Sie sind vertraglich und nicht gesetzlich geregelt, weshalb jede allgemeine Angabe für einen Teil der Leserinnen und Leser falsch wäre. Lesen Sie die Bedingungen, sobald das Schreiben mit der neuen Prämie eintrifft, denn diese Frist läuft ab dem Erhalt.

Und es gilt dieselbe Reihenfolge wie sonst auch. Ein Kündigungsrecht ist kein Anspruch auf Aufnahme anderswo. Prüfen Sie zuerst, ob und zu welchen Bedingungen eine neue Gesellschaft Sie annimmt, und kündigen Sie erst danach. Wer die Erhöhung zum Anlass nimmt, sofort zu kündigen, steht sonst schlechter da als vorher.

Sonderfälle bei der Zusatzversicherung

Vier Punkte entscheiden darüber, ob eine Zusatzdeckung Ihnen später noch offensteht.

Der Vorbehalt. Die Gesellschaft kann den Antrag mit einem Vorbehalt für bestimmte Leiden annehmen. Die Deckung besteht dann, aber gerade nicht für das, weswegen Sie sie wollten. Prüfen Sie die Zusage deshalb auf Vorbehalte, bevor Sie eine bestehende Deckung kündigen.

Die Prämienanpassung. Passt die Gesellschaft die Prämie an, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.

Der Zeitpunkt beim Kind. Für Zusatzversicherungen gilt kein Aufnahmezwang, und der Gesundheitszustand entscheidet über die Aufnahme. Deshalb ist der Abschluss früh zu prüfen, bei einem Kind idealerweise vor der Geburt.

Der Wechsel der Stufe statt der Gesellschaft. Viele Gesellschaften bieten Stufen an. Der Wechsel von privat auf halbprivat innerhalb derselben Gesellschaft ist meist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich und damit der risikoärmste Weg, die Prämie zu senken.

Was bei der Zusatzversicherung verwechselt wird

Aufnahmezwang gilt nur für die Grundversicherung. In der Grundversicherung muss jede Kasse Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt. Bei der Zusatzversicherung prüft die Gesellschaft das Risiko und kann ablehnen.

Zwei Gesetze, zwei Logiken. Die Grundversicherung ist eine soziale Krankenversicherung nach dem KVG. Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag nach dem VVG. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Aufnahme über die Prämie bis zur Kündigung.

Spitalzusatz ist nicht bessere Medizin. Die Grundversicherung deckt die medizinisch notwendige Behandlung in der allgemeinen Abteilung. Die Zusatzversicherung erweitert Komfort und Wahlfreiheit, nicht den Anspruch auf Behandlung.

Unsere Einschätzung: Bei der Zusatzversicherung ist die richtige Frage selten «wo ist es billiger», sondern «was brauche ich davon überhaupt». Wer diese Frage beantwortet hat, entscheidet informiert.

FAQ zur Zusatzversicherung

Muss mich eine Gesellschaft in die Zusatzversicherung aufnehmen?

Nein. Der Aufnahmezwang gilt nur für die obligatorische Grundversicherung. Bei Zusatzversicherungen prüft die Gesellschaft das Risiko anhand Ihrer Angaben zum Gesundheitszustand und kann den Antrag mit einem Vorbehalt annehmen oder ganz ablehnen. Deshalb ist eine bestehende Zusatzdeckung ein Wert, den Sie nur gegen eine schriftliche Zusage aufgeben sollten. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz.

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?

Ja, das ist ausdrücklich zulässig und verbreitet. Sie können die Grundversicherung jährlich optimieren und die Zusatzdeckung unverändert lassen. Prüfen Sie nur, ob Ihr Produkt an die Grundversicherung derselben Gesellschaft gekoppelt ist oder ob Kombinationsrabatte wegfallen. Beides steht in den Vertragsbedingungen und entscheidet, ob sich die Trennung für Sie rechnet.

Was ist ein Vorbehalt?

Ein Ausschluss für bestimmte, bereits bestehende Leiden. Die Zusatzversicherung kommt dann zustande, leistet aber genau für diese Diagnosen nicht. Ein Vorbehalt ist der wichtigste Punkt, den Sie in der schriftlichen Zusage prüfen müssen.

Wann muss ich eine Zusatzversicherung kündigen?

Die Kündigungsfrist einer Zusatzversicherung richtet sich nach Ihrem Vertrag. Die Fristen sind oft länger als die 30 Tage der Grundversicherung und enden teilweise deutlich früher im Jahr. Sehen Sie deshalb in die Police und beginnen Sie den Vergleich entsprechend früher.

Verliere ich medizinische Leistungen ohne Zusatzversicherung?

Nein, keine medizinisch notwendigen. Die Grundversicherung deckt Untersuchung, Behandlung und Pflege bei Krankheit sowie den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung. Eine Zusatzversicherung erweitert Komfort und Wahlfreiheit, etwa ein Zweibettzimmer oder die freie Arztwahl im Spital.

Lohnt sich eine Spitalzusatzversicherung im Alter noch?

Ob sich eine Spitalzusatzversicherung im Alter noch lohnt, hängt von der Prämienentwicklung und Ihren Erwartungen ab. Die Prämie steigt mit dem Alter, während der Nutzen gleich bleibt. Prüfen Sie in dieser Situation zuerst, ob eine tiefere Stufe innerhalb derselben Gesellschaft möglich ist. Dies geht meist ohne neue Gesundheitsprüfung.

Quellen

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), SR 221.229.1, insbesondere Artikel 4, 6 sowie 2a, 35a und 35c: fedlex.admin.ch

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Artikel 4, 41 und 61: fedlex.admin.ch

santésuisse und BSS Basel, «Bedeutung von Spitalzusatzversicherungen in der Schweiz» (2024)

Bundesamt für Gesundheit, Informationen zur Krankenversicherung: bag.admin.ch

Author:
smzh-image

Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
Share on: