2. Säule und Säule 3a für Eigenheimfinanzierung
In der Schweiz können Vorsorgegelder aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) genutzt werden, um den Erwerb, die Renovation oder die Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum zu finanzieren.
Wichtig ist, dass diese Gelder ausschliesslich für den Hauptwohnsitz verwendet werden dürfen – Ferienobjekte oder Renditeobjekte sind ausgeschlossen.
Entnommene Gelder fehlen in der Pensionskasse und der Säule 3a, was die Altersleistungen senkt.
Der Vorbezug reduziert nicht nur die Altersrente, sondern auch die Absicherung im Invaliditäts- und Todesfall. Dies kann für die Hinterbliebenen eine finanzielle Belastung bedeuten.
Eine private Risikoversicherung kann die Kürzungen ausgleichen und eine umfassende Deckung im Todes- oder Invaliditätsfall sicherstellen.
Klären Sie, ob ein Vorbezug oder eine Verpfändung für Ihre Situation besser geeignet ist.
Prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge, Invalidenversicherung (IV) und Todesfallleistungen.
Überlegen Sie, ob eine private Risikoversicherung sinnvoll ist, um die Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall auszugleichen.
Lassen Sie sich zu möglichen Versicherungsoptionen beraten.
Stellen Sie sicher, dass die Immobilie ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Dokumentieren Sie den Verwendungszweck, z. B. durch einen Kaufvertrag oder Renovationspläne.
Beantragen Sie den Vorbezug oder die Verpfändung bei Ihrer Pensionskasse oder Ihrem Säule-3a-Anbieter.
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Nutzen Sie die Vorsorgegelder, um Ihre Belehnungsgrenzen zu verbessern oder die Hypothek zu reduzieren.
Stellen Sie sicher, dass die Altersvorsorge durch alternative Massnahmen wie zusätzliche Einzahlungen oder private Vorsorgepläne gesichert bleibt.
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Die Zinskurve hat sich nach der SNB-Leitzinssenkung weitgehend normalisiert. Während SARON-Hypotheken ihren Tiefpunkt erreicht haben, bleiben Festhypotheken über alle Laufzeiten attraktiv. Doch geopolitische Spannungen und trübe Konjunkturaussichten werfen Fragen zur weiteren Entwicklung auf.
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Nein, Vorsorgegelder dürfen ausschliesslich für den Hauptwohnsitz genutzt werden.
Der Vorbezug reduziert Ihr Vorsorgekapital, was auch die Invaliden- und Todesfallleistungen verringert. Eine private Risikoversicherung kann helfen, diese Lücke zu schliessen.
Eine Verpfändung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Vorsorgeleistungen intakt halten möchten und gleichzeitig eine höhere Belehnung für die Finanzierung benötigen.
Durch eine private Risikoversicherung können Sie Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall absichern. Wir beraten Sie gerne zu passenden Lösungen.
Ja, wenn die Massnahmen den Wert des Hauptwohnsitzes erhalten oder steigern, können Sie Vorsorgegelder dafür verwenden.