Wussten Sie, dass über 60% der Schweizer Bevölkerung keine rechtlich bindende Vorsorge getroffen haben?
Diese erschreckende Statistik zeigt, wie viele Menschen ihre Zukunft und die ihrer Angehörigen dem Zufall überlassen. Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz nicht nur für ältere Menschen wichtig ist - jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich handlungsunfähig werden.
Die Konsequenzen einer fehlenden Vorsorge können weitreichend sein: Von der Patientenverfügung über das Testament bis hin zur möglichen Beistandschaft durch die KESB - ohne klare Regelungen treffen andere die Entscheidungen für uns. Besonders bei komplexeren Familiensituationen oder internationalen Beziehungen ist eine durchdachte Planung unerlässlich.
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt auf, wie Sie Ihre persönliche Vorsorge optimal gestalten können. Von der Erstellung eines rechtssicheren Testaments bis hin zum detaillierten Vorsorgeauftrag - wir begleiten Sie durch alle wichtigen Aspekte der Nachlassplanung.
Die wichtigsten Vorsorgeinstrumente im Überblick
In der Schweiz bilden verschiedene Vorsorgedokumente das Fundament einer umfassenden Nachlassplanung. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Instrumente und ihre Bedeutung.
Eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung ist heute wichtiger denn je. Eine repräsentative Umfrage unter Schweizer Stimmberechtigten zeigt, dass fast die Hälfte der Bevölkerung fälschlicherweise davon ausgeht, dass faktische Lebenspartner bereits nach geltendem Recht gesetzliche Erbansprüche haben. Diese Fehleinschätzung kann schwerwiegende Folgen haben.
Folgende Schritte sind für eine erfolgreiche Nachlassplanung entscheidend:
Mit der Revision des Erbrechts haben wir nun mehr Flexibilität bei der Gestaltung unseres Nachlasses. Der Pflichtteil für Nachkommen wurde reduziert, und der Pflichtteil der Eltern wurde komplett abgeschafft. Diese Änderungen ermöglichen es uns, besser auf moderne Familienkonstellationen und persönliche Wünsche einzugehen.
Die Übertragung von Vermögen zu unseren Lebzeiten gewinnt in der modernen Vorsorgeplanung zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz schätzungsweise 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt.
Wir sehen in unserer Beratungspraxis, dass Schenkungen zu Lebzeiten mehrere wichtige Vorteile bieten:
Allerdings müssen wir auch die Risiken im Auge behalten. Eine Schenkung ist unwiderruflich, und wir sollten unsere eigene finanzielle Absicherung nicht gefährden. Besonders wichtig: Sollten wir später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, werden getätigte Schenkungen bei der Berechnung trotzdem berücksichtigt.
Die steuerlichen Folgen von Schenkungen sind kantonal sehr unterschiedlich. In den meisten Kantonen sind Schenkungen an Ehegatten und direkte Nachkommen steuerfrei 19. Für andere Empfänger gelten je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung unterschiedliche Steuersätze.
Wichtige steuerliche Überlegungen:
Eine besonders interessante Option ist die Übertragung mit Nutzniessung oder Wohnrecht. Der Nutzniessung erlaubt uns, trotz Übertragung des Eigentums weiterhin die vollständige Nutzung zu behalten.
Der Nutzniessung umfasst dabei:
Das Wohnrecht ist im Vergleich zum Nutzniessung eingeschränkter und erlaubt nur die persönliche Nutzung der Immobilie. Wir empfehlen, die Vor- und Nachteile beider Optionen sorgfältig abzuwägen.
Bei der Übertragung mit Nutzniessung reduziert sich der steuerbare Wert der Schenkung um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung. Dies kann besonders bei der Übertragung von Immobilien steuerlich vorteilhaft sein.
Besonders wichtig ist die rechtliche Absicherung: Nutzniessung und Wohnrecht müssen im Grundbuch eingetragen werden. Wir raten dringend zu einer notariellen Beurkundung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei der Wahl zwischen Notar und Anwalt müssen wir die unterschiedlichen Kompetenzen berücksichtigen. Notare sind für die öffentliche Beurkundung zuständig und beraten die Parteien unparteilich. Wir empfehlen professionelle Unterstützung besonders in folgenden Situationen:
Der Willensvollstrecker spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung unseres letzten Willens. Seine Hauptaufgaben umfassen:
Besonders wichtig: Der Willensvollstrecker muss die Erben laufend und unaufgefordert über die Nachlassabwicklung informieren. Bei länger dauernder Abwicklung ist mindestens jährlich Rechenschaft abzulegen.
