Die berufliche Vorsorge (BVG) bleibt ein zentraler Bestandteil der finanziellen Absicherung in der Schweiz – doch sie steht vor grossen Herausforderungen. Die Ablehnung der BVG-Reform am 22. September 2024 hat zur Folge, dass dringend notwendige Anpassungen ausbleiben. Unternehmen müssen sich daher eigenständig auf die Veränderungen vorbereiten und ihre Pensionskassenstrategie aktiv steuern.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bleibt vorerst bei 6,8 %, doch viele Pensionskassen setzen im überobligatorischen Bereich bereits tiefere Sätze an – teils unter 5 %. Dies führt langfristig zu einer Rentenlücke, die von den Versicherten selbst oder durch Zusatzlösungen gedeckt werden muss.
Die Lebenserwartung in der Schweiz steigt kontinuierlich. Während 1950 auf einen Rentner noch 6 Erwerbstätige kamen, liegt das Verhältnis heute nur noch bei 1 zu 3,5 – Tendenz weiter sinkend. Dies belastet das Vorsorgesystem, da Renten über längere Zeiträume ausbezahlt werden müssen.
Obwohl das BVG nach dem Kapitaldeckungsprinzip funktioniert (d.h. jeder spart für sich selbst), zeigen Studien, dass jährlich über 6 Milliarden Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt werden müssen, um die Renten zu finanzieren. Dies geschieht, weil viele Pensionskassen mit einem zu hohen Umwandlungssatz operieren und die Kapitalerträge nicht ausreichen, um die Renten langfristig zu decken.
Die Vorsorgeeinrichtungen haben Mühe, mit den aktuellen Marktbedingungen solide Renditen zu erwirtschaften. In den letzten Jahren lag die durchschnittliche Verzinsung der Pensionskassenvermögen oft unter 2 %, während für eine nachhaltige Finanzierung eigentlich 3 – 4 % notwendig wären.
Da die BVG-Reform abgelehnt wurde, bleibt der Koordinationsabzug unverändert (aktuell CHF 25’725 pro Jahr). Das bedeutet, dass insbesondere Teilzeitangestellte (oft Frauen) weiterhin weniger Alterskapital ansparen und somit im Ruhestand schlechter abgesichert sind.
Arbeitgeber zahlen bereits heute 60 % der Pensionskassenbeiträge, Tendenz steigend. Ohne Reform drohen langfristig höhere Kosten, da sich viele Kassen gezwungen sehen, ihre Finanzierung neu zu strukturieren.
Da die Reform gescheitert ist, gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Doch Stillstand bedeutet nicht Sicherheit! Unternehmen haben nun zwei Optionen: Abwarten und reagieren – oder proaktiv handeln und die bestmögliche PK-Lösung für sich und ihre Mitarbeitenden finden.
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Die Ablehnung der Reform bedeutet nicht, dass sich nichts ändern muss – im Gegenteil! Unternehmen müssen jetzt eigenverantwortlich handeln, um sich bestmöglich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
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