Wohneigentum hat direkte Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung. Sowohl der Besitz als auch der Verkauf von Immobilien werden steuerlich berücksichtigt. Daher ist eine frühzeitige Planung essenziell, um Vorteile zu nutzen und unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Dieser wird als Einkommen versteuert. Der Wert richtet sich nach der kantonalen Bewertung und stellt den geschätzten Mietwert der Immobilie dar.
Aufwendungen für ökologische Verbesserungen können steuerlich begünstigt werden.
Erbschaften, Schenkungen und Immobilien im Nachlass unterliegen oft spezifischen steuerlichen Regelungen.
Beim Verkauf von Immobilien wird ein allfälliger Gewinn besteuert. Die Steuerhöhe variiert je nach Kanton und der Haltefrist der Immobilie.
Prüfung des Eigenmietwerts und der Abzugsmöglichkeiten.
Bewertung der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Hypothek.
Identifikation von Renovations- und Unterhaltskosten, die absetzbar sind.
Planung von werterhaltenden Renovationen oder energetischen Sanierungen, um Abzüge zu maximieren.
Prüfung, ob ein Wechsel der Hypothek steuerliche Vorteile bringt.
Anpassung der Hypothekarstrategie zur Minimierung der Steuerbelastung.
Analyse der Grundstückgewinnsteuer: Höhe und mögliche Reduktion durch anrechenbare Investitionen.
Nutzung von Regelungen zur Steueraufschiebung bei Ersatzbeschaffungen.
Unterstützung bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns.
Beratung zu steuerlich effizienten Investitionen in die Immobilie.
Integration von Immobilien in Ihre langfristige Steuer- und Vermögensplanung.
Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten beim Wohneigentum – mit smzh an Ihrer Seite:
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Der Eigenmietwert ist der geschätzte Mietwert Ihrer Immobilie, der als Einkommen versteuert wird. Die Höhe richtet sich nach kantonalen Vorgaben.
Hypothekarzinsen sowie werterhaltende Renovationen und Unterhaltskosten können steuerlich abgezogen werden. Energetische Sanierungen werden oft zusätzlich begünstigt.
Die Steuer richtet sich nach dem Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie und der Haltefrist. Längere Haltefristen können die Steuer reduzieren.
Ja, durch anrechenbare Investitionen, Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung oder die Nutzung kantonaler Regelungen.
Eine Planung ist sowohl beim Erwerb als auch vor grösseren Investitionen oder einem geplanten Verkauf sinnvoll, um steuerliche Vorteile zu nutzen.