Eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall kann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Das Schweizer Vorsorgesystem bietet verschiedene Leistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Diese Leistungen stammen aus der IV (Invalidenversicherung), der Pensionskasse, der Unfallversicherung (UVG) oder der Krankentaggeldversicherung (KTV). Zusätzlich können freiwillige Risikoversicherungen die finanzielle Absicherung ergänzen. Um die persönliche Vorsorge zu stärken, sind ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung wichtige Instrumente, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen.
Im Invaliditätsfall braucht es Planung und das richtige Zusammenspiel der Leistungen, um finanziell abgesichert zu bleiben.
Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Ansprüche aus AHV, Pensionskasse, UVG und KTV.
Identifikation von Versorgungslücken.
Unterstützung bei der Einreichung von IV-Anträgen, der Anmeldung bei der Pensionskasse und der Kommunikation mit Versicherungen.
Beratung zu freiwilligen Risikoversicherungen, um individuelle Bedürfnisse abzudecken.
Hilfe bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Ihre Vorteile mit smzh bei Leistungen im IV-Fall:
Sichern Sie sich umfassend für den IV-Fall ab – mit smzh an Ihrer Seite.
Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Sie haben Anspruch, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit langfristig um mindestens 40 % eingeschränkt ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Höhe basiert auf dem versicherten Lohn und wird individuell im Pensionskassenausweis ausgewiesen.
Das UVG zahlt eine Invalidenrente, eine Integritätsentschädigung und ggf. eine Hilflosenentschädigung.
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie urteilsunfähig werden. smzh hilft Ihnen bei der Erstellung.
Freiwillige Versicherungen bieten zusätzliche finanzielle Sicherheit, z. B. durch Invaliditätskapital oder eine Invalidenrente.