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Invalidität und Tod: Ein umfassender Ratgeber zur Vorsorge

Wussten Sie, dass jede vierte Person in der Schweiz vor dem Rentenalter invalid wird? Eine erschreckende Statistik, die uns alle betrifft.

Die Invalidität durch Krankheit oder einen Unfall kann jeden von uns treffen - oft völlig unerwartet. Die finanziellen Folgen sind dabei meist gravierend. Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung einer umfassenden Invaliditätsversicherung und die Notwendigkeit einer durchdachten Vorsorge für den Todesfall.

Wir bei smzh verstehen, wie wichtig eine massgeschneiderte Absicherung für Sie und Ihre Familie ist. In diesem umfassenden Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich optimal gegen die finanziellen Folgen von Invalidität und Tod absichern können.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche Vorsorgestrategie entwickeln und Ihre finanzielle Zukunft sichern.

Grundlegende Absicherung verstehen

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die grundlegenden Strukturen der Invaliditäts- und Todesfallabsicherung in der Schweiz werfen. Als Ihre Finanzexperten möchten wir Ihnen ein klares Verständnis dieser wichtigen Vorsorgeelemente vermitteln.

Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge

Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf einem bewährten Drei-Säulen-Konzept, das seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Wir unterscheiden dabei:

  • Erste Säule (AHV/IV): Staatliche Grundversorgung zur Existenzsicherung
  • Zweite Säule (BVG): Berufliche Vorsorge zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards
  • Dritte Säule: Private, freiwillige Ergänzung

Unterschied zwischen Unfall und Krankheit

Ein besonders wichtiger Aspekt, den wir bei der Vorsorgeplanung berücksichtigen müssen, ist der unterschiedliche Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit. Bei einem unfallbedingten Todesfall greifen die Sicherheitsnetze der AHV und der Unfallversicherung, die zusammen rund 80% des entgangenen Lohneinkommens der verstorbenen Person decken.

Anders verhält es sich bei einem krankheitsbedingten Todesfall. Hier sind die Hinterbliebenen mit einem Versicherungsschutz konfrontiert, der nur etwa 40% des bisherigen Lohneinkommens ersetzt.

Gesetzliche Mindestleistungen

Die gesetzlichen Mindestleistungen umfassen verschiedene Komponenten:

Bei Invalidität:
  • Eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% 
  • Kinderrenten in Höhe von 20% der Invalidenrente

Im Todesfall:

  • Hinterlassenenrenten für den überlebenden Ehepartner in Höhe von 60% der bezogenen Alters- oder vollen Invalidenrente
  • Waisenrenten von 20% der vollen Invaliden- oder Altersrente

Wir empfehlen unseren Kunden stets, diese gesetzlichen Mindestleistungen als Basis zu betrachten und durch eine individuelle Vorsorgeplanung zu ergänzen. Denn wie die unterschiedlichen Deckungsgrade bei Unfall und Krankheit zeigen, können erhebliche Versorgungslücken entstehen.

Finanzielle Vorsorge planen

Bei der finanziellen Vorsorgeplanung geht es um mehr als nur Zahlen - es geht um Ihre Zukunft und die Sicherheit Ihrer Familie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Vorsorge optimal gestalten können.

Bedarfsanalyse durchführen

Eine gründliche Bedarfsanalyse ist der Grundstein jeder erfolgreichen Vorsorgeplanung. Unsere Erfahrung zeigt, dass mehr als die Hälfte der Haushalte mit einem Hauptverdiener ihr Pensum reduzieren müssen, wenn der Partner invalid wird.

Folgende Aspekte analysieren wir gemeinsam mit Ihnen:

  • Aktuelle finanzielle Situation und Verpflichtungen
  • Familiäre Konstellation und Unterstützungsbedarf
  • Bestehende Versicherungsleistungen
  • Langfristige finanzielle Ziele

Versicherungslücken identifizieren

Die Realität zeigt: Viele Menschen sind unzureichend abgesichert. Bei einem krankheitsbedingten Todesfall erhalten Hinterbliebene oft nur etwa 40% des bisherigen Lohneinkommens. Besonders kritisch ist die Situation bei:

  1. Konkubinatspaaren: Mehr als 50% der Paare mit gemeinsamen Kindern weisen erhebliche Versicherungslücken auf - in manchen Fällen bis zu 73'000 Franken pro Jahr .
  2. Selbstständigen: Jede sechste selbstständige Person ist nur in der AHV/IV versichert.
  3. Besserverdienenden: Jede vierte Person mit höherem Einkommen ist bei Unfällen ungenügend abgesichert, da die obligatorische Unfallversicherung nur Lohnteile bis 148'200 Franken abdeckt.

Optimale Versicherungskombination wählen

Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine massgeschneiderte Versicherungsstrategie. Wir berücksichtigen dabei:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sichert den gewohnten Lebensstandard bei Invalidität
  • Todesfallversicherung: Bietet finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen
  • Zusatzversicherungen: Schliessen spezifische Versorgungslücken

Mit unserem 360 Check Up erstellen wir eine umfassende Vorsorgeanalyse, die neben der Altersvorsorge auch die Absicherung von Risiken wie Krankheit, Tod und Unfall beleuchtet. Dies ermöglicht uns, Ihre individuelle Situation präzise zu erfassen und optimal abzusichern.

Invaliditätsvorsorge optimieren

Die optimale Absicherung bei Invalidität erfordert ein durchdachtes Zusammenspiel verschiedener Versicherungsleistungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Invaliditätsschutz bestmöglich gestalten können.

Leistungen der IV und Pensionskasse

Die Invalidenversicherung (IV) bildet das Fundament der Invaliditätsvorsorge in der Schweiz. Als erste Säule der sozialen Sicherheit bietet sie grundlegende Leistungen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die IV gewährt Leistungen, wenn eine versicherte Person aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Geburtsgebrechens von Invalidität betroffen ist.

Wichtige IV-Leistungen umfassen:

  • Medizinische Behandlungen bei Geburtsgebrechen bis zum 20. Altersjahr
  • Eingliederungsmassnahmen zur beruflichen Integration
  • Invalidenrenten bei einem Invaliditätsgrad ab 40%
  • Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte

Die Pensionskasse ergänzt als zweite Säule die IV-Leistungen. Bei einem IV-Grad von mindestens 40% haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge.

Private Invalidenversicherung

Wir empfehlen unseren Kunden dringend, die staatlichen Leistungen durch eine private Invalidenversicherung zu ergänzen. Denn die gesetzlichen Leistungen decken oft nur 60-70% des bisherigen Einkommens ab.

Eine private Invalidenversicherung bietet:

  • Höhere finanzielle Absicherung: Schliesst die Lücke zwischen staatlichen Leistungen und gewohntem Lebensstandard
  • Flexiblere Leistungen: Individuell anpassbar an Ihre Bedürfnisse
  • Schnellere Unterstützung: Oft weniger bürokratische Hürden als bei staatlichen Leistungen

Berufliche Wiedereingliederung

Die berufliche Wiedereingliederung steht im Zentrum der modernen Invalidenversicherung. Nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" unterstützt die IV mit verschiedenen Maßnahmen die Rückkehr ins Berufsleben.

Die wichtigsten Schritte zur beruflichen Wiedereingliederung:

  1. Früherfassung: Frühzeitige Meldung bei der IV-Stelle
  2. Integrationsmassnahmen: Vorbereitung auf berufliche Massnahmen
  3. Umschulung: Bei Bedarf Qualifikation für neue Tätigkeiten
  4. Arbeitsvermittlung: Unterstützung bei der Stellensuche
  5. Arbeitsversuch: Bis zu 180 Tage Testphase beim Arbeitgeber

Besonders effektiv sind die Eingliederungsmassnahmen, wenn sie frühzeitig eingeleitet werden. Die IV übernimmt dabei nicht nur die Kosten für die Massnahmen, sondern zahlt während der Eingliederung auch Taggelder zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Todesfallvorsorge gestalten

Die finanzielle Absicherung im Todesfall gehört zu den wichtigsten Aspekten einer umfassenden Vorsorgeplanung. Wir bei smzh verstehen, dass dieses Thema sensibel ist, aber gerade deshalb ist es wichtig, es rechtzeitig und professionell anzugehen.

