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Leistungen im IV-Fall

Eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall kann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Das Schweizer Vorsorgesystem bietet verschiedene Leistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Diese Leistungen stammen aus der IV (Invalidenversicherung), der Pensionskasse, der Unfallversicherung (UVG) oder der Krankentaggeldversicherung (KTV). Zusätzlich können freiwillige Risikoversicherungen die finanzielle Absicherung ergänzen.

Um die persönliche Vorsorge zu stärken, sind ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung wichtige Instrumente, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen.

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Übersicht Leistungen im IV-Fall

Im Invaliditätsfall braucht es Planung und das richtige Zusammenspiel der Leistungen, um finanziell abgesichert zu bleiben.

1. AHV/IV
2. Pensionskasse
3. Unfallversicherung (UVG)
4. Krankentaggeldversicherung (KTV)
5. Freiwillige Risikoversicherungen
6. Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung
Leistungen aus AHV/IV - mobile
Die IV (Invalidenversicherung) ist Teil der 1. Säule und soll den Lebensunterhalt bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit sichern.
  • Anspruch, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 40 % eingeschränkt ist.
  • Rentenhöhe abhängig vom Invaliditätsgrad:
    • 40 % IV-Grad: Viertelrente.
    • 50 % IV-Grad: Halbrente.
    • 60 % IV-Grad: Dreiviertelrente.
    • 70 % oder mehr: Volle Rente.
  • Maximalrente: CHF 2’450 pro Monat (Stand 2024).
  • Eingliederungsmassnahmen, z. B. berufliche Umschulung oder Hilfsmittel.
  • Taggelder während der Eingliederung.
  • Unterstützung, wenn IV-Leistungen und andere Einkünfte nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken.
Leistungen im IV-Fall Kontakt - mobile

Gut vorbereitet, wenn das Leben plötzlich anders läuft – für Sie und Ihre Familie.

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für den Fall einer Invalidität.

Vorgehen / Prozess

1

Analyse Ihrer Situation:

  • Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Ansprüche aus AHV, Pensionskasse, UVG und KTV.

  • Identifikation von Versorgungslücken.

2

Beantragung der Leistungen:

  • Unterstützung bei der Einreichung von IV-Anträgen, der Anmeldung bei der Pensionskasse und der Kommunikation mit Versicherungen.

3

Ergänzende Absicherungen prüfen:

  • Beratung zu freiwilligen Risikoversicherungen, um individuelle Bedürfnisse abzudecken.

4

Vorsorgedokumente erstellen:

  • Hilfe bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

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smzh für Sie

Ihre Vorteile mit smzh bei Leistungen im IV-Fall:

  • Komplette Beratung: Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und koordinieren Leistungen aus allen Vorsorgesystemen.
  • Antragsunterstützung: Hilfe bei der Beantragung und Sicherstellung, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.
  • Individuelle Absicherung: Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie, um Versorgungslücken mit freiwilligen Versicherungen zu schliessen.
  • Vorsorgeplanung: Unterstützung bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung, um Ihre Wünsche und Rechte zu schützen.

Kontaktieren Sie uns

Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben Anspruch, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit langfristig um mindestens 40 % eingeschränkt ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die Höhe basiert auf dem versicherten Lohn und wird individuell im Pensionskassenausweis ausgewiesen.

Das UVG zahlt eine Invalidenrente, eine Integritätsentschädigung und ggf. eine Hilflosenentschädigung.

Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie urteilsunfähig werden. smzh hilft Ihnen bei der Erstellung.

Freiwillige Versicherungen bieten zusätzliche finanzielle Sicherheit, z. B. durch Invaliditätskapital oder eine Invalidenrente.