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Steuern
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Ehe und Steuern

Verheiratet – und trotzdem steuerlich optimiert

Die Eheschliessung hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und steuerliche Auswirkungen. In der Schweiz werden Ehepaare in der direkten Bundessteuer sowie in vielen Kantonen gemeinsam veranlagt, was steuerliche Vor- und Nachteile mit sich bringen kann.

Gemeinsame Veranlagung – Fluch oder Segen?

Bei der gemeinsamen Veranlagung wird das Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt und der gesamten Summe ein progressiver Steuertarif angewendet. Dadurch kann die Steuerbelastung steigen, insbesondere wenn beide Partner ähnlich hohe Einkommen erzielen – man spricht dann von der sogenannten Heiratsstrafe.

Im Gegensatz dazu profitieren Einverdiener-Ehepaare oft von einem Heiratsbonus, da nur ein Einkommen besteuert wird, aber dennoch der günstigere Ehepaar-Tarif zur Anwendung kommt.

Vorsorge-Auszahlungen steuerlich optimieren

Auch bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule (Pensionskasse) oder der 3. Säule (Säule 3a) kann es zu erheblichen Unterschieden kommen. Ehepaare profitieren hierbei von einem ermässigten Steuersatz, was bei einer guten Planung zu deutlichen Einsparungen führt – vor allem wenn Auszahlungen gestaffelt erfolgen.

Erbschaft und Schenkung – klare Vorteile für Ehepaare

Im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern geniessen Ehepaare in der ganzen Schweiz eine besonders vorteilhafte Regelung: Sie sind vollständig steuerbefreit. Dies stellt einen grossen finanziellen Vorteil dar, insbesondere bei der Nachlassplanung.

Weitere Auswirkungen auf Sozialversicherungen

Bei der AHV wird die Rente von Ehepaaren gemeinsam betrachtet. Sie dürfen zusammen maximal 150% der maximalen Einzelrente beziehen – was unter Umständen zu einer tieferen Gesamtleistung führt als bei zwei unverheirateten Personen. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Planung, um spätere Einbussen abzufedern.