FAQ zur Krankenkasse für das Baby
Bis wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?
Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Melden Sie das Kind in dieser Frist an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Geburtstag, und die Prämien sind ab diesem Tag geschuldet. Bei verspäteter Anmeldung beginnt die Deckung grundsätzlich erst mit dem Beitritt, und es kann ein Prämienzuschlag anfallen. Der Aufnahmezwang selbst bleibt bestehen.
Ab wann ist das Baby versichert?
Ab dem Geburtstag, sofern Sie die Dreimonatsfrist einhalten. Die Kasse setzt das Eintrittsdatum dann rückwirkend auf den Geburtstag, und die Prämien sind ebenfalls ab diesem Tag geschuldet. Kontrollieren Sie das auf der Police, denn ein falsch gesetztes Eintrittsdatum fällt sonst erst auf, wenn die erste grössere Rechnung kommt, und dann ist die Korrektur aufwendiger.
Muss das Baby bei derselben Kasse sein wie die Eltern?
Nein. In der Schweiz ist jede Person einzeln versichert, eine Familienpolice gibt es nicht. Sie können Ihr Kind bei jeder zugelassenen Kasse anmelden, unabhängig davon, wo die Eltern versichert sind. Beachten Sie aber, dass die gesetzliche Familienobergrenze ab dem dritten Kind nur beim selben Versicherer greift.
Welche Franchise hat ein Baby?
Von Gesetzes wegen CHF 0. Freiwillig sind Franchisen von CHF 100 bis CHF 600 möglich. Bei einem Säugling lohnt sich das allerdings selten, weil die Kinderprämie tief ist und der Rabatt entsprechend klein ausfällt, während Arztbesuche im ersten Lebensjahr relativ häufig sind.
Braucht mein Baby eine Unfalldeckung in der Grundversicherung?
Ja. Kinder haben keine Deckung nach dem Unfallversicherungsgesetz. Die Unfalldeckung muss deshalb in der Grundversicherung eingeschlossen sein und darf nicht sistiert werden. Wer sie bei einem Kind ausschliesst, hat für Unfälle keinen Schutz. Erst mit einer Lehre oder einem Nebenjob ändert sich das.
Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?
In der Grundversicherung ist das nicht nötig, weil der Aufnahmezwang gilt und die Dreimonatsfrist erst ab Geburtsdatum läuft. Bei einer Zusatzversicherung ist es dagegen sinnvoll, weil dort eine Risikoprüfung stattfindet und eine nach der Geburt festgestellte Auffälligkeit zu einem Vorbehalt führen kann. Manche Gesellschaften nehmen Anmeldungen deshalb bereits während der Schwangerschaft entgegen.