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Ehekompass

Recht, Versicherung und Finanzen.

Willkommen bei smzh – Ihrem Partner für eine finanziell gesicherte Ehe.
Gemeinsam unterstützen wir Sie dabei, die Weichen für eine sorgenfreie Zukunft zu stellen.
Mit massgeschneiderten Beratungsangeboten in den Bereichen Recht, Versicherungen und Finanzen begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg.
Vertrauen Sie auf smzh und starten Sie Ihre gemeinsame Zukunft sicher, strukturiert und bestens vorbereitet.

Recht

In der Schweiz gilt für Ehepaare automatisch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dieser stellt sicher, dass das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Partnern gemeinsam zugutekommt, während persönliches Vermögen als Eigengut bestehen bleibt. Für individuelle Regelungen – wie die Vereinbarung von Gütergemeinschaft oder Gütertrennungist jedoch der Abschluss eines Ehevertrags erforderlich.

Ein solcher Vertrag erlaubt es zudem, die Errungenschaft im Schicksalsfall direkt an den überlebenden Partner zu übertragen, ohne Zustimmung der Kinder. Von massgeschneiderten Eheverträgen bis hin zu erbrechtlichen Absicherungen bietet smzh Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihre Partnerschaft rechtlich und finanziell bestmöglich abzusichern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Lösungen, die Ihre gemeinsamen Werte und Pläne widerspiegeln.

Ehevertrag: Klare finanzielle Regeln schaffen

Wahl des Güterstandes

Paare können den Güterstand an ihre Lebenssituation anpassen. Zur Auswahl stehen Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Durch einen Ehevertrag können Paare festlegen, wie Vermögen und Schulden während der Ehe und im Falle einer Trennung oder des Todes behandelt werden.

Verwaltung und Nutzung des Vermögens

Im Ehevertrag kann geregelt werden, wie das gemeinsame Vermögen verwaltet und genutzt wird. So lässt sich festlegen, ob beide Partner gemeinsam das Vermögen verwalten oder eine Person die Verantwortung übernimmt.

Erbfolgeregelungen

Der Ehevertrag ermöglicht es, die Erbfolge zu beeinflussen und den überlebenden Partner im Todesfall besonders abzusichern. Ehepartner können z. B. vereinbaren, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Errungenschaftsvermögen erhält und dieses nicht mit den Nachkommen geteilt werden muss.

Unterhaltspflichten

Einige Paare entscheiden sich, künftige Unterhaltspflichten für den Fall einer Trennung im Ehevertrag zu regeln. Die Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen können vorab festgelegt werden und bieten damit Sicherheit für beide Seiten.

Schutz des Eigenguts

Paare können festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte, wie Erbschaften oder Schenkungen, als Eigengut gelten und nicht zur Errungenschaft zählen. Dies schützt persönliche Besitztümer und stellt sicher, dass sie nicht aufgeteilt werden müssen.

Schuldenregelung

Durch den Ehevertrag kann festgelegt werden, wer für welche Schulden verantwortlich ist und ob diese bei einer Trennung geteilt oder von einem Partner übernommen werden.

Erbrecht: Absicherung des Partners im Ernstfall

Revision des Erbrechts: Neue
Regelungen seit dem 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 bietet das Schweizer Erbrecht mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung. Der Pflichtteil der Nachkommen wurde auf 50 % des gesetzlichen Erbteils reduziert, während der Pflichtteil für die Eltern vollständig entfällt. Diese Anpassungen ermöglichen es Erblassern, den Nachlass individueller zu gestalten und beispielsweise den Ehepartner oder Lebenspartner gezielt finanziell abzusichern. Dadurch wird die Nachlassplanung besser an persönliche Wünsche und Lebenssituationen anpassbar.

Zusätzliche Absicherungsoptionen:
Nutzniessungsrecht und Wohnrecht

Um Ihrem Partner noch mehr Sicherheit zu bieten, können Sie im Testament ein Nutzniessungsrecht an bestimmten Vermögenswerten festlegen, beispielsweise an einer Immobilie. Dieses Recht erlaubt es dem Partner, die Immobilie zu bewohnen oder Einkünfte daraus zu erzielen, während das Eigentum an die Nachkommen übergeht. Weitere Optionen wie ein Wohnrecht oder ein Erbverzichtsvertrag können Ihrem Partner zusätzliche Sicherheit und Flexibilität bieten.

Gestaltungsfreiheit durch Testament oder Erbvertrag

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die Verteilung Ihres Vermögens gezielt steuern und den Partner im Ernstfall zusätzlich absichern. Das überarbeitete Schweizer Erbrecht ermöglicht es Ihnen, flexibler über den sogenannten freien Anteil Ihres Vermögens zu verfügen und sicherzustellen, dass Ihr Partner finanziell bestmöglich unterstützt wird.

Pflichtteil:
Der gesicherte Anteil am Vermögen

Der gesetzlich festgelegte Pflichtteil schützt den Ehepartner und die Nachkommen und garantiert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Partner in schwierigen Zeiten finanziell stabil bleibt.

Wie wir Ihnen als Paar helfen können

Mit der Eheschliessung beginnt ein gemeinsamer Weg, der nicht nur mit Freude, sondern auch mit neuen finanziellen und rechtlichen Herausforderungen verbunden i st. Bei smzh unterstützen wir Sie als unabhängiger Finanzdienstleister dabei, Ihre Ehe von Anfang an auf ein stabiles finanzielles Fundament zu stellen. Unsere massgeschneiderten Lösungen sind speziell darauf ausgerichtet, Ihnen und Ihrem Partner langfristige Sicherheit zu bieten.

Wir helfen Ihnen dabei, wichtige Vorsorgeentscheidungen zu treffen, wie die Absicherung Ihres Partners durch die Pensionskasse oder Lebensversicherungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie und Ihr Partner im Ernstfall optimal geschützt sind.

Durch die Eheschliessung ändern sich viele rechtliche Regelungen wie das Erbrecht. smzh berät Sie umfassend und stellt sicher, dass Ihr Ehepartner und Ihre Familie im Falle eines Schicksalsschlags abgesichert sind. Ob Testament oder Erbverzichtsvertrag – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen.

Die finanzielle Planung als Ehepaar bringt neue Herausforderungen mit sich. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Güterstandes (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) und sorgen für eine gerechte Vermögensaufteilung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Mit der Heirat verändert sich auch Ihre steuerliche Situation: Ehepaare in der Schweiz reichen ab dem Jahr der Eheschliessung eine gemeinsame Steuererklärung ein, was zu steuerlichen Anpassungen führen kann. Wir unterstützen Sie dabei, diese Veränderungen optimal zu gestalten und stehen Ihnen beratend zur Seite.