Sie haben Ihre Kontaktdaten im Rahmen einer früheren Interaktion mit uns hinterlassen.
Als Dankeschön übernehmen wir einmalig die Erstellung Ihrer Steuererklärung 2025 – kostenlos.

Wir kontaktieren Sie, da Sie uns Ihre Kontaktdaten zu einem früheren Zeitpunkt anvertraut haben.
Mit diesem Service möchten wir Ihnen einen konkreten Mehrwert bieten und Ihnen zeigen, wie einfach und effizient moderne Finanzbegleitung heute sein kann.
Deshalb offerieren wir Ihnen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung – einmalig kostenlos und unverbindlich.
✔️ Erstellung Ihrer Steuererklärung durch ExpertInnen
✔️ Kein Aufwand für Sie
✔️ Sicherer Upload Ihrer Dokumente
✔️ Unabhängig & ohne Verpflichtungen
✔️ Einmalig kostenlos mit Gutscheincode
*gültig mit Whatsapp-Gutschein bis am 31.05.2026
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E-Mail: ste@smzh.ch
Telefon: +41 43 355 44 40
Die smzh ag erbringt im Zusammenhang mit der Steuererklärung eine administrative Unterstützungsdienstleistung.
Es erfolgt keine steuerrechtliche Beratung, keine Vertretung gegenüber Steuerbehörden und keine Einreichung der Steuererklärung im Namen der Kundschaft. Die Prüfung, Unterzeichnung und Einreichung der Steuererklärung erfolgt ausschliesslich durch die Kundin oder den Kunden.
Die folgenden Angaben beziehen sich, soweit nicht bundesweit gültig, auf den Kanton Zürich. Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Es empfiehlt sich fortlaufend alle relevanten Dokumente an einem Ort abzulegen. Die meisten dieser Dokumente werden ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Die restlichen Dokumente können in der Regel mit der Steuererklärung des Vorjahres systematisch gesammelt werden.
Für Liegenschaften im Privatvermögen kann folgendes abgezogen werden:
Auch Abzüge für Massnahmen zum Umweltschutz, Energiesparen und der Denkmalpflege sind möglich.
Einzahlungen in Ihre private Vorsorge Säule-3a können Sie, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zum gesetzlichen Maximum (für 2026 CHF 7'258.–) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne persönlich.
Ohne Pensionskasse beträgt der maximale Betrag 2026 CHF 36'288.-, jedoch maximal 20% des Nettoeinkommens.
Effektiv für die Weiterbildung aufgewendete Kosten können abgezogen werden, sofern sie im Rahmen des Üblichen liegen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Kurs, Prüfung, Kursmaterial, Anfahrt, allfällig für Unterkunft und Verpflegung.
Für Kosten der Fremdbetreuung von Kindern während der Arbeitszeit oder Ausbildung der Eltern können bis zu CHF 10'100.– pro Kind und Jahr abgezogen werden. Für die direkte Bundessteuer wurde der Abzug auf CHF 25'000.– erhöht.