Grundlagen
Eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall kann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Das Schweizer Vorsorgesystem bietet verschiedene Leistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Diese Leistungen stammen aus der IV (Invalidenversicherung), der Pensionskasse, der Unfallversicherung (UVG) oder der Krankentaggeldversicherung (KTV). Zusätzlich können freiwillige Risikoversicherungen die finanzielle Absicherung ergänzen. Um die persönliche Vorsorge zu stärken, sind ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung wichtige Instrumente, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen.
Die IV (Invalidenversicherung) ist Teil der 1. Säule und soll den Lebensunterhalt bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit sichern.
Anspruch, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 40 % eingeschränkt ist.
Rentenhöhe abhängig vom Invaliditätsgrad:
40 % IV-Grad: Viertelrente.
50 % IV-Grad: Halbrente.
60 % IV-Grad: Dreiviertelrente.
70 % oder mehr: Volle Rente.
Maximalrente: CHF 2’450 pro Monat (Stand 2024).
Eingliederungsmassnahmen, z. B. berufliche Umschulung oder Hilfsmittel.
Taggelder während der Eingliederung.
Unterstützung, wenn IV-Leistungen und andere Einkünfte nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu decken.
Die Pensionskasse bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung bei Invalidität.
Anspruch, wenn die Erwerbsfähigkeit langfristig eingeschränkt ist.
Die Höhe der Rente basiert auf dem versicherten Lohn und dem bisherigen Alterskapital.
Oft ergänzt durch eine Kinderrente für unterhaltsberechtigte Kinder.
Bei Invalidität übernimmt die Pensionskasse in der Regel die Beiträge weiter, sodass das Alterskapital weiterhin aufgebaut wird.
UVG
Wenn die Invalidität durch einen Unfall verursacht wurde, greift das UVG (Unfallversicherungsgesetz).
Rentenhöhe: 80 % des versicherten Verdienstes bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit.
Bei teilweiser Invalidität wird die Rente entsprechend angepasst.
Einmalige Kapitalleistung als Entschädigung für dauerhafte körperliche oder psychische Schäden.
Unterstützung für Personen, die aufgrund ihrer Invalidität auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Wenn die Invalidität auf Krankheit zurückzuführen ist, bieten Krankentaggeldversicherungen Einkommensersatz während der Wartezeit bis zur IV-Rente.
Zahlung von 80 % des versicherten Lohnes für bis zu 720 Tage.
Oft Bestandteil der kollektiven Versicherungen von Arbeitgebenden.
Einzelne Versicherungen bieten verlängerte Leistungsperioden oder Zusatzversicherungen an.
Zusätzliche Versicherungen können den Schutz ergänzen, insbesondere wenn die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen:
Einmalige Auszahlung eines festgelegten Kapitals bei dauerhafter Invalidität.
Besonders geeignet zur Deckung von Hypotheken oder einmaligen Kosten.
Monatliche Rente zur Absicherung des Einkommens bei Erwerbsunfähigkeit.
Absicherung der Familie für den Fall, dass die Invalidität zum Tod führt.
Legt fest, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt.
Notarielle Beglaubigung oder eigenhändige Niederschrift erforderlich.
Wichtig zur Vermeidung von Unsicherheiten und Streitigkeiten.
Definiert, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen.
Überprüfung der bestehenden Versicherungen und Ansprüche aus AHV, Pensionskasse, UVG und KTV.
Identifikation von Versorgungslücken.
Unterstützung bei der Einreichung von IV-Anträgen, der Anmeldung bei der Pensionskasse und der Kommunikation mit Versicherungen.
Beratung zu freiwilligen Risikoversicherungen, um individuelle Bedürfnisse abzudecken.
Hilfe bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags und einer Patientenverfügung, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein.
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Sie haben Anspruch, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit langfristig um mindestens 40 % eingeschränkt ist. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Höhe basiert auf dem versicherten Lohn und wird individuell im Pensionskassenausweis ausgewiesen.
Das UVG zahlt eine Invalidenrente, eine Integritätsentschädigung und ggf. eine Hilflosenentschädigung.
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie urteilsunfähig werden. smzh hilft Ihnen bei der Erstellung.
Freiwillige Versicherungen bieten zusätzliche finanzielle Sicherheit, z. B. durch Invaliditätskapital oder eine Invalidenrente.