Mit der Pensionierung werden die Leistungen aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) wirksam. Diese zwei Säulen bilden die finanzielle Basis im Ruhestand und sollen zusammen etwa 60 % des letzten Einkommens abdecken. Für einen sorgenfreien Ruhestand ist es wichtig, die verschiedenen Leistungen zu verstehen und zu planen, wie sie kombiniert werden können, um Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Unsere Leistungen im Alter unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu planen – mit einem klaren Fokus auf die optimale Nutzung der AHV, Pensionskasse und weiteren Vorsorgemöglichkeiten.
Kontrolle Ihrer Beitragsdauer und Berechnung der voraussichtlichen Rente.
Entscheidung über Vorbezug, regulären Bezug oder Rentenaufschub.
Überprüfung Ihres Pensionskassenausweises: Verständnis Ihrer voraussichtlichen Altersrente und des verfügbaren Kapitals.
Entscheidung über Renten- oder Kapitalbezug oder eine Kombination.
Beratung zu steuerlichen Auswirkungen des Kapitalbezugs und Möglichkeiten zur Reduktion der Steuerlast.
Kombination von AHV, Pensionskasse und anderen Einnahmequellen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
Erfahren Sie, warum freiwilliges Sparen zur Altersvorsorge notwendig ist und wie die Säule 3a eine steuerbegünstigte Möglichkeit dafür bietet. Zudem werden praktische Schritte zur Analyse der finanziellen Situation und zur Festlegung von Sparzielen erläutert und wie Sie wichtige Aspekte der Diversifikation und der Risikobewertung berücksichtigen.
Ihre Vorteile mit smzh bei Leistungen im Alter:
Individuelle Beratung: Analyse Ihrer AHV- und Pensionskassenleistungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Verständliche Erklärung: smzh hilft Ihnen, den PK-Ausweis und Ihre Rentenansprüche klar zu verstehen.
Optimale Entscheidungen: Unterstützung bei der Wahl zwischen Renten- und Kapitalbezug und der Erstellung eines Steuerplans.
Ganzheitliche Planung: Integration aller Einkommensquellen in eine umfassende Altersstrategie.
Planen Sie Ihre Altersvorsorge mit smzh – kompetent, sicher und individuell.
Das angesparte Guthaben in der Pensionskasse, das durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie durch Zinserträge aufgebaut wird. Dieses Kapital bildet die Basis für die Altersleistungen aus der 2. Säule.
Der Prozentsatz, mit dem das Alterskapital in eine jährliche Altersrente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz wird von der Pensionskasse festgelegt und kann variieren.
Die auf dem Alterskapital und dem Umwandlungssatz basierende geschätzte Rentenzahlung, die ab der Pensionierung jährlich oder monatlich ausgezahlt wird. Diese Information findet sich auf dem Pensionskassenausweis.
Das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte ihre Altersrente aus der Pensionskasse beziehen können.
Ein fixer Betrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird, um den koordinationspflichtigen Lohn zu berechnen, der für die Pensionskassenbeiträge relevant ist.
Das Guthaben, das bei Austritt aus einer Pensionskasse entsteht und auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
Die Möglichkeit, das angesparte Alterskapital bei Pensionierung als einmalige Auszahlung zu beziehen, anstatt eine monatliche Rente zu erhalten.
Die Option, das angesparte Alterskapital in Form einer monatlichen oder jährlichen Altersrente auszuzahlen.
Ein Fonds, der die Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) unterstützt, um den gesetzlichen Mindestschutz zu gewährleisten.
Der Zinssatz, mit dem die Pensionskassen das Alterskapital verzinsen, um künftige Rentenverpflichtungen zu berechnen.
Der gesetzlich festgelegte Zinssatz, mit dem das obligatorische Altersguthaben in der Pensionskasse mindestens verzinst werden muss.
Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und von der jeweiligen Pensionskasse individuell geregelt werden.
Eine Leistung, die bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall gezahlt wird.
Zahlungen aus der Pensionskasse an Ehepartner:innen oder Kinder im Todesfall.
Das Guthaben, das beim Verlassen einer Pensionskasse (z. B. durch Berufswechsel) auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Die Anmeldung sollte 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der zuständigen AHV-Stelle erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Anmeldung.
Die Entscheidung hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden.
Ein Rentenaufschub um bis zu 5 Jahre führt zu einer höheren monatlichen Rente. Smzh zeigt Ihnen die Auswirkungen und hilft bei der Planung.
Der PK-Ausweis enthält Informationen über Ihr Alterskapital, die voraussichtliche Rente und zusätzliche Leistungen wie Invaliden- oder Hinterlassenenrente.
Ja, die AHV- und Pensionskassenleistungen ergänzen sich, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Wir erstellen eine ganzheitliche Strategie für Ihre Altersvorsorge.