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Pensionskasse (2. Säule): berufliche Vorsorge verstehen und optimieren

Die Pensionskasse ist für viele Berufstätige der grösste Vermögensbaustein – und gleichzeitig der am meisten unterschätzte. Wir erklären Ihre 2. Säule verständlich, prüfen Ihren Vorsorgeausweis und zeigen unabhängig auf, wie Sie mehr aus Ihrer beruflichen Vorsorge herausholen – ohne Produktverkauf, zu transparenten Honoraren.

Unabhängige Pensionskassenberatung bei smzh – Berater im Gespräch

Häufige Fragen zur Pensionskasse

Die Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge (BVG) und bildet zusammen mit der AHV (1. Säule) das Fundament Ihrer Altersvorsorge. Ziel ist es, zusammen mit der AHV rund 60% Ihres letzten Lohnes zu sichern. Angestellte sind ab dem 18. Lebensjahr für die Risiken Tod und Invalidität versichert; die Sparbeiträge fürs Alter beginnen in der Regel ab 25 Jahren, sofern der gesetzliche Mindestlohn erreicht wird.

Obligatorisch versichert sind alle Angestellten ab dem 18. Lebensjahr mit einem Jahreslohn über der gesetzlichen Eintrittsschwelle – zunächst für die Risiken Tod und Invalidität, ab dem 25. Altersjahr zusätzlich mit Sparbeiträgen fürs Alter. Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig anschliessen.

Der Umwandlungssatz rechnet Ihr angespartes Altersguthaben in eine jährliche Rente um. Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 6% ergeben CHF 100'000.00 Guthaben eine Jahresrente von CHF 6'000.00. Je höher der Satz, desto höher Ihre lebenslange Rente.

Ein freiwilliger Einkauf lohnt sich häufig ab dem 50. Altersjahr, bei hohem Steuersatz und vorhandenen Vorsorgelücken – idealerweise über mehrere Jahre gestaffelt. Einkäufe sind im Einkaufsjahr steuerlich abziehbar. Beachten Sie die dreijährige Sperrfrist vor einem Kapitalbezug.

Die Rente bietet Sicherheit und lebenslangen Schutz vor Langlebigkeit, der Kapitalbezug mehr Flexibilität und Vererbbarkeit. Das bezogene Kapital wird einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Oft ist eine Kombination optimal – wir rechnen beide Varianten anhand Ihrer persönlichen Situation durch.

Unabhängige Pensionskassenberatung – ohne Produktverkauf

Als unabhängiges Schweizer Finanzunternehmen beraten wir Sie herstellerunabhängig und im Interesse Ihrer Vorsorge – nicht auf Provision. Wir analysieren Ihre gesamte Vorsorgesituation über alle drei Säulen, lesen Ihren Vorsorgeausweis mit Ihnen und zeigen konkrete, umsetzbare Optimierungen bei Einkauf, Bezugsform und Pensionsplanung – zu transparenten Honoraren.

smzh Beratungsteam – persönliche Vorsorge- und Pensionskassenberatung

Umwandlungssatz

Wandelt Ihr Altersguthaben in eine lebenslange Rente um – je höher der Satz, desto höher Ihre Rente.

Einkauf in die Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe schliessen Vorsorgelücken, erhöhen Ihre Rente und sind im Einkaufsjahr steuerlich abziehbar.

Kapital oder Rente?

Bei der Pensionierung wählen Sie zwischen lebenslanger Rente, Kapitalbezug oder einer Kombination – die Entscheidung ist meist unwiderruflich und hat erhebliche steuerliche Folgen.

Vorbezug für Wohneigentum

Sie können Vorsorgekapital für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden – das senkt jedoch Ihre spätere Rente und sollte sorgfältig geplant werden.

Freizügigkeit beim Stellenwechsel

Bei einem Stellenwechsel wird Ihr Vorsorgeguthaben als Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse übertragen – bei einer Erwerbslücke landet es auf einem Freizügigkeitskonto.

Vorsorgeausweis richtig lesen

Der jährliche Vorsorgeausweis zeigt Ihr angespartes Guthaben, die voraussichtliche Alters- und Risikorente sowie Ihr Einkaufspotenzial – die wichtigste Grundlage für Ihre Vorsorgeplanung.