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Testament & Erbvertrag: Klar regeln, was wichtig ist

In der Schweiz stehen uns verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um unseren letzten Willen rechtlich bindend festzuhalten. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag sowie deren jeweilige Besonderheiten.

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Arten von Testamenten

Bei der Erstellung eines Testaments können wir zwischen drei verschiedenen Formen wählen:

  • Das eigenhändige Testament: Muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Eine maschinelle Erstellung mit blosser Unterschrift macht das Testament ungültig.
  • Das öffentliche Testament: Wird mit einem Notar im Beisein von zwei Zeugen erstellt. Diese Form ist besonders für Personen geeignet, die nicht mehr selbst schreiben können.
  • Das mündliche Testament: Kommt nur in Notfällen zur Anwendung, etwa bei unmittelbarer Lebensgefahr, und muss von zwei Zeugen unverzüglich beurkundet werden.

Wir empfehlen, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle zu hinterlegen. Alternativ kann es auch im Schweizerischen Testamentenregister registriert werden, wo der Aufbewahrungsort dokumentiert wird.

Vor- und Nachteile von Erbverträgen

Der Erbvertrag unterscheidet sich fundamental vom Testament durch seine bindende Wirkung. Während ein Testament jederzeit einseitig änderbar ist, kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten angepasst werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei Erbverträgen ein wichtiges gesetzliches Schenkungsverbot. Dies bedeutet, dass Zuwendungen unter Lebenden nur noch möglich sind, wenn sie im Erbvertrag ausdrücklich erlaubt wurden. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Erbvertrag zwingend öffentlich beurkundet werden muss. Dies erhöht zwar die Rechtssicherheit, mindert aber gleichzeitig die Flexibilität bei unerwarteten Ereignissen wie Familienstreitigkeiten.

Für eine optimale Nachlassplanung ist es entscheidend, die eigenen Bedürfnisse und familiären Verhältnisse genau zu analysieren. Wir empfehlen, sich bei der Wahl zwischen Testament und Erbvertrag von einer Fachperson beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

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Wir fragen nach! «Hast du ein Testament?»

In der Reihe «smzh - persönlich» teilen wir die Erfahrungen spannender Persönlichkeiten, die uns wertvolle Einblicke geben wie sie ihre persönlichen Angelegenheiten regeln.

Die Vorteile eines Erbvertrags zeigen sich besonders in folgenden Situationen

Bei der unwiderruflichen Begünstigung von Ehepartnern

Wenn Erben freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten möchten

Bei der verbindlichen Regelung von Erbauskäufen

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