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Versicherungen

Abredeversicherung: Unfallschutz nach dem Stellenende

Artikel
3 Feb 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deckung gegen Nichtberufsunfälle läuft nach dem Ende des Lohnanspruchs noch 31 Tage weiter. Diese Nachdeckung gilt automatisch und kostet nichts.
  • Innerhalb dieser 31 Tage können Sie die Deckung durch eine Abrede um höchstens sechs Monate verlängern.
  • Abschliessen kann die Abrede nur, wer vorher bereits gegen Nichtberufsunfälle versichert war, also mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat.
  • Die Frist ist nicht nachholbar. Wer sie verpasst, hat diese Möglichkeit endgültig verloren.
  • Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist über die Suva gegen Nichtberufsunfälle versichert und braucht keine Abrede.

Was ist die Abredeversicherung?

Ihre Unfalldeckung als Angestellte oder Angestellter hat zwei Teile. Der eine deckt Berufsunfälle und den Arbeitsweg, der andere Unfälle in der Freizeit. Der zweite Teil, der Nichtberufsunfall, ist an eine Bedingung geknüpft: Sie müssen mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten. Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, ist nicht automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Endet das Arbeitsverhältnis, endet auch dieser Schutz. Das Gesetz lässt ihn aber nicht abrupt auslaufen, sondern gewährt eine Nachdeckung von 31 Tagen. In dieser Zeit sind Sie weiterhin gegen Freizeitunfälle versichert, ohne etwas zu tun oder zu bezahlen.

Die Abredeversicherung kommt danach ins Spiel. Sie ist eine Vereinbarung mit dem Unfallversicherer Ihres bisherigen Arbeitgebers, also mit der Suva oder einem privaten Versicherer, und sie verlängert den Schutz gegen Nichtberufsunfälle um maximal sechs Monate. Rechtlich steht sie in Artikel 3 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes.

Entscheidend ist laut Gesetz, dass die Abrede während der 31 Tage geschlossen werden muss, nicht danach. Sie ist keine Versicherung, die man bei Bedarf nachträglich aktiviert, sondern eine Frist, die abläuft.

Wann brauchen Sie eine Abredeversicherung?

Fünf Situationen führen dazu, dass die volle Unfalldeckung über den Arbeitgeber wegfällt. Alle fünf haben gemeinsam, dass sie geplant sind und dass eine Lücke deshalb vermieden werden kann.

Kündigung ohne Anschlussstelle. Der häufigste Fall. Wer beispielsweise am 31. Mai austritt und am 1. September neu beginnt, ist während drei Monaten ohne Anstellung. Die Nachdeckung trägt davon 31 Tage, der Rest ist ungedeckt.

Unbezahlter Urlaub. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Lohnanspruch aber nicht. Massgebend ist der Lohn, nicht der Vertrag, und deshalb endet die Deckung auch hier.

Pensionierung. Mit dem letzten Lohn endet die Deckung gegen Nichtberufsunfälle. Wer danach keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, braucht eine dauerhafte Lösung und nicht nur eine Überbrückung.

Pensumsreduktion unter 8 Stunden pro Woche. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, die Voraussetzung für die Nichtberufsunfall-Deckung fällt aber weg.

Wechsel in die Selbstständigkeit. Selbstständigerwerbende sind nach dem Unfallversicherungsgesetz nicht obligatorisch versichert. Sie können sich freiwillig versichern, und bis dieser Vertrag steht, überbrückt die Abrede.

Rechnen Sie mit 31 Tagen, nicht mit einem Monat

Prüfen Sie die Lohnabrechnung und nicht den Kalender. Bei einem Lohnende am 31. Juli läuft die Nachdeckung bis zum 31. August, bei einem Lohnende am 30. April bis zum 31. Mai.

Was kostet die Abredeversicherung?

Die Prämie tragen Sie selbst, und das Gesetz legt ihre Höhe nicht fest. Sie wird vom Unfallversicherer bestimmt und richtet sich nach der Dauer der Abrede. Wir nennen hier keinen Betrag, weil Abredeprämien nicht öffentlich erhoben werden und sich zwischen den Versicherern unterscheiden. Fragen Sie beim Unfallversicherer Ihres bisherigen Arbeitgebers nach, also bei der Stelle, mit der Sie die Abrede schliessen.

