Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration
Rentenzuschläge werden für eine spezielle Generation eingeführt, die kurz vor der Pensionierung steht. Diese Massnahme soll die Auswirkungen des niedrigeren Mindestumwandlungssatzes mildern und betrifft die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der neuen Regelungen. Etwa die Hälfte dieser Gruppe wird lebenslange Rentenzuschläge erhalten.
Die Höhe dieser Zuschläge variiert je nach Jahrgang und dem individuell angesparten Altersguthaben. Die ersten fünf Jahrgänge erhalten bis zu 200 Franken zusätzlich pro Monat, die folgenden fünf bis zu 150 Franken und die letzten fünf bis zu 100 Franken. Personen mit einem Altersguthaben unter 220'500 Franken erhalten den vollen Zuschlag. Für Beträge zwischen 220'500 und 441'000 Franken sinkt der Zuschlag stufenweise und bei höheren Beträgen entfällt er komplett.
Um Anspruch auf diese Rentenzuschläge zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zu Beginn des Rentenbezugs in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sein.
- Das Mindestalter für den Vorbezug der AHV-Altersrente erreicht haben.
- Mindestens 15 Jahre in einer Vorsorgeeinrichtung versichert gewesen sein.
- Mindestens zehn Jahre ununterbrochen in der AHV versichert gewesen sein, bevor der Rentenbezug beginnt.
- Mindestens 50 Prozent der Altersleistung als Rente (statt als Kapital) beziehen.