Wie sieht der steuerliche Aspekt der 2. Säule aus?
Grundsätzlich gilt:
Die geleisteten Beiträge der Arbeitnehmer an die Pensionskasse können Sie bei den direkten Steuern des
Bundes, des Kantons und der Gemeinde abziehen.
Renten also Leistungen aus der 2. Säule sind als Einkommen zu versteuern. Kapitalbezüge dagegen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Spezialsatz besteuert.
Weiter gilt:
Ein Vorbezug der 2. Säule für Wohneigentum wird als Kapitalbezug versteuert. Bei allfälliger Rückzahlung eines Vorbezugs kann die damals bezahlte Steuer ohne Zins zurückverlangt werden.
Mit einer geschickten Planung (gestaffelte Bezüge über mehrere Steuerjahre verteilt) lassen sich oft mehrere tausend Franken Steuern sparen.