Hinterbliebenenrenten verstehen

Die Hinterlassenenrenten der AHV sichern die grundlegende Existenz Ihrer Angehörigen. Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:

  • Witwenrenten: Frauen erhalten diese, wenn sie Kinder haben oder zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens 45 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre verheiratet waren
  • Witwerrenten: Männer erhalten diese, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben
  • Waisenrenten: Werden bis zum 18. Geburtstag oder bei Ausbildung bis maximal zum 25. Geburtstag ausgezahlt

Die Höhe der Rente wird durch die Beitragsdauer und das durchschnittliche Einkommen bestimmt. Bei einem Tod vor dem 45. Altersjahr wird ein Karrierezuschlag gewährt.

Todesfallkapital richtig einsetzen

Das Todesfallkapital bietet Ihren Hinterbliebenen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Wir empfehlen diese Absicherung besonders für:

  • Familien mit hohen finanziellen Verpflichtungen
  • Selbstständige ohne umfassende Pensionskassenlösung
  • Personen mit Hypotheken oder anderen Krediten

Das Kapital wird als Einmalzahlung ausgerichtet und ermöglicht den Hinterbliebenen, unmittelbare finanzielle Herausforderungen zu bewältigen.

Begünstigungsordnung optimieren

Die Begünstigungsordnung regelt, wer in welcher Reihenfolge Anspruch auf das Vorsorgeguthaben hat. Wir helfen Ihnen, diese optimal zu gestalten:

Gesetzliche Rangfolge:

  1. Ehepartner/eingetragene Partner
  2. Direkte Nachkommen und unterstützte Personen
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Übrige Erben

Besonders wichtig ist die Regelung für Konkubinatspaare: Sie können sich gegenseitig begünstigen, auch wenn sie noch keine fünf Jahre zusammenleben. Allerdings muss dies der Vorsorgeeinrichtung schriftlich mitgeteilt werden.

Wir empfehlen eine regelmässige Überprüfung der Begünstigungsordnung, besonders bei:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt von Kindern
  • Änderungen in der Lebenspartnerschaft
  • Vermögensaufbau oder -abbau

Bei der Gestaltung der Begünstigungsordnung müssen die Pflichtteile berücksichtigt werden. Das Todesfallkapital wird seit der Erbrechtsreform 2023 nicht mehr zum Nachlass gezählt, fliesst aber in die Pflichtteilsberechnungsmasse ein.

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, eine rechtssichere und faire Lösung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Rechtliche Dokumente vorbereiten

Die rechtliche Absicherung ist ein wesentlicher Baustein Ihrer persönlichen Vorsorge. Wir bei smzh unterstützen Sie dabei, die notwendigen Dokumente professionell und rechtssicher zu erstellen.

Vorsorgeauftrag erstellen

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht Ihnen, selbst zu bestimmen, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Wir empfehlen dringend, dieses wichtige Dokument frühzeitig zu erstellen, da es nur im urteilsfähigen Zustand verfasst werden kann.

Kernelemente eines Vorsorgeauftrags:

  • Personensorge (Betreuung und medizinische Entscheidungen)
  • Vermögenssorge (Verwaltung von Einkommen und Vermögen)
  • Vertretung im Rechtsverkehr (Behörden und private Kontakte)

Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt werden. Wir empfehlen, das Dokument an einem leicht auffindbaren Ort aufzubewahren und die beauftragte Person über den Aufbewahrungsort zu informieren.

Patientenverfügung verfassen

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie sich nicht mehr äussern können.

Wichtige Aspekte der Patientenverfügung:

  • Festlegung gewünschter und abgelehnter Behandlungen
  • Bestimmung einer Vertretungsperson für medizinische Entscheidungen
  • Regelmässige Überprüfung (empfohlen alle zwei Jahre) 

Die Patientenverfügung sollte datiert und handschriftlich unterschrieben sein. Wir empfehlen, sich bei der Erstellung von medizinischen Fachpersonen beraten zu lassen, um alle Aspekte fachkundig zu berücksichtigen.

Testament aktualisieren

Ein Testament ist kein statisches Dokument – es sollte regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Besonders wichtig ist dies seit der Erbrechtsrevision 2023, die neue Regelungen für Pflichtteile eingeführt hat.

Änderungsmöglichkeiten im Testament:

  • Kleinere Änderungen: Handschriftlich am Rand mit Datum und Unterschrift
  • Grössere Änderungen: Separate Ergänzung oder neues Testament
  • Aufhebung: Durch Vernichtung oder neue Verfügung

Bei der Testamentserstellung und -aktualisierung beachten wir folgende Formvorschriften:

  1. Handschriftliche Erstellung oder notarielle Beurkundung
  2. Datum und Unterschrift
  3. Klare Formulierung der Verfügungen
  4. Eindeutige Bezeichnung der Begünstigten

Wir empfehlen eine regelmässige Überprüfung Ihres Testaments, insbesondere bei wichtigen Lebensereignissen wie:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt von Kindern
  • Erwerb von Immobilien
  • Änderungen in der Vermögenssituation

Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre rechtlichen Dokumente stets aktuell und rechtssicher sind. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen optimal umgesetzt werden.

Checklisten für den Ernstfall

In der heutigen digitalen Welt ist eine systematische Organisation Ihrer Notfalldokumente wichtiger denn je. Wir bei smzh unterstützen Sie dabei, Ihre wichtigen Unterlagen professionell zu strukturieren und jederzeit zugänglich zu halten.

Wichtige Dokumente organisieren

Folgende Schritte empfehlen wir für eine optimale Dokumentenorganisation:

  • Dokumentensammlung erstellen
  • Digitalisierung wichtiger Unterlagen
  • Sichere Ablage
  • Zugriffsberechtigungen festlegen
  • Regelmässige Aktualisierung der Dokumente

Notfallordner anlegen

Ein gut strukturierter Notfallordner ist besonders wichtig für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Invalidität. Der Notfallordner sollte folgende Elemente enthalten:

  • Persönliche Dokumente und Ausweise
  • Medizinische Informationen und Allergien
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Kontaktdaten von Ärzten und Angehörigen
  • Versicherungspolicen und Verträge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Bankverbindungen und Vermögensübersicht

Besonders wichtig ist die schnelle Zugänglichkeit im Ernstfall. Der Notfallordner sollte an einem bekannten Ort aufbewahrt werden, und mindestens eine Vertrauensperson sollte über den Aufbewahrungsort informiert sein.

Zugangsdaten sichern

Für den digitalen Notfallzugriff können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die im Ernstfall Zugang zu den wichtigsten Dokumenten erhält. Diese Person kann je nach Bedarf auf einzelne Dokumente oder ganze Ordner zugreifen.

Wir empfehlen die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung aller gespeicherten Informationen, besonders bei Änderungen der persönlichen oder gesundheitlichen Situation. Dies gilt insbesondere für Personen mit chronischen Erkrankungen oder Invalidität durch Krankheit, da hier aktuelle medizinische Informationen besonders wichtig sind.

Steuern und Vermögensplanung

Die steuerliche Optimierung ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Planung bei Invalidität. Als Ihre Finanzexperten helfen wir Ihnen, die steuerlichen Aspekte optimal zu gestalten und Ihr Vermögen effizient zu übertragen.

Steueroptimierung bei Invalidität

Bei Invalidität ergeben sich besondere steuerliche Möglichkeiten, die wir für Sie nutzen können. Krankheits- und unfallbedingte Kosten, die von keiner Versicherung gedeckt sind, können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie 5% des Reineinkommens übersteigen.

Besonders wichtig für Sie zu wissen: Behinderungsbedingte Kosten können vollumfänglich bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens abgezogen werden. Dazu gehören:

  • Assistenzkosten und Betreuungsaufwand
  • Transportkosten für medizinische Behandlungen
  • Kosten für Hilfsmittel und deren Wartung
  • Kosten für behinderungsbedingte Umbauten
  • Therapiekosten und medizinische Behandlungen

Für Bezüger einer Hilflosenentschädigung gelten besondere Pauschalabzüge:

  • 7'500 Franken bei schwerer Hilflosigkeit
  • 5'000 Franken bei mittlerer Hilflosigkeit
  • 2'500 Franken bei leichter Hilflosigkeit

Nachlassplanung gestalten

Eine durchdachte Nachlassplanung ist besonders wichtig, wenn Sie oder Ihre Angehörigen von Invalidität betroffen sind. Wir empfehlen, die Nachlassplanung so früh wie möglich anzugehen, da nur so sichergestellt werden kann, dass alle gewünschten Personen angemessen berücksichtigt werden.

Folgende Schritte sind bei der Nachlassplanung entscheidend:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassung aller Vermögenswerte und Verpflichtungen
  2. Familiäre Situation: Analyse der Bedürfnisse aller Beteiligten
  3. Güterrechtliche Auseinandersetzung: Bei Ehepaaren Klärung der Vermögensaufteilung
  4. Begünstigungsordnung: Festlegung der Erben und deren Anteile
  5. Steuerliche Optimierung: Nutzung von Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten

Vermögensübertragung regeln

Bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Todesfall gibt es verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Kapitalleistungen aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung sind grundsätzlich steuerfrei, ausgenommen Freizügigkeitspolicen.

Besondere Beachtung verdienen:

  • Steuerfreie Kapitalleistungen bei Tod und für bleibende körperliche Nachteile
  • Besteuerung von Rentennachzahlungen zum reduzierten Satz
  • Quellensteueraspekte bei ausländischen Staatsangehörigen

Bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten können wir verschiedene Instrumente nutzen:

  • Schenkungen: Steuerlich optimierte Vermögensübertragung
  • Erbvorbezüge: Gezielte Vermögensverteilung mit Anrechnung
  • Nutzniessungsrechte: Übertragung mit Vorbehalt der Nutzung

Für eine optimale steuerliche Gestaltung ist es wichtig, dass die Vermögensübertragung rechtlich korrekt dokumentiert wird. Wir empfehlen den Abschluss eines Erbvertrags oder die Erstellung eines Testaments, um die gewünschte Verteilung rechtlich abzusichern.

Bei der Nachlassregelung für Rentnerbestände beachten wir besondere Vorschriften. Die Übertragung eines Bestandes infolge Auflösung eines Anschlussvertrages mit Aktivversicherten und Rentnern richtet sich nach den Bestimmungen über den Anschlusswechsel.

Unsere Expertise hilft Ihnen, die komplexen steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Vermögensübertragung optimal zu gestalten. Wir berücksichtigen dabei stets Ihre individuelle Situation und entwickeln massgeschneiderte Lösungen, die Ihren Bedürfnissen und Zielen entsprechen.

Regelmässige Überprüfung

Eine regelmssige Überprüfung Ihrer Vorsorgesituation ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen finanziellen Sicherheit. Als Ihre Finanzexperten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorsorge stets optimal an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen.

Jährlicher Vorsorge-Check

Wir empfehlen einen strukturierten jährlichen Vorsorge-Check, der folgende Schritte umfasst:

  1. Überprüfung der Versicherungsleistungen
    • Analyse der aktuellen Deckungssummen
    • Vergleich mit dem tatsächlichen Bedarf
    • Identifikation von Versorgungslücken
    • Anpassung der Leistungen bei Bedarf
  2. Kontrolle der Pensionskassenunterlagen
    • Prüfung des Vorsorgeausweises
    • Überprüfung der Beitragszahlungen
    • Analyse der prognostizierten Leistungen
    • Berechnung möglicher Einkaufspotenziale
  3. Evaluation der privaten Vorsorge
    • Überprüfung der Säule 3a-Einzahlungen
    • Analyse der Anlagestrategie
    • Optimierung der steuerlichen Situation
    • Anpassung der Sparquote

Besonders wichtig ist die Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule angepasst. Die seit 2021 laufenden Renten werden dabei erstmals um 5,8 Prozent erhöht.

