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Steuererklärung: Kapitalertrag

Kapitalanlagen und Steuern: Das sollten Sie wissen

Kapitalanlagen und Vermögen bieten eine Vielzahl steuerlicher Möglichkeiten. In der Schweiz unterliegen Einkünfte aus Wertschriften – etwa Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinnen – der Einkommenssteuer. Doch es gibt auch steuerliche Vorteile, insbesondere durch Abzüge für Schuldzinsen und Depotgebühren.

Besteuerung von Kapitalerträgen

Der Besitz von Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fondsanteilen führt zu steuerpflichtigen Einkünften. Dabei gibt es Unterschiede je nach Art der Erträge:

  • Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren wie Obligationen sind einkommensteuerpflichtig.
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer.
  • Kapitalgewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenen Wertschriften sind steuerfrei – es sei denn, die Person wird als professioneller Wertschriftenhändlerin eingestuft.

Kapitalgewinne: Steuerfrei oder nicht?

Grundsätzlich sind Kapitalgewinne in der Schweiz steuerfrei, solange Wertschriften im Privatvermögen gehalten werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme:

Wer regelmässig in grossem Umfang handelt, könnte als professioneller Händlerin eingestuft werden. In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Einkommenssteuer. Kriterien hierfür sind:

  • Hohe Transaktionshäufigkeit
  • Nutzung von Fremdkapital zur Finanzierung
  • Kurze Haltedauer der Wertschriften

Steuerliche Abzüge für Kapitalanleger

Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen können von der Steuer abgesetzt werden:

  • Schuldzinsen, wenn Kredite zur Finanzierung von Kapitalanlagen aufgenommen wurden
  • Depotgebühren, die als Verwaltungskosten geltend gemacht werden können
  • Verwaltungskosten von Anlagefonds oder Finanzberatungskosten sind in bestimmten Fällen ebenfalls abzugsfähig

Es lohnt sich, alle relevanten Belege zu sammeln und die Kosten in der Steuererklärung korrekt anzugeben, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.