National- und Ständerat haben am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Am 22. September 2024 findet die Volksabstimmung über die BVG-Reform statt. Ziel dieser Reform ist es, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von Frauen, zu verbessern.
Ein zentrales Element der beschlossenen Reform ist die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent. Dadurch soll die unerwünschte Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden verringert sowie Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Gleichzeitig werden der Sparprozess durch Anpassungen der Altersgutschriften und des Koordinationsabzugs gestärkt. Diese Massnahmen tragen dazu bei, das Leistungsniveau weitgehend zu erhalten und die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Löhnen – häufig jüngere oder teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer – zu verbessern.