Erbschafts- und Schenkungssteuern können bei der Übertragung von Vermögen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Regelungen und Steuerhöhe variieren stark je nach Kanton und Art des Vermögens. Eine vorausschauende Planung ist daher unerlässlich, um die Steuerbelastung zu minimieren und Erben finanziell zu entlasten.
Besonders herausfordernd, da Werte stark variieren und Grundstückgewinnsteuern hinzukommen können.
Die Bewertung und steueroptimierte Übertragung sind oft komplex, vor allem bei der Nachfolgeregelung.
Bewertung des Nachlassvermögens, inklusive Immobilien und Unternehmensanteilen.
Prüfung der kantonalen Regelungen für Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Identifikation steuerfreier Freibeträge und optimierter Übertragungsmöglichkeiten.
Erstellung eines steueroptimierten Plans zur Vermögensübertragung.
Nutzung von Schenkungen zur Reduktion der Erbschaftssteuerlast.
Verteilung des Vermögens auf mehrere Erb:innen oder gestaffelte Übertragungen.
Planung von Schenkungen zu Lebzeiten, um die Steuerprogression zu mindern.
Beratung zu möglichen Nachteilen, wie dem Verlust der Kontrolle über das geschenkte Vermögen.
Prüfung, ob Schenkungen als Teil der Nachlassregelung dienen können.
Steueroptimierte Übertragung von Immobilien, z. B. durch gestaffelte Schenkungen oder Nutzungsregelungen.
Entwicklung von Nachfolgelösungen für Unternehmen, inklusive Abfindungsregelungen und steuerlicher Begünstigungen.
Regelmässige Überprüfung der Strategie bei Änderungen der Vermögens- oder Familiensituation.
Nutzung von kantonalen Sonderregelungen und Freibeträgen.
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Die Steuerpflicht hängt vom Kanton und dem Verhältnis zwischen Erblasser:in oder Schenkendem und Begünstigten ab. Ehepartner:innen und direkte Nachkommen sind oft steuerbefreit.
Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge genutzt und die Steuerprogression reduziert werden. Eine genaue Planung ist jedoch entscheidend.
Ja, Immobilien unterliegen der Erbschaftssteuer. Zudem können bei einem Verkauf oder einer Übertragung Grundstückgewinnsteuern anfallen.
Die Übertragung eines Unternehmens kann je nach Kanton steuerlich begünstigt werden. Eine frühzeitige Planung und korrekte Bewertung sind essenziell.
Eine durchdachte Nachlassplanung reduziert Konflikte, Steuerbelastungen und ermöglicht eine faire Verteilung des Vermögens nach den individuellen Wünschen.