Anpassung bei Lebensänderungen

Bestimmte Lebensereignisse erfordern eine sofortige Überprüfung und Anpassung Ihrer Vorsorgesituation:

Familiäre Veränderungen:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Todesfall in der Familie
  • Eintritt ins Rentenalter eines Partners

Berufliche Veränderungen:

  • Stellenwechsel
  • Selbstständigkeit
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitslosigkeit

Finanzielle Veränderungen:

  • Immobilienerwerb
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Vermögensaufbau oder -verlust

Bei jeder dieser Veränderungen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Auswirkungen auf Ihre Vorsorgesituation. Besonders wichtig ist dies bei Invalidität durch Krankheit, da hier oft zusätzliche Absicherungen notwendig werden.

Dokumentation aktualisieren

Eine regelmässige Aktualisierung Ihrer Vorsorgedokumentation ist unerlässlich. Wir empfehlen, folgende Dokumente mindestens einmal jährlich zu überprüfen:

Versicherungspolicen:

  • Überprüfung der Deckungssummen
  • Anpassung der Begünstigungen
  • Aktualisierung persönlicher Daten
  • Dokumentation von Änderungen

Vorsorgeaufträge und Verfügungen:

  • Überprüfung der Aktualität
  • Anpassung an neue Lebensumstände
  • Sicherstellung der Auffindbarkeit
  • Information der Bevollmächtigten

Finanzielle Unterlagen:

  • Aktualisierung der Vermögensübersicht
  • Dokumentation von Anlagen
  • Überprüfung der Steuererklärung
  • Archivierung wichtiger Belege

Besonders wichtig ist die regelmässige Überprüfung der Begünstigungsordnung. Per 1. Januar 2024 werden die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt dabei 6.0%.

Für Renten, die über dem BVG-Minimum liegen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden.

Die wenigsten Schweizerinnen und Schweizer wissen, wie sie und ihre Familie bei Invalidität und im Todesfall abgesichert sind. Insbesondere 25- bis 50-Jährige sollten ihre Vorsorgesituation regelmässig analysieren und prüfen, wie sie in einem Ernstfall abgesichert sind.

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Vorsorgesituation. Wir stellen sicher, dass Ihre Absicherung stets optimal auf Ihre aktuelle Lebenssituation abgestimmt ist und Sie und Ihre Familie bestmöglich geschützt sind.

Schlussfolgerung

Die finanzielle Absicherung bei Invalidität und Tod erfordert eine durchdachte und umfassende Planung. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Vorsorgestrategie den entscheidenden Unterschied für Sie und Ihre Familie macht.

Die richtige Kombination aus staatlichen Leistungen, beruflicher Vorsorge und privater Absicherung schützt Sie vor finanziellen Engpässen. Besonders wichtig sind dabei die regelmässige Überprüfung Ihrer Vorsorgesituation und die zeitnahe Anpassung an veränderte Lebensumstände.

Mit einer professionellen Beratung und den richtigen Vorsorgeinstrumenten schaffen Sie die notwendige Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche Vorsorgestrategie entwickeln und Ihre finanzielle Zukunft optimal gestalten.

Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.

Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Unfallversicherung normalerweise beendet. Falls Kinder mitversichert sind, bleibt die Police für diese bis zu ihrer Volljährigkeit beitragsfrei bestehen. Der (neue) gesetzliche Vertreter übernimmt dann die Rolle des Versicherungsnehmers.

Die Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Pensionskasse sowie auf Guthaben in der Säule 3a, Freizügigkeitskonten und -policen wird durch die jeweiligen Stiftungsreglemente oder Versicherungsbedingungen geregelt. Im Todesfall einer versicherten Person zahlt die Pensionskasse eine Hinterbliebenenrente.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50% aufgrund einer Erkrankung zahlt die Pensionskasse in Kombination mit der Invalidenversicherung (IV) eine 50%-Rente.

Im Falle einer Invalidität leisten die Invalidenversicherung (IV), Berufsunfähigkeitsversicherungen und gegebenenfalls private Unfallversicherungen. Bei Erwerbsunfähigkeit sind ebenfalls die Invalidenversicherung (IV) und die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig, möglicherweise ergänzt durch die Unfallversicherung.