Was sich dagegen beziffern lässt, ist die Alternative. Wer stattdessen die Unfalldeckung in der Grundversicherung wieder einschliesst, zahlt dafür eine höhere Krankenkassenprämie. In unserer Auswertung von 46 Tarifpaaren des BAG-Prämiendatensatzes 2026 liegt die Medianprämie mit Unfalldeckung bei CHF 566.40 pro Monat und ohne bei CHF 530.55. Der Unterschied beträgt CHF 39.30 pro Monat oder CHF 472.00 pro Jahr. Für die Spanne einer Abredeversicherung von sechs Monaten fällt entsprechend die Hälfte davon an.

Diese Zahl ist kein Preis für die Abrede, sondern ein Massstab. Sie zeigt die Grössenordnung der Entscheidung und macht deutlich, dass es hier nicht um den Preis geht, sondern um den Leistungsunterschied.

Abredeversicherung oder Unfalldeckung in der Krankenkasse?

Beide Wege schliessen die Lücke, aber die Leistungen sind nicht identisch. Der Unterschied liegt nicht im Leistungskatalog der Medizin, sondern darin, was Sie selbst tragen und was zusätzlich versichert ist. Wie die Unfalldeckung in der Krankenkasse im Detail funktioniert, lesen Sie im eigenen Beitrag.

Abredeversicherung nach UVGUnfalldeckung in der Grundversicherung
Kostenbeteiligungkeine Franchise, kein SelbstbehaltFranchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit
Arzt- und Spitalwahlfrei, bereits im Obligatoriumnach den Regeln Ihres Versicherungsmodells
Taggeld und Renteim UVG enthaltennicht enthalten
Dauerhöchstens sechs Monateunbefristet
Abschlussinnerhalb von 31 Tagen, danach nicht mehrjederzeit möglich
Balkendiagramm: eigener Anteil pro Jahr, CHF 0.00 über die Abredeversicherung nach UVG gegenüber CHF 1'000.00 über die Grundversicherung.
Kostenbeteiligung im schlechten Jahr, Erwachsene, in Franken Quellen: Art. 10 ff. UVG (SR 832.20) und Art. 64 KVG (SR 832.10), Stand 27.08.2026.

Die Heilbehandlung nach dem Unfallversicherungsgesetz kennt weder Franchise noch Selbstbehalt. Läuft derselbe Unfall über die Grundversicherung, gelten die ordentliche Franchise von CHF 300.00 und der maximale Selbstbehalt von CHF 700.00, zusammen CHF 1'000.00 pro Jahr. Der Spitalbeitrag von CHF 15.00 pro Tag kommt gegebenenfalls dazu und ist hier nicht enthalten. Nicht abgebildet ist der grössere Unterschied: Das UVG kennt zusätzlich Taggeld und Rente, die Grundversicherung nicht.

Grundversicherung nach dem Stellenende prüfen

Sobald die Abrede endet, trägt die Grundversicherung das Unfallrisiko – vergleichen Sie Prämie, Franchise und Unfalldeckung für Ihre neue Situation.

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Die erste Zeile ist die wichtigste. Läuft ein Unfall über die Grundversicherung, gelten Franchise und Selbstbehalt. Bei einer Franchise von CHF 300.00 und dem maximalen Selbstbehalt von CHF 700.00 tragen Sie im schlechten Fall CHF 1'000.00 selbst, dazu bei einem stationären Aufenthalt CHF 15.00 pro Tag. Über die Abrede tragen Sie nichts.

Die dritte Zeile ist die zweitwichtigste. Das Unfallversicherungsgesetz kennt nicht nur Heilbehandlung, sondern auch Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und Renten bei bleibender Invalidität. Die Grundversicherung kennt beides nicht. Wer während einer Auszeit schwer verunfallt, verliert über die Grundversicherung also nicht nur die Kostenbefreiung, sondern die gesamte Absicherung des Erwerbsausfalls.

