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Einsatz von Vorsorgegeldern

2. Säule und Säule 3a für Eigenheimfinanzierung

In der Schweiz können Vorsorgegelder aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) genutzt werden, um den Erwerb, die Renovation oder die Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum zu finanzieren.

Wichtig ist, dass diese Gelder ausschliesslich für den Hauptwohnsitz verwendet werden dürfen – Ferienobjekte oder Renditeobjekte sind ausgeschlossen.

Einsatz von Vorsorgegeldern - mobile

Ein Vorbezug der Vorsorgegelder kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben:

Reduktion der Altersvorsorge

Entnommene Gelder fehlen in der Pensionskasse und der Säule 3a, was die Altersleistungen senkt.

Kürzung der IV- und Todesfallleistungen

Der Vorbezug reduziert nicht nur die Altersrente, sondern auch die Absicherung im Invaliditäts- und Todesfall. Dies kann für die Hinterbliebenen eine finanzielle Belastung bedeuten.

Sinnvolle Absicherung

Eine private Risikoversicherung kann die Kürzungen ausgleichen und eine umfassende Deckung im Todes- oder Invaliditätsfall sicherstellen.

Einsatzmöglichkeiten

Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

  • Vorsorgegelder können für den Kauf von Eigenheimen verwendet werden, die als Hauptwohnsitz dienen.
  • Ferienobjekte und Renditeobjekte sind ausgeschlossen.

Renovation oder Umbau

  • Gelder aus der Säule 3a dürfen für Renovationen eingesetzt werden, die den Wert des Hauptwohnsitzes erhalten oder erhöhen.
  • Gelder aus der 2. Säule können für Renovationen herangezogen werden, wenn diese in engem Zusammenhang mit der Nutzung als Hauptwohnsitz stehen.

Amortisation von Hypotheken

  • Vorsorgegelder können genutzt werden, um Hypotheken direkt zu amortisieren, was die finanzielle Belastung reduziert.
  • Sie können auch für die indirekte Amortisation über die Säule 3a eingesetzt werden.

Vorbezug und Verpfändung

Vorbezug

  • Sie entnehmen Vorsorgegelder direkt für die Finanzierung.
  • Dadurch wird Ihr Vorsorgeguthaben reduziert, was Auswirkungen auf Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen hat.

Verpfändung

  • Sie nutzen Ihre Vorsorgegelder als Sicherheit, ohne diese tatsächlich zu beziehen.
  • Dies ermöglicht eine höhere Belehnung und belässt das Vorsorgekapital intakt.

Vorsorgegelder als Sicherheit nutzen, ohne sie zu beziehen

Aspekt

  • Vorsorgekapital
  • Steuern
  • Absicherung
  • Nutzungszweck
  • Finanzierungsspielraum
  • Rückzahlung

Vorbezug

  • Reduktion der Alters-, IV- und Todesfallleistungen.
  • Vorbezug wird als Einkommen besteuert.
  • Kürzungen im Todesfall oder bei Invalidität.
  • Nur für Hauptwohnsitz erlaubt.
  • Direkte Verfügbarkeit der Mittel.
  • Rückzahlungspflicht bei Verkauf der Immobilie.

Verpfändung

  • Keine Reduktion der Vorsorgeleistungen.
  • Keine unmittelbare Steuerbelastung.
  • Keine Kürzungen der Vorsorgeleistungen.
  • Nur für Hauptwohnsitz erlaubt.
  • Erhöhung der Belehnung möglich.
  • Keine Rückzahlungspflicht, da kein Kapital bezogen wird.

Vorgehen / Prozess

1

Analyse der finanziellen Situation

2

Absicherung der Vorsorgelücken

  • Überlegen Sie, ob eine private Risikoversicherung sinnvoll ist, um die Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall auszugleichen.

  • Lassen Sie sich zu möglichen Versicherungsoptionen beraten.

3

Prüfung des Verwendungszwecks

  • Stellen Sie sicher, dass die Immobilie ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt wird.

  • Dokumentieren Sie den Verwendungszweck, z. B. durch einen Kaufvertrag oder Renovationspläne.

4

Abstimmung mit Vorsorgeeinrichtungen

  • Beantragen Sie den Vorbezug oder die Verpfändung bei Ihrer Pensionskasse oder Ihrem Säule-3a-Anbieter.

  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.

5

Integration in die Hypothekenstrategie

  • Nutzen Sie die Vorsorgegelder, um Ihre Belehnungsgrenzen zu verbessern oder die Hypothek zu reduzieren.

6

Langfristige Planung

  • Stellen Sie sicher, dass die Altersvorsorge durch alternative Massnahmen wie zusätzliche Einzahlungen oder private Vorsorgepläne gesichert bleibt.

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smzh für Sie

Unsere ExpertInnen unterstützen Sie dabei, Vorsorgegelder sicher und effizient einzusetzen:

  • Bedarfsanalyse: Wir prüfen, ob ein Vorbezug oder eine Verpfändung für Ihre Bedürfnisse besser geeignet ist.
  • Beratung zu Vorsorgelücken: Wir analysieren die Auswirkungen auf Ihre IV- und Todesfallleistungen und entwickeln Lösungen, wie private Risikoversicherungen diese Lücken abdecken können.
  • Abwicklung: Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und der Koordination mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
  • Integration in die Finanzplanung: Wir kombinieren den Einsatz Ihrer Vorsorgegelder mit einer optimalen Hypothekenstrategie und sichern Ihre Altersvorsorge langfristig ab.

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Nein, Vorsorgegelder dürfen ausschliesslich für den Hauptwohnsitz genutzt werden.

Der Vorbezug reduziert Ihr Vorsorgekapital, was auch die Invaliden- und Todesfallleistungen verringert. Eine private Risikoversicherung kann helfen, diese Lücke zu schliessen.

Eine Verpfändung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Vorsorgeleistungen intakt halten möchten und gleichzeitig eine höhere Belehnung für die Finanzierung benötigen.

Durch eine private Risikoversicherung können Sie Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall absichern. Wir beraten Sie gerne zu passenden Lösungen.

Ja, wenn die Massnahmen den Wert des Hauptwohnsitzes erhalten oder steigern, können Sie Vorsorgegelder dafür verwenden.