Güterstand – finanzielle Weichenstellung bei der Eheschliessung
Mit der Heirat beginnt auch ein neuer finanzieller Abschnitt. Der Güterstand bestimmt, wem während der Ehe welches Vermögen gehört und wie es bei Scheidung oder im Todesfall aufgeteilt wird. In der Schweiz unterscheidet man drei Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Errungenschaftsbeteiligung – der gesetzliche Standard
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei wird zwischen Eigengut (z.B. vor der Ehe erworbenes Vermögen oder Erbschaften) und Errungenschaft (während der Ehe entgeltlich erworbenes Vermögen) unterschieden. Im Scheidungs- oder Todesfall wird nur die Errungenschaft hälftig geteilt.
Gütergemeinschaft – alles wird gemeinsam
Entscheiden sich die Ehepartner für eine Gütergemeinschaft, benötigen sie einen Ehevertrag. Das gesamte Vermögen – auch vor der Ehe eingebrachte Werte – wird gemeinschaftlich verwaltet und im Trennungsfall zu gleichen Teilen aufgeteilt. Persönliche Gegenstände und speziell deklariertes Eigengut bleiben ausgenommen.
Gütertrennung – klare Verhältnisse
Wer sein Vermögen komplett getrennt halten möchte, schliesst ebenfalls einen Ehevertrag ab. Bei einer Scheidung erfolgt keine Teilung des Vermögens. Ausgenommen davon sind Vorsorgegelder aus der 1. und 2. Säule, die während der Ehe angespart wurden – diese werden unabhängig vom Güterstand hälftig geteilt.
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Eine offene Diskussion und frühzeitige Entscheidung über den passenden Güterstand schafft Klarheit, Sicherheit und verhindert spätere Konflikte. Eine professionelle Beratung lohnt sich.

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