Unsere Einschätzung lautet daher: Für eine überbrückbare Lücke von wenigen Monaten ist die Abrede in aller Regel die bessere Lösung, und zwar nicht wegen der Prämie, sondern wegen des Taggelds und der Rente. Für einen dauerhaften Zustand, etwa nach der Pensionierung oder bei einem Kleinpensum, ist sie das falsche Werkzeug, weil sie nach sechs Monaten endet. Dann gehört die Unfalldeckung zurück in die Grundversicherung.

Wie schliessen Sie die Abredeversicherung ab?

Der Ablauf ist kurz, aber die Reihenfolge zählt.

  1. Zuständigen Unfallversicherer klären. Welcher Unfallversicherer für Ihren bisherigen Arbeitgeber zuständig ist, steht auf der Lohnabrechnung oder erfahren Sie von der Personalabteilung. Nur dieser Versicherer kann die Abrede schliessen.
  2. Stichtag berechnen. Bestimmen Sie das Datum, an dem Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet, und rechnen Sie 31 Tage dazu. Das ist Ihr Stichtag.
  3. Dauer festlegen und melden. Melden Sie sich beim Versicherer und geben Sie die gewünschte Dauer an. Länger als sechs Monate ist nicht möglich, kürzer schon. Wählen Sie die Dauer nach Ihrer geplanten Auszeit und nicht nach dem Maximum, denn Sie bezahlen die Prämie selbst.
  4. Prämie innerhalb der Frist bezahlen. Eine Abrede, die vereinbart, aber nicht bezahlt ist, bietet keinen Schutz.
  5. Anschluss regeln. Endet die Abrede und haben Sie noch keine neue Anstellung, brauchen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung. Melden Sie das Ihrer Krankenkasse, denn die Umstellung erfolgt nicht automatisch.

Was ist die UVG-Zusatzversicherung?

Neben der obligatorischen Unfallversicherung schliessen viele Arbeitgeber eine UVG-Zusatzversicherung ab. Sie ist freiwillig, läuft bei einem privaten Versicherer und ergänzt das Obligatorium dort, wo dieses an Grenzen stösst: typischerweise bei der Spitalabteilung, also halbprivat oder privat, beim Lohnanteil oberhalb des im UVG versicherten Höchstlohns und teilweise bei der Höhe des Taggelds.

Die Prämie trägt in der Regel der Arbeitgeber, oft ohne dass die Mitarbeitenden davon wissen. Ob und in welchem Umfang eine solche Deckung besteht, steht im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement.

Für das Stellenende ist der Unterschied wichtig: Die Abrede nach Artikel 3 Absatz 3 UVG verlängert nur die obligatorische Deckung. Die Zusatzdeckung endet mit dem Arbeitsverhältnis, und ob sie sich weiterführen lässt, richtet sich nach dem Vertrag Ihres Arbeitgebers. Fragen Sie deshalb bei der Personalabteilung nach, ob ein Übertrittsrecht besteht.

Sonderfälle rund um die Abredeversicherung

Arbeitslosenentschädigung. Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist ohne eigenes Zutun bei der Suva gegen Unfall versichert. Der Schutz besteht auch während Wartezeiten und arbeitsmarktlichen Massnahmen, und die Prämie wird vom Taggeld abgezogen. In diesem Fall brauchen Sie keine Abrede, und die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann sistiert bleiben.

Zwei Teilzeitstellen. Die 8 Stunden pro Woche gelten je Arbeitgeber und werden nicht zusammengezählt. Wer bei zwei Arbeitgebern je fünf Stunden arbeitet, ist nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert und kann deshalb auch keine Abrede schliessen.

Die neue Stelle beginnt während der Abrede. Sobald Sie wieder mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über die neue Anstellung versichert. Die Abrede wird dadurch überflüssig. Melden Sie das dem Versicherer, sonst zahlen Sie doppelt.

Krankheit statt Unfall. Die Abrede deckt ausschliesslich Unfälle. Wer während der Auszeit erkrankt, ist auf die Grundversicherung angewiesen, mit Franchise und Selbstbehalt. Eine Abrede ersetzt also keine Krankentaggeldversicherung.

Die Abrede läuft aus. Sechs Monate sind das gesetzliche Maximum, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wer danach immer noch ohne Anstellung ist, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen.

Was bei der Abredeversicherung verwechselt wird

Nachdeckung ist nicht Abredeversicherung. Die 31 Tage gelten automatisch und kosten nichts. Die Abrede ist ein eigener Vertrag, der innerhalb dieser 31 Tage geschlossen und bezahlt werden muss.

Die 31 Tage laufen nicht ab dem letzten Arbeitstag. Massgebend ist das Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn. Bei einer Freistellung mit Lohnfortzahlung liegt dieser Zeitpunkt später als der letzte Tag im Büro.

Die Abrede ist keine Zusatzversicherung. Sie erweitert nichts, sondern verlängert eine bestehende gesetzliche Deckung unverändert. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Wahlmöglichkeit beim Leistungsumfang.

Unsere Einschätzung: Die Abredeversicherung ist der Punkt, an dem sich ein Stellenwechsel still verteuern kann. Sie kostet wenig, sie ist schnell abgeschlossen, und sie ist nach 31 Tagen unwiderruflich verpasst. In der Beratung sehen wir regelmässig dasselbe Muster: Nicht die Entscheidung gegen die Abrede führt zur Lücke, sondern die verstrichene Frist.

FAQ zur Abredeversicherung

Was ist eine Abredeversicherung?

Eine Vereinbarung mit dem bisherigen Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers, die den Schutz gegen Nichtberufsunfälle nach dem Ende des Lohnanspruchs verlängert. Sie stützt sich auf Artikel 3 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes und dauert höchstens sechs Monate. Der Leistungsumfang bleibt derselbe wie während der Anstellung, also ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.

Wie lange gilt eine Abredeversicherung?

Höchstens sechs Monate. Eine kürzere Dauer ist möglich und oft sinnvoll, weil Sie die Prämie selbst tragen und die Dauer deshalb auf Ihre geplante Auszeit zuschneiden sollten. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus sieht das Gesetz nicht vor. Danach brauchen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung, und diese Umstellung müssen Sie Ihrer Krankenkasse selbst melden.

Was kostet eine Abredeversicherung?

Das Gesetz legt die Prämie nicht fest, sie wird vom Unfallversicherer bestimmt und hängt von der gewählten Dauer ab. Eine allgemeingültige Zahl gibt es deshalb nicht. Zum Vergleich: Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kostet nach unserer Auswertung im Median CHF 472.00 pro Jahr, leistet aber weder Taggeld noch Rente.

Wie lange bin ich nach einer Kündigung noch unfallversichert?

31 Tage, gerechnet ab dem Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn und nicht ab Ihrem letzten Arbeitstag. Diese Nachdeckung gilt automatisch und kostet nichts. Innerhalb dieser Frist können Sie die Deckung durch eine Abrede um bis zu sechs Monate verlängern. Wer freigestellt ist und weiterhin Lohn bezieht, bei dem beginnt die Frist entsprechend später.

Kann ich eine Abredeversicherung nachträglich abschliessen?

Nein. Die Frist von 31 Tagen ist nicht nachholbar. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur die Unfalldeckung in der Grundversicherung, dann allerdings mit Franchise und Selbstbehalt und ohne Taggeld. Prüfen Sie die Frist deshalb am selben Tag, an dem die Kündigung feststeht.

Brauche ich eine Abrede, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Nein. Wer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, ist bei der Suva obligatorisch gegen Unfall versichert, und zwar ohne separate Anmeldung. Der Schutz besteht auch während Wartezeiten und arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die Prämie wird vom Taggeld abgezogen. In diesem Fall kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistiert bleiben.

Deckt die Abredeversicherung auch Krankheit?

Nein. Sie deckt ausschliesslich Unfälle im Sinne des Gesetzes, also plötzliche, nicht beabsichtigte Einwirkungen eines ungewöhnlichen äusseren Faktors. Für Krankheit bleibt die Grundversicherung zuständig, mit Franchise und Selbstbehalt. Eine Abrede ersetzt deshalb weder eine Krankentaggeldversicherung noch eine Zusatzversicherung.

Quellen

Rechtsstand der Angaben zu Franchise, Selbstbehalt und Heilbehandlung: Art. 10 ff. UVG (SR 832.20) und Art. 64 KVG (SR 832.10).

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Versicherungs-, Anlage- oder Rechtsberatung dar. Ob eine Abredeversicherung in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.

Author:
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Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
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