Eine Hypothekenerhöhung bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Mittel aufzunehmen, sei es für Renovationen, Umbauten, den Erwerb weiteren Wohneigentums oder andere finanzielle Bedürfnisse. Dabei wird der bestehende Kreditbetrag basierend auf dem aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und Ihrer finanziellen Tragbarkeit aufgestockt.
Neben den klassischen Faktoren wie Belehnungsgrenze und Tragbarkeit sollten weitere wichtige Punkte bei der Hypothekenerhöhung berücksichtigt werden:
Hypothekenerhöhungen sind in der Regel an einen bestimmten Zweck gebunden, beispielsweise für Renovationen oder Umbauten. Eine Zweckentfremdung der Mittel, etwa für private Konsumausgaben, ist meist nicht zulässig. Die Bank oder der Anbieter fordert oft eine Dokumentation des geplanten Einsatzes der Gelder.
Wenn Sie Vorsorgegelder aus der 2. oder 3. Säule für den Kauf Ihrer Immobilie bezogen haben (z. B. im Rahmen eines WEF-Bezugs), kann dies die mögliche Hypothekenerhöhung einschränken. Die Rückzahlung solcher Gelder könnte unter Umständen Vorrang haben.
Banken und andere Hypothekenanbieter wenden oft das Niederstwertprinzip an. Dies bedeutet, dass für die Hypothekenerhöhung der tiefere Wert zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem aktuellen Marktwert der Immobilie als Basis genommen wird. Dies kann die maximale Belehnung beeinflussen, insbesondere in einem Marktumfeld mit sinkenden Immobilienpreisen.
Klären Sie, wie viel zusätzliches Kapital Sie benötigen und wofür es verwendet werden soll.
Überlegen Sie, ob die Hypothekenerhöhung den Anforderungen des Anbieters entspricht oder alternative Finanzierungsoptionen sinnvoller sind.
Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten. Achten Sie darauf, ob das Niederstwertprinzip zur Anwendung kommt.
Ermitteln Sie, ob der Wert Ihrer Immobilie ausreichend ist, um die geplante Erhöhung zu tragen.
Wenn Sie Vorsorgegelder bezogen haben, klären Sie, ob und wie dies Ihre Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt.
Prüfen Sie, ob eine Rückzahlung der bezogenen Vorsorgegelder erforderlich ist, bevor eine Hypothekenerhöhung genehmigt wird.
Berechnen Sie, ob die zusätzliche Belastung langfristig tragbar ist, auch unter Berücksichtigung potenzieller Zinssteigerungen.
Dokumentieren Sie den Zweck der Mittelverwendung, um die Anforderungen des Hypothekenanbieters zu erfüllen.
Verhandeln Sie die neuen Konditionen und lassen Sie den Vertrag gründlich prüfen. Achten Sie auf Kündigungsfristen, Zinssätze und mögliche zusätzliche Bedingungen.
Unsere ExpertInnen begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Hypothekenerhöhung:
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Hypothekenerhöhung planen und optimal umsetzen:
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Das Niederstwertprinzip bedeutet, dass für die Berechnung der maximalen Hypothekenerhöhung der tiefere Wert zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem aktuellen Marktwert der Immobilie herangezogen wird.
Nein, Hypothekenerhöhungen sind in der Regel zweckgebunden. Die Mittel müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Renovationen oder Umbauten verwendet werden.
Wenn Sie Vorsorgegelder im Rahmen eines WEF-Bezugs verwendet haben, kann dies die maximale Belehnung einschränken. Zudem könnte eine Rückzahlung der Vorsorgegelder erforderlich sein.
Die jährliche Belastung (Hypothekarzinsen, Amortisationen und Unterhalt) darf in der Regel nicht mehr als 33 % Ihres Bruttoeinkommens betragen.
Ein Wertverlust kann Ihre Finanzierungsmöglichkeiten einschränken, da die Belehnungsgrenze möglicherweise nicht ausreicht. Wir prüfen alternative Lösungen für Ihre Bedürfnisse.