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Obligatorische Versicherungen

Leben Sie in der Schweiz und fragen sich, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen? Die Unterscheidung zwischen obligatorischen und freiwilligen Versicherungen in der Schweiz kann durchaus herausfordernd sein.

Während einige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, bleiben andere optional - aber nicht weniger wichtig. Wir bei smzh verstehen, dass jede Lebenssituation unterschiedliche Versicherungsbedürfnisse mit sich bringt. Die obligatorischen Versicherungen Schweiz bilden dabei das Fundament Ihrer Absicherung, während freiwillige Versicherungen zusätzlichen Schutz bieten können.

Zu den obligatorischen Versicherungen gehören die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Gebäudeversicherung ist in einigen Kantonen obligatorisch, in einigen wiederum freiwillig. Diese Versicherungen bieten einen umfassenden Schutz und gewährleisten die finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Schäden.

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Versicherungen

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Krankenversicherung (KVG)

  • Versicherungspflicht: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt obligatorisch krankenversichern. Die Versicherungspflicht endet bei Tod, Wegzug ins Ausland oder anerkannter Befreiung.

  • Prämien und Aufsicht: Die Prämien werden von den Krankenkassen berechnet, müssen aber vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden. Die Höhe richtet sich nach Krankenkasse, Wohnort, Franchise, Versicherungsmodell und Alter.

  • Franchise und Selbstbehalt: Versicherte tragen jährlich eine Franchise (mind. CHF 300 bis max. CHF 2'500) und nach deren Ausschöpfung zusätzlich 10 % der Behandlungskosten als Selbstbehalt – bis maximal CHF 700 pro Jahr (Kinder: CHF 350).

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Unfallversicherung (UVG): Berufs- und Nichtberufsunfälle

  • Umfassender Versicherungsschutz: Deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten ab; gilt für alle Angestellten, unabhängig von Pensum – auch für Praktikanten, Lernende, Privathaushaltspersonal und arbeitslos Gemeldete.

  • Versicherungsbeginn und -pflicht: Der Schutz beginnt am ersten Arbeitstag bzw. beim ersten Arbeitsweg. Ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit besteht zusätzlich Versicherungspflicht für Nichtberufsunfälle.

  • Unfallbegriff: Ein Unfall muss plötzlich, unbeabsichtigt und durch eine äussere Einwirkung verursacht sein. Krankheiten gelten nur als Berufskrankheiten, wenn sie überwiegend arbeitsbedingt sind.

  • Leistungsumfang: Übernahme der Behandlungskosten ohne Franchise/Selbstbehalt, Taggeld ab dem 3. Tag (80 % des Lohns), Invaliden- und Hinterlassenenrenten, sowie Integritäts- und Hilflosenentschädigung möglich.

  • Unfälle im Ausland: UVG-Schutz gilt auch im Ausland; bei Aufenthalten in Ländern mit hohen Gesundheitskosten (z. B. USA) wird eine Zusatzversicherung empfohlen. Für Behandlungen im Ausland ist oft eine Kostengutsprache nötig.

  • Pflichten der Arbeitgebenden: Müssen Berufsunfall-Prämien übernehmen und Unfälle umgehend der Versicherung melden. Prämien für Nichtberufsunfälle werden in der Regel vom Lohn der Arbeitnehmenden abgezogen – teils anteilig vom Arbeitgeber je nach GAV.

  • Meldepflicht bei Unfällen: Arbeitnehmende müssen den Arbeitgeber sofort informieren. Dieser meldet den Unfall an die Versicherung und reicht das Unfallmeldeformular ein.

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Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

  • Obligatorischer Versicherungsschutz: Halter eines Motorfahrzeugs müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen – gilt auch für Motorräder und schnelle E-Bikes.

  • Abgedeckte Schäden: Die Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

  • Nicht versichert: Eigenschäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Haftpflicht nicht gedeckt – dafür braucht es eine Kasko-Versicherung.

  • Ergänzung zur Privathaftpflicht: Die freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist zusätzlich empfohlen, besonders im Alltag, bei Mietwohnungen oder für Hundehalter (in vielen Kantonen Pflicht).

  • Ergänzung zur Privathaftpflicht: Die freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist zusätzlich empfohlen, besonders im Alltag, bei Mietwohnungen oder für Hundehalter (in vielen Kantonen Pflicht).

  • Kaufpreisschutz: Entschädigung des vollen Kaufpreises bei Totalschaden bis zu 5 Jahre nach Fahrzeugkauf.

  • Bonusschutz: Verhindert Prämienerhöhungen nach einem Schadensfall.

  • 24h CarAssistance Top: Hilfeleistungen rund um die Uhr inkl. Verkehrsrechtsschutz im Ausland und Deckung bei Miet- oder Sharing-Fahrzeugen (bis CHF 5’000).

  • Parkschaden-Deckung: Schutz bei Schäden durch unbekannte Dritte am parkierten Fahrzeug.

  • Versicherung mitgeführter Gegenstände: Schutz für Laptop, Smartphone & Co. bei Diebstahl oder Beschädigung – ohne Selbstbehalt.

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Gebäudeversicherung

  • Obligatorisch in 19 Kantonen: Hauseigentümer sind in den meisten Kantonen verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen. Ausgenommen sind die Gustavo-Kantone: GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW.

  • Versicherte Schäden: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch:

    • Feuer und Rauch
    • Blitzschlag und Explosionen
    • Elementarereignisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen
  • Weitere Infos über Gebäudeversicherungen finden Sie hier.

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