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BVG-Reform 2024: Was KMU jetzt wissen müssen!

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20 Jun 2024
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National- und Ständerat haben am 17. März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Am 22. September 2024 findet die Volksabstimmung über die BVG-Reform statt. Ziel dieser Reform ist es, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von Frauen, zu verbessern.

Ein zentrales Element der beschlossenen Reform ist die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent. Dadurch soll die unerwünschte Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden verringert sowie Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Gleichzeitig werden der Sparprozess durch Anpassungen der Altersgutschriften und des Koordinationsabzugs gestärkt. Diese Massnahmen tragen dazu bei, das Leistungsniveau weitgehend zu erhalten und die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Löhnen – häufig jüngere oder teilzeitbeschäftigte Frauen und Männer – zu verbessern.

Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse wird von 22’050 auf 19’845 Franken gesenkt. Von dieser Massnahme profitieren Angestellte, die Teilzeit arbeiten oder ein tiefes Einkommen haben. Das bedeutet für Firmen: Wenn mehr Angestellte versichert sind, werden die Kosten der Vorsorge steigen.

Koordinationsabzug

Durch die BVG-Reform wird der Koordinationsabzug gesenkt und soll zukünftig 20% des AHV-Lohnes betragen. Dadurch soll erreicht werden, dass stets 80% des jeweiligen Lohnes versichert sind (bis zur BVG-Lohnobergrenze von 88’200 Franken). Dies würde insbesondere die Situation von Teilzeitangestellten verbessern, da im obligatorischen Bereich kein fester Koordinationsabzug mehr abgezogen würde. Folglich würde sich das versicherte Einkommen in der beruflichen Vorsorge erhöhen.

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Glättung der BVG Altersgutschriften

Die BVG-Reform sieht eine Glättung der Altersgutschriften vor, womit vor allem die Anstellung und Weiterbeschäftigung von über 55-Jährigen für den Arbeitgeber attraktiver werden soll.

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Kompensationsmassnahmen / Rentenzuschläge und Finanzierung

Die Senkung des BVGMindestumwandlungssatzes wird grundsätzlich über die gesamte Beitragsdauer weitgehend durch die Reduktion des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften kompensiert. Allerdings trifft dies nicht auf die Erwerbstätigen zu, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, weshalb ihnen Renteneinbussen drohen. Um diese Einbussen abzufedern, sind für diese «Übergangsgeneration» von 15 Jahrgängen Kompensationsmassnahmen in Form von Rentenzuschlägen vorgesehen.

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Melanie Guenthardt

Leiterin Marketing
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