2. Säule und Säule 3a für Eigenheimfinanzierung
In der Schweiz können Vorsorgegelder aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) genutzt werden, um den Erwerb, die Renovation oder die Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum zu finanzieren.
Wichtig ist, dass diese Gelder ausschliesslich für den Hauptwohnsitz verwendet werden dürfen – Ferienobjekte oder Renditeobjekte sind ausgeschlossen.
Entnommene Gelder fehlen in der Pensionskasse und der Säule 3a, was die Altersleistungen senkt.
Der Vorbezug reduziert nicht nur die Altersrente, sondern auch die Absicherung im Invaliditäts- und Todesfall. Dies kann für die Hinterbliebenen eine finanzielle Belastung bedeuten.
Eine private Risikoversicherung kann die Kürzungen ausgleichen und eine umfassende Deckung im Todes- oder Invaliditätsfall sicherstellen.
Klären Sie, ob ein Vorbezug oder eine Verpfändung für Ihre Situation besser geeignet ist
Prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge, Invalidenversicherung (IV) und Todesfallleistungen
Überlegen Sie, ob eine private Risikoversicherung sinnvoll ist, um die Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall auszugleichen
Lassen Sie sich zu möglichen Versicherungsoptionen beraten
Stellen Sie sicher, dass die Immobilie ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt wird
Dokumentieren Sie den Verwendungszweck, z. B. durch einen Kaufvertrag oder Renovationspläne
Beantragen Sie den Vorbezug oder die Verpfändung bei Ihrer Pensionskasse oder Ihrem Säule-3a-Anbieter
Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein
Nutzen Sie die Vorsorgegelder, um Ihre Belehnungsgrenzen zu verbessern oder die Hypothek zu reduzieren
Stellen Sie sicher, dass die Altersvorsorge durch alternative Massnahmen wie zusätzliche Einzahlungen oder private Vorsorgepläne gesichert bleibt
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Unsere ExpertInnen unterstützen Sie dabei, Vorsorgegelder sicher und effizient einzusetzen:
Die Leitzinssenkung der SNB sorgt für Aufschwung in der Bauwirtschaft – trotz trüber Konjunktur. Renditeimmobilien bleiben gefragt, erste Anzeichen sinkender Ankaufsrenditen deuten auf zunehmenden Kapitaldruck hin. Der Eigenheimmarkt zeigt sich stabil mit positiver Preisdynamik. Und auch bei den Mieten ist kein Ende des Aufwärtstrends in Sicht: 2025 könnten sie regional um bis zu 4 % steigen.
Die Zinskurve hat sich nach der SNB-Leitzinssenkung weitgehend normalisiert. Während SARON-Hypotheken ihren Tiefpunkt erreicht haben, bleiben Festhypotheken über alle Laufzeiten attraktiv. Doch geopolitische Spannungen und trübe Konjunkturaussichten werfen Fragen zur weiteren Entwicklung auf.
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Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360° Check-Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Nein, Vorsorgegelder dürfen ausschliesslich für den Hauptwohnsitz genutzt werden.
Der Vorbezug reduziert Ihr Vorsorgekapital, was auch die Invaliden- und Todesfallleistungen verringert. Eine private Risikoversicherung kann helfen, diese Lücke zu schliessen.
Eine Verpfändung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Vorsorgeleistungen intakt halten möchten und gleichzeitig eine höhere Belehnung für die Finanzierung benötigen.
Durch eine private Risikoversicherung können Sie Kürzungen der Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall absichern. Wir beraten Sie gerne zu passenden Lösungen.
Ja, wenn die Massnahmen den Wert des Hauptwohnsitzes erhalten oder steigern, können Sie Vorsorgegelder dafür verwenden.