Eine regelmässige Überprüfung der Vorsorgedokumente ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Nachlassplanung. Nach der Revision des Erbrechts im Jahr 2023 haben sich die Pflichtteile für Nachkommen von drei Viertel auf die Hälfte reduziert, was eine Anpassung bestehender Dokumente besonders wichtig macht.
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Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können? Ein Vorsorgeauftrag regelt genau das – klar, rechtssicher und vorausschauend.
Unsere Erbschaftsberatung hilft Ihnen, komplexe familiäre, rechtliche und steuerliche Fragen vorausschauend zu regeln – individuell, verständlich und mit Blick auf Ihre persönliche Lebenssituation.
Bestimmte Lebensereignisse sollten uns immer dazu veranlassen, die Vorsorgedokumente zu überprüfen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass nur 30% der Schweizer über 45 Jahren ihr Testament regelmässig aktualisieren. Folgende Ereignisse erfordern besondere Aufmerksamkeit:
Besonders wichtig: Seit dem 1. Januar 2023 ist der Pflichtteil der Eltern komplett weggefallen. Dies eröffnet uns neue Möglichkeiten bei der Begünstigung von Lebenspartnern oder anderen nahestehenden Personen.
Die sorgfältige Dokumentation unserer Vorsorgeplanung ist entscheidend. Eine Studie zeigt, dass fast die Hälfte aller Erbstreitigkeiten auf unklare oder fehlende Dokumentation zurückzuführen ist.
Besonders wichtig ist die offene Kommunikation mit unseren Angehörigen. Wir sollten sie über den Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente informieren und grundlegende Entscheidungen transparent machen. Dies verhindert später Missverständnisse und potenzielle Konflikte.
Mit dem neuen Erbrecht haben wir seit 2023 mehr Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung. Die verfügbare Quote ist grösser geworden, was uns mehr Flexibilität bei der Begünstigung von nicht pflichtteilsgeschützten Personen gibt. Diese Änderungen sollten wir bei der regelmässigen Überprüfung unserer Dokumente besonders berücksichtigen.
Die sorgfältige Planung unseres Nachlasses gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Lebens. Das neue Erbrecht bietet uns mehr Gestaltungsspielraum, verlangt aber auch eine durchdachte und regelmässig aktualisierte Vorsorgeplanung. Besonders der digitale Nachlass und moderne Familienkonstellationen stellen uns vor neue Herausforderungen.
Eine rechtssichere Nachlassplanung besteht aus mehreren Elementen: Testament oder Erbvertrag als Basis, ergänzt durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Professionelle Unterstützung durch Notare oder Anwälte kann dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und alle rechtlichen Aspekte korrekt zu berücksichtigen.
Die regelmässige Überprüfung und Anpassung unserer Vorsorgedokumente sichert deren Aktualität und Wirksamkeit. Durch eine offene Kommunikation mit unseren Angehörigen und eine sorgfältige Dokumentation aller Entscheidungen schaffen wir Klarheit und vermeiden spätere Konflikte. Unsere Vorsorge sollte dabei flexibel genug sein, um auf Veränderungen in unserem Leben und neue gesetzliche Bestimmungen reagieren zu können.
Ihre Vorteile mit smzh bei Nachlassplanung und Vorsorgeauftrag:
Regeln Sie Ihren Nachlass vorausschauend und rechtssicher – mit smzh an Ihrer Seite.
Mit genau diesen und vielen weiteren Fragen begleiten wir unsere KundInnen tagtäglich. Sie müssen sich nicht allein durch komplexe Vorsorgethemen kämpfen – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und Weitblick zur Seite.
Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit (z. B. durch Unfall oder Krankheit) eine von Ihnen bestimmte Person Ihre Angelegenheiten regelt. Das betrifft nicht nur ältere Menschen – auch junge, gesunde Personen können plötzlich betroffen sein.
Ohne klare Regelungen wie einen Vorsorgeauftrag oder ein Testament übernehmen im Ernstfall andere – etwa Behörden oder gerichtlich eingesetzte Personen – die Entscheidungen. Das kann dazu führen, dass Ihre persönlichen Wünsche nicht berücksichtigt werden. Eine vorausschauende Planung sorgt dafür, dass Sie selbst bestimmen, wer was für Sie regeln soll.
Zu einer durchdachten Nachlassplanung zählen: Testament oder Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Übersicht über den digitalen Nachlass sowie aktuelle Vollmachten und eine Dokumentation wichtiger Daten.
Spätestens bei Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Kauf von Immobilien oder nach Gesetzesänderungen – idealerweise aber einmal jährlich anhand einer Checkliste.
Wir bieten Ihnen eine persönliche, rechtlich fundierte und verständliche Begleitung – von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung aller relevanten Vorsorgedokumente, individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation.