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Nachlass-Analyse

Die richtige Analyse des Nachlasses gehört zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen unseres Lebens. Wir bei smzh verstehen, dass eine sorgfältige Nachlassplanung entscheidend für die Absicherung Ihrer Familie und die Wahrung Ihres Vermögens ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Menschen die Komplexität dieser Aufgabe unterschätzen.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Nachlass professionell analysieren können. Wir behandeln alle wichtigen Aspekte - von der Erstellung eines Testaments über die gesetzliche Erbfolge bis hin zu steuerlichen Überlegungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Darstellung der rechtlichen und finanziellen Zusammenhänge.

Was gehört alles zum Nachlass?

Bei der Analyse des Nachlasses ist es entscheidend zu verstehen, dass dieser das gesamte aktive und passive Vermögen eines Erblassers umfasst. Wir bei smzh helfen Ihnen, einen klaren Überblick über alle relevanten Vermögenswerte zu gewinnen.

Vermögenswerte

Zum Aktivnachlass gehören verschiedene Komponenten, die wir für Sie übersichtlich zusammenfassen:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Aktien und Wertpapiere
  • Bausparverträge
  • Forderungen gegenüber Dritten

Schulden

Der Passivnachlass umfasst sämtliche Verbindlichkeiten, die wir bei der Nachlassplanung berücksichtigen müssen:

  • Hypotheken und Kredite
  • Darlehensverbindlichkeiten und Zinsen
  • Auskunfts- und Wertermittlungskosten
  • Beerdigungskosten

Immobilien

Liegenschaften und Immobilien bilden oft den wertvollsten Teil des Nachlasses. Bei verheirateten Erblassern muss zunächst geklärt werden, welche Gegenstände dem hinterbliebenen Ehegatten gehören. Wir empfehlen eine frühzeitige Regelung, da Immobilien häufig verkauft werden müssen, um die Ansprüche aller Erben und Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen.

Wertgegenstände

Zu den weiteren wichtigen Nachlassbestandteilen zählen:

Kategorie Beispiele
Sammlungen Kunst, Briefmarken
Schmuck Uhren, Edelsteine
Edelmetalle Gold, Silber
Fahrzeuge Autos, Boote

Wichtig zu beachten: Guthaben in der zweiten Säule unterliegen nicht dem Erbrecht und fallen nicht in das Nachlassvermögen 2. Auch Guthaben in der Säule 3a sowie Lebensversicherungen werden nach speziellen Regeln behandelt, wobei die Vorsorgestiftung bzw. Versicherungsgesellschaft das Geld direkt an die begünstigten Personen auszahlt.

Bei Ehepaaren muss zudem eine güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgen, ähnlich wie bei einer Scheidung. Der Güterstand, den die Eheleute gewählt haben, ist dabei entscheidend für die Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Rechtliche Grundlagen des Erbrechts

Wir bei smzh wissen, dass das Verständnis der rechtlichen Grundlagen essentiell für eine erfolgreiche Nachlassplanung ist. In diesem Abschnitt erläutern wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie kennen müssen.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine testamentarische Verfügung vorliegt. Wir beobachten, dass dies in der Schweiz häufiger der Fall ist als viele denken. Das Gesetz teilt die Erben in verschiedene Ordnungen ein:

  • Erben erster Ordnung: Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Nachkommen
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte Angehörige vor einer vollständigen Enterbung. Nach der aktuellen Rechtslage beträgt der Pflichtteil für:

Berechtigte Pflichtteilsquote
Nachkommen Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Ehepartner Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Wichtig: Seit der Erbrechtsrevision ist der Pflichtteil der Eltern aufgehoben worden 3. Dies gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung.

Testamentarische Verfügungen

Wir empfehlen unseren Kunden, die Möglichkeiten testamentarischer Verfügungen sorgfältig zu prüfen. Diese erlauben Ihnen:

  • Die Bestimmung von Erben nach eigenen Wünschen
  • Die Festlegung von Vermächtnissen
  • Die Ernennung eines Willensvollstreckers 

Bei der Erstellung eines Testaments müssen Sie beachten, dass die freie Quote - der Teil des Nachlasses, über den Sie frei verfügen können - maximal die Hälfte des Nachlasses beträgt, wenn pflichtteilsgeschützte Erben vorhanden sind .

Eine Enterbung ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich, etwa bei:

  • Schweren Straftaten gegen den Erblasser
  • Schwerer Verletzung familienrechtlicher Pflichten

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine wohlüberlegte Nachlassplanung unter Einbeziehung aller Beteiligten am sinnvollsten ist. Ein Erbvertrag kann dabei eine gute Option sein, da er nur mit Einverständnis aller Vertragsparteien geändert werden kann . Für die rechtsgültige Errichtung eines Erbvertrags benötigen Sie eine Urkundsperson sowie zwei Zeugen.

Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Als erfahrene Finanzberater wissen wir, dass ein sorgfältig erstelltes Nachlassverzeichnis das Fundament einer erfolgreichen Vermögensübertragung bildet. Dieses vollständige und geordnete Verzeichnis dokumentiert sämtliche Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Auflistung aller Vermögenswerte

Wir empfehlen bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses eine systematische Vorgehensweise. Folgende Kernelemente müssen erfasst werden:

Dokumententyp Erforderliche Angaben
Persönliche Daten Name, Geburtsdatum, Todestag
Vermögensnachweise Kontoauszüge, Depotbestände
Eigentumsdokumente Grundbuchauszüge, Fahrzeugbriefe
Versicherungspolicen Lebensversicherungen, Vorsorgeverträge

Bewertung von Immobilien und Wertgegenständen

Bei der Bewertung von Immobilien raten wir zu einer professionellen Schätzung. Diese ist besonders wichtig, da der Wert erheblichen Einfluss auf die Erbschaftssteuer hat 6. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine genaue Bewertung spätere Konflikte vermeiden kann.

Für die Wertermittlung berücksichtigen wir:

  • Aktuelle Marktpreise in der Region
  • Baulicher Zustand und Renovierungsbedarf
  • Lage und Infrastruktur
  • Potenzielle Wertsteigerungen
  • Erfassung von Schulden und Verbindlichkeiten

Die vollständige Dokumentation der Passiva ist ebenso wichtig wie die der Aktiva. Wir unterstützen Sie bei der Erfassung aller relevanten Verbindlichkeiten:

  1. Bestehende Kredite und Hypotheken
    • Aktuelle Darlehenssummen
    • Zinsverpflichtungen
    • Laufende Raten
  2. Laufende Verpflichtungen
    • Versorgungsverträge
    • Versicherungsbeiträge
    • Mitgliedschaften
  3. Nachlasskosten
    • Bestattungskosten
    • Verwaltungsgebühren
    • Gerichtskosten

Besonders wichtig: Das Nachlassverzeichnis muss bei Pflichtteilsansprüchen auch den fiktiven Nachlass aufführen - also Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Diese werden gestaffelt berücksichtigt, wobei Zuwendungen im letzten Jahr zu 100% und in den Vorjahren mit abnehmenden Prozentsätzen einbezogen werden.

Für eine rechtssichere Dokumentation empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Erbrecht, besonders wenn:

  • Eine Erbengemeinschaft besteht
  • Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden
  • Der Nachlass überschuldet sein könnte
  • Immobilien Teil des Nachlasses sind

Unsere Expertise zeigt, dass ein präzises Nachlassverzeichnis nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch als solide Grundlage für eine faire Erbteilung dient. Bei der Erstellung unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen im Bereich der Nachlassplanung.

Analyse der familiären Situation

Die sorgfältige Analyse der familiären Situation bildet einen Kernaspekt unserer Beratung bei der Nachlassplanung. Wir bei smzh verstehen, dass jede Familie einzigartig ist und individuelle Lösungen benötigt.

Ehegatten und Kinder

In unserer langjährigen Erfahrung zeigt sich, dass die Absicherung von Ehepartnern und Kindern höchste Priorität hat. Der überlebende Ehegatte und die Nachkommen beerben den Erblasser je zur Hälfte. Wir empfehlen hier folgende Verteilungsoptionen:

Begünstigte Gesetzlicher Anteil Maximale Begünstigung
Ehepartner 50% Bis zu 75% mit Testament
Kinder 50% (geteilt) Mindestens Pflichtteil

Wichtig für unsere Kunden: Mit einem Ehe- und Erbvertrag kann eine Meistbegünstigung des Ehepartners erreicht werden, um finanzielle Engpässe nach dem Tod zu vermeiden.

Weitere Verwandte

Bei der Nachlassplanung berücksichtigen wir auch die Position weiterer Verwandter. Das Schweizer Erbrecht teilt die Erben in drei Stämme:

  • Erster Stamm: Nachkommen des Erblassers
  • Zweiter Stamm: Eltern und deren Nachkommen
  • Dritter Stamm: Großeltern und deren Nachkommen

Besonders wichtig: Solange auch nur ein einziger Erbe einer näheren Parentel vorhanden ist, sind die Angehörigen einer entfernteren Parentel von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften beobachten wir besondere Herausforderungen. Hier die wichtigsten Fakten für unsere Mandanten:

  1. Kein gesetzliches Erbrecht: Für den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht.
  2. Notwendige Vorsorge: Wir empfehlen dringend vertragliche Regelungen, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine soziale Absicherung bietet.
  3. Testament erforderlich: Soll der Lebensgefährte beim Erbe berücksichtigt werden, ist zwingend die Errichtung einer letztwilligen Verfügung notwendig.

Besondere Steuerliche Aspekte: Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in die Steuerklasse III der Erbschaftssteuer. Der Freibetrag liegt bei nur CHF20'000 und der Eingangssteuersatz bei 30%.

Für eine optimale Absicherung nichtehelicher Lebensgemeinschaften empfehlen wir:

  • Erstellung eines rechtsgültigen Testaments
  • Abschluss einer umfassenden Vorsorgevollmacht
  • Regelung der Totenfürsorge
  • Klare Bestimmungen zur Bestattung

Bei der Gestaltung der Nachlassregelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften beachten wir besonders die Formvorschriften. Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit dem genauen Datum versehen und unterschrieben sein.

Unsere Expertise zeigt: Die Verbindung von Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist besonders wichtig, wenn ein Partner seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wir empfehlen auch, Grundbesitz von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich gemeinsam in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu erwerben, wenn beide zur Finanzierung beitragen.

Steuerliche Aspekte bei der Nachlassplanung

Die steuerlichen Aspekte der Nachlassplanung erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie erheblichen Einfluss auf das vererbte Vermögen haben können. Wir bei smzh unterstützen Sie dabei, die komplexen steuerlichen Regelungen zu verstehen und optimal zu nutzen.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist eine Steuer, die beim Erwerb von Todes wegen und bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden beim Erben beziehungsweise Beschenkten anfällt. Der Steuersatz variiert dabei erheblich und kann zwischen 7% und 50% liegen, abhängig von der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad.

Wir haben für Sie die wichtigsten Steuerklassen zusammengefasst:

Steuerklasse Verwandtschaftsgrad Steuersatz
I Ehegatten & direkte Nachkommen 7-30%
II Geschwister, Nichten, Neffen 15-43%
III Übrige Erwerber 30-50%

Wichtig für unsere Mandanten: Der Gesamtwert der steuerlich erfassten Vermögenstransfers betrug im Jahr 2023 rund 122 Mrd. Euro, wovon nach Abzügen etwa 60 Mrd. Euro steuerpflichtig waren.

Steuerfreibeträge

Die Freibeträge spielen eine zentrale Rolle bei der Nachlassplanung. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine geschickte Nutzung der Freibeträge erhebliche Steuervorteile bringen kann.

Besonders wichtig sind folgende Aspekte:

  • Selbst genutztes Wohneigentum genießt besondere Steuerbefreiungen
  • Betriebsvermögen kann von Steuerbegünstigungen profitieren, wenn es Arbeitsplätze erhält
  • Bestimmte Vermögensarten sind von der Erbschaftssteuer befreit oder unterliegen speziellen Begünstigungen

Steueroptimierung

Wir empfehlen unseren Kunden eine vorausschauende Steuerplanung. Dabei haben sich folgende Strategien als besonders effektiv erwiesen:

  1. Lebzeitige Übertragungen
    • Nutzung der 10-Jahres-Frist für Schenkungen
    • Staffelung von Vermögensübertragungen
    • Berücksichtigung der Freibeträge pro Empfänger
  2. Immobilienübertragung
    • Übertragung mit Niessbrauchsvorbehalt
    • Nutzung der Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum
    • Berücksichtigung von Wertabschlägen bei vermieteten Wohngrundstücken
  3. Unternehmensnachfolge
    • Nutzung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
    • Optimierung der Übertragungsstruktur
    • Sicherung von Arbeitsplätzen zur Steuerminimierung

Praxistipp: Bei der Schenkungssteuer ist die sogenannte 10-Jahres-Frist zu beachten. Diese ermöglicht es, Vermögen in mehreren Tranchen steuergünstig zu übertragen.

Für eine optimale steuerliche Gestaltung berücksichtigen wir:

  • Die individuelle familiäre Situation
  • Das vorhandene Vermögen und dessen Struktur
  • Die kantonalen Besonderheiten
  • Zukünftige Vermögensentwicklungen

Besonders beachtenswert: Der effektive Steuersatz auf Vermögenstransfers liegt derzeit bei rund 2,5%, was deutlich unter den nominalen Steuersätzen liegt. Dies zeigt das erhebliche Optimierungspotenzial bei der Nachlassplanung.

Bei der Gestaltung der Vermögensübertragung beachten wir auch:

  1. Zeitliche Aspekte
    • Optimaler Zeitpunkt für Übertragungen
    • Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation
    • Abstimmung mit anderen steuerlichen Ereignissen
  2. Vermögensstruktur
    • Aufteilung zwischen verschiedenen Vermögensarten
    • Berücksichtigung von Wertsteigerungspotentialen
    • Liquiditätsaspekte für die Steuerzahlung
  3. Dokumentation
    • Sorgfältige Aufzeichnung aller Übertragungen
    • Nachweis von Schenkungen und deren Zeitpunkt
    • Dokumentation von Bewertungsgrundlagen

Unsere Expertise zeigt: Eine frühzeitige und wohlüberlegte Planung der steuerlichen Aspekte kann die Gesamtbelastung erheblich reduzieren. Dabei ist es wichtig, die Nachlassplanung als dynamischen Prozess zu verstehen, der regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden sollte.