Grundlagen
Mit der Pensionierung werden die Leistungen aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) wirksam. Diese zwei Säulen bilden die finanzielle Basis im Ruhestand und sollen zusammen etwa 60 % des letzten Einkommens abdecken. Für einen sorgenfreien Ruhestand ist es wichtig, die verschiedenen Leistungen zu verstehen und zu planen, wie sie kombiniert werden können, um Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die staatliche Grundvorsorge und sichert das Existenzminimum im Alter.
Vollrente: Sie erhalten eine Vollrente, wenn Sie während Ihrer gesamten Erwerbszeit Beiträge geleistet haben.
Rentenkürzungen: Beitragslücken reduzieren die Rente. Diese können durch Nachzahlungen geschlossen werden.
Die Höhe der Rente richtet sich nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer.
Maximalrente (Stand 2024): CHF 2’450 pro Monat.
Minimalrente: CHF 1’225 pro Monat.
Ehepaare erhalten maximal 150 % der Maximalrente, also CHF 3’675.
Vorbezug: Um 1 oder 2 Jahre möglich, mit einer Kürzung von 6.8 % pro Jahr.
Aufschub: Bis zu 5 Jahre möglich, was die Rente je nach Dauer um 5.2 % bis 31.5 % erhöht.
Die Pensionskasse bildet die zweite Säule der Altersvorsorge und ergänzt die AHV. Sie ermöglicht entweder einen Rentenbezug, einen Kapitalbezug oder eine Kombination aus beidem.
Regelmässige monatliche Zahlungen, die lebenslang erfolgen.
Vorteil: Sicherheit und Planbarkeit, da die Rente unabhängig von Marktentwicklungen gezahlt wird.
Nachteil: Weniger Flexibilität und keine Vererbbarkeit des Kapitals.
Einmalige Auszahlung des Altersguthabens.
Vorteil: Maximale Flexibilität, Vererbbarkeit des verbleibenden Kapitals.
Nachteil: Höheres Risiko bei unsachgemässer Verwaltung und steuerliche Belastung.
Teilweiser Renten- und Kapitalbezug, um Sicherheit und Flexibilität zu kombinieren.
Der PK-Ausweis enthält die wichtigsten Informationen zu den Leistungen im Alter.
Alterskapital: Voraussichtliches Guthaben bei Pensionierung. Voraussichtliche Rente: Die jährliche oder monatliche Höhe der Altersrente, basierend auf dem aktuellen Alterskapital und dem Umwandlungssatz.
Smzh hilft Ihnen, den PK-Ausweis zu analysieren und die besten Entscheidungen zu treffen.
Kontrolle Ihrer Beitragsdauer und Berechnung der voraussichtlichen Rente.
Entscheidung über Vorbezug, regulären Bezug oder Rentenaufschub.
Überprüfung Ihres Pensionskassenausweises: Verständnis Ihrer voraussichtlichen Altersrente und des verfügbaren Kapitals.
Entscheidung über Renten- oder Kapitalbezug oder eine Kombination.
Beratung zu steuerlichen Auswirkungen des Kapitalbezugs und Möglichkeiten zur Reduktion der Steuerlast.
Kombination von AHV, Pensionskasse und anderen Einnahmequellen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
Ihre Vorteile mit smzh bei Leistungen im Alter:
Individuelle Beratung: Analyse Ihrer AHV- und Pensionskassenleistungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Verständliche Erklärung: Smzh hilft Ihnen, den PK-Ausweis und Ihre Rentenansprüche klar zu verstehen.
Optimale Entscheidungen: Unterstützung bei der Wahl zwischen Renten- und Kapitalbezug und der Erstellung eines Steuerplans.
Ganzheitliche Planung: Integration aller Einkommensquellen in eine umfassende Altersstrategie.
Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Die Anmeldung sollte 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der zuständigen AHV-Stelle erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Anmeldung.
Die Entscheidung hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden.
Ein Rentenaufschub um bis zu 5 Jahre führt zu einer höheren monatlichen Rente. Smzh zeigt Ihnen die Auswirkungen und hilft bei der Planung.
Der PK-Ausweis enthält Informationen über Ihr Alterskapital, die voraussichtliche Rente und zusätzliche Leistungen wie Invaliden- oder Hinterlassenenrente.
Ja, die AHV- und Pensionskassenleistungen ergänzen sich, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Wir erstellen eine ganzheitliche Strategie für Ihre Altersvorsorge.
Das angesparte Guthaben in der Pensionskasse, das durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie durch Zinserträge aufgebaut wird. Dieses Kapital bildet die Basis für die Altersleistungen aus der 2. Säule.
Der Prozentsatz, mit dem das Alterskapital in eine jährliche Altersrente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz wird von der Pensionskasse festgelegt und kann variieren.
Bei einem Alterskapital von CHF 500’000 und einem Umwandlungssatz von 6 % ergibt sich eine jährliche Rente von CHF 30’000 (CHF 500’000 x 0.06).
Der Umwandlungssatz wurde in den letzten Jahren aufgrund steigender Lebenserwartung und niedriger Zinsen sukzessive gesenkt.
Die auf dem Alterskapital und dem Umwandlungssatz basierende geschätzte Rentenzahlung, die ab der Pensionierung jährlich oder monatlich ausgezahlt wird. Diese Information findet sich auf dem Pensionskassenausweis.
Enthält Hochrechnungen, die von weiteren Beiträgen bis zur Pensionierung und Zinserträgen ausgehen.
Änderungen im Umwandlungssatz oder unerwartete Beitragsunterbrüche können die voraussichtliche Altersrente beeinflussen.
Das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte ihre Altersrente aus der Pensionskasse beziehen können.
65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen (Stand 2024).
Der Bezug der Altersleistungen kann vorgezogen (mit Kürzungen) oder aufgeschoben (mit Zuschlägen) werden.
Ein fixer Betrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird, um den koordinationspflichtigen Lohn zu berechnen, der für die Pensionskassenbeiträge relevant ist.
Der Koordinationsabzug stellt sicher, dass der Teil des Lohns, der bereits durch die AHV gedeckt ist, nicht nochmals durch die Pensionskasse versichert wird.
Bei einem Bruttolohn von CHF 80’000 und einem Koordinationsabzug von CHF 25’725 beträgt der koordinierte Lohn CHF 54’275.
Das Guthaben, das bei Austritt aus einer Pensionskasse entsteht und auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
Das Guthaben bleibt bis zur Pensionierung gesperrt, kann aber unter bestimmten Umständen (z. B. für Wohneigentum oder bei Auswanderung) vorzeitig bezogen werden.
Freizügigkeitskonten können bei Banken oder Versicherungen geführt werden.
Die Möglichkeit, das angesparte Alterskapital bei Pensionierung als einmalige Auszahlung zu beziehen, anstatt eine monatliche Rente zu erhalten.
Flexibilität in der Vermögensverwaltung und Vererbbarkeit des Kapitals.
Höheres finanzielles Risiko und Steuerbelastung durch einmalige Auszahlung.
Die Option, das angesparte Alterskapital in Form einer monatlichen oder jährlichen Altersrente auszuzahlen.
Garantierte lebenslange Zahlungen, unabhängig von der individuellen Lebensdauer oder Marktbedingungen.
Keine Flexibilität und keine Vererbbarkeit des Kapitals nach dem Tod.
Ein Fonds, der die Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) unterstützt, um den gesetzlichen Mindestschutz zu gewährleisten.
Garantiert die Auszahlung von Mindestleistungen, auch bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse.
Beiträge aller Pensionskassen.
Der Zinssatz, mit dem die Pensionskassen das Alterskapital verzinsen, um künftige Rentenverpflichtungen zu berechnen.
Ein niedrigerer technischer Zinssatz führt oft zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes.
Der technische Zinssatz wird regelmässig an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Der gesetzlich festgelegte Zinssatz, mit dem das obligatorische Altersguthaben in der Pensionskasse mindestens verzinst werden muss.
Der Mindestzinssatz liegt bei 1 %.
Für überobligatorische Guthaben kann die Pensionskasse eigene Zinssätze festlegen.
Leistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und von der jeweiligen Pensionskasse individuell geregelt werden.
Höhere Verzinsung des Alterskapitals oder zusätzliche Risikoleistungen.
Überobligatorische Leistungen können erheblich zur finanziellen Absicherung im Alter beitragen.
Die Rentenhöhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und den erzielten Zinsen.
Die Rentenhöhe wird im Voraus festgelegt, Beiträge werden entsprechend berechnet.
Die meisten Pensionskassen in der Schweiz arbeiten im Beitragsprimat.
Eine Leistung, die bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall gezahlt wird.
Abhängig vom Grad der Invalidität und dem bisherigen Alterskapital.
Oft gibt es auch Hinterlassenenrenten für Ehepartner:innen und Kinder.
Zahlungen aus der Pensionskasse an Ehepartner:innen oder Kinder im Todesfall.
Ein Prozentsatz des versicherten Lohns oder der Altersrente.
Monatliche Leistungen für Kinder bis zu einem bestimmten Alter (meist 18 oder bis 25 bei Ausbildung).
Das Guthaben, das beim Verlassen einer Pensionskasse (z. B. durch Berufswechsel) auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird.
Stellt sicher, dass die Vorsorge nicht unterbrochen wird.
Kann für spezifische Zwecke wie Wohneigentum oder Auswanderung vorzeitig bezogen werden.
Planen Sie Ihre Altersvorsorge mit smzh – kompetent, sicher und individuell: