Arten von Testamenten
Bei der Erstellung eines Testaments können wir zwischen drei verschiedenen Formen wählen:
- Das eigenhändige Testament: Muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Eine maschinelle Erstellung mit blosser Unterschrift macht das Testament ungültig.
- Das öffentliche Testament: Wird mit einem Notar im Beisein von zwei Zeugen erstellt. Diese Form ist besonders für Personen geeignet, die nicht mehr selbst schreiben können.
- Das mündliche Testament: Kommt nur in Notfällen zur Anwendung, etwa bei unmittelbarer Lebensgefahr, und muss von zwei Zeugen unverzüglich beurkundet werden.
Wir empfehlen, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle zu hinterlegen. Alternativ kann es auch im Schweizerischen Testamentenregister registriert werden, wo der Aufbewahrungsort dokumentiert wird.