Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden
Die Wohnschutzinitiative ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet. Es bleibt den Gemeinden überlassen, ob und wie sie die neuen Instrumente einsetzen wollen. Für Investoren entsteht dadurch zusätzliche Unsicherheit, da sich die Rahmenbedingungen von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden könnten.
Gleichzeitig erhalten Gemeinden ein neues politisches Druckmittel gegenüber Eigentümern und Investoren. Bereits die Möglichkeit zusätzlicher Auflagen oder Bewilligungsverfahren könnte Verhandlungen über Sanierungen, Ersatzneubauten oder Verdichtungsprojekte beeinflussen und die Planungssicherheit reduzieren.
Hinzu kommt die zeitliche Dimension. Selbst bei einer Annahme würde der Wohnschutz nicht sofort greifen. Der Kanton würde zunächst nur die rechtliche Grundlage schaffen; die betroffenen Gemeinden müssten die neuen Instrumente erst in einem eigenen Erlass umsetzen. Je nach Gemeinde kann dies mit deutlichem Zeitverzug erfolgen, wobei die Stadt Zürich politisch wohl vorangehen dürfte.
Parallelen zu Basel: Weniger weit, aber konzeptionell gleich
Die Zürcher Wohnschutzinitiative geht weniger weit als das Basler Modell. Sie verzichtet auf starre Mietzinsvorgaben und überlässt die konkrete Ausgestaltung weitgehend den Gemeinden. Die Grundlogik bleibt jedoch die gleiche: Sanierungen, Ersatzneubauten und Umnutzungen sollen stärker reguliert werden, um die Verdrängung bestehender Mieter zu verhindern.
Ein Blick nach Basel zeigt, dass solche Eingriffe nicht ohne Nebenwirkungen bleiben. Seit der Einführung des Wohnschutzes ist die Zahl der Baugesuche spürbar zurückgegangen. Gleichzeitig berichten Marktteilnehmer von einer zunehmenden Zurückhaltung institutioneller Investoren, wobei einzelne Investoren ihr Engagement reduziert oder den Markt ganz verlassen haben.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden inzwischen auch politisch diskutiert. In Basel werden bereits Anpassungen am bestehenden Wohnschutzregime geprüft, um die negativen Folgen für Bautätigkeit und Investitionen zu begrenzen. Auch wenn die Zürcher Vorlage weniger weit geht, zeigt das Beispiel Basel, dass regulatorische Eingriffe unerwünschte Nebenwirkungen entfalten können.