smzh blue logo

Weniger AHV aufgrund von fehlenden Beitragsjahren

Artikel
smzh-image - desktop

Weniger AHV aufgrund von fehlenden Beitragsjahren

Die Höhe der AHV-Rente

Im Jahr 2023 liegt die maximale Einzelrente bei CHF 2’450 pro Monat, was einem Jahresbetrag von CHF 29'400 entspricht. Diese Maximalrente wird an jene ausbezahlt, die ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie das 21. Lebensjahr erreicht haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ohne Unterbrechungen in die AHV eingezahlt haben und ein Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 88'200 erreicht haben.

Jede Rentnerin und jeder Rentner, deren durchschnittliches Jahreseinkommen CHF 14'700 oder weniger beträgt und keine Unterbrechungen bei den Beitragszahlungen aufweisen, erhalten eine Mindestrente von CHF 1'225 pro Monat.

Pensionierte Ehepaare hingegen erhalten eine Maximalrente von CHF 3’675 pro Monat. Ist die Summe der beiden Einzelrenten über dem Maximalbetrag, erfolgt eine proportionale Kürzung der Renten. Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in einem Konkubinat leben, können gemeinsam bis zu CHF 4'900 AHV-Rente pro Monat erhalten, sofern beide Partner Anspruch auf die Maximalrente haben.

Was sind Fehljahre in der AHV?

Fehljahre resp. Beitragslücken in der AHV beziehen sich auf die Zeiträume, in denen Versicherte nicht in die AHV eingezahlt haben oder in denen ihre Beitragszahlungen unter dem Durchschnitt liegen. Die AHV-Beiträge werden nach Vollendung des 20. Lebensjahr bis zur Erreichung des Rentenalters einbezahlt. Allerdings gibt es verschiedene Gründe, die zu Unterbrechungen in den Beitragsjahren führen können. Wenn Sie beispielsweise erst später im Alter in das Erwerbsleben einsteigen, ein längeres Studium absolvieren oder Teilzeit arbeiten, können Fehljahre entstehen. Ferner können sich Lücken bilden, wenn Sie sich eine Auszeit nehmen oder als alleinerziehender Elternteil ohne Berufstätigkeit Ihre Kinder betreuen.

Nichts dem Zufall überlassen

Fehljahre können sich negativ auf die Höhe der Altersrente auswirken, da die Rente auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge berechnet wird. Die daraus entstandenen Rentenkürzungen können erheblich sein – für jedes ausgelassene Jahr reduziert sich die Rente um rund 2,3%. Dies bedeutet bei einer Lücke von zwei Jahren eine Kürzung der Maximalrente um CHF 109 pro Monat.

Für Sie als Beitragszahler ist es im Interesse, Beitragslücken zu identifizieren, zu verhindern sowie allenfalls nachträglich zu schliessen. Entstandene Lücken der letzten fünf Jahre können durch nachträgliche Einzahlungen geschlossen werden, falls keinen Wohnsitz und keine Erwerbstätigkeit im Ausland vorlagen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Beitragspflichtige eigenständig aktiv wird und sich bei der Ausgleichskasse der AHV in seinem Wohnsitz meldet.

Ist die Frist von fünf Jahren verstrichen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Beitragslücken entstehen werden. Falls Sie bereits vor Ihrem 21. Lebensjahr AHV-Beiträge einbezahlt haben, können diese Beträge von der Ausgleichskasse verwendet werden, um eventuelle Lücken zu schliessen. Mit der Einführung der AHV-Reform 21, welche ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird es ausserdem möglich sein, Beitragslücken zu schliessen, indem man auch nach dem 65. Lebensjahr erwerbstätig bleibt.

Article Image - desktop
Artikel

US-Shutdowns in Serie – steht diesmal mehr auf dem Spiel?

Die USA stehen wieder einmal am Rande eines Regierungsstillstands, eines sogenannten Shutdowns, der ab dem 1. Oktober Teile des öffentlichen Lebens lahmlegen könnte. Inmitten einer festgefahrenen Haushaltspolitik drohen politische Grabenkämpfe zwischen den verfeindeten Lagern im Kongress die Regierungsarbeit zum Stillstand zu bringen. Ohne Einigung droht die Schliessung zahlreicher Bundesbehörden, begleitet von Zwangsurlaub für hunderttausende Staatsangestellte und Unsicherheit an den Finanzmärkten.

Article Image - desktop
Artikel

SNB belässt den Leitzins bei 0.00%

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Leitzins an ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung unverändert bei 0.00% belassen und damit eine Serie von sechs Senkungen in Folge vorerst beendet. Das Signal ist eindeutig: Für eine Rückkehr zu Negativzinsen wären klar erkennbare Deflationsrisiken oder eine deutliche konjunkturelle Eintrübung erforderlich. Die von den USA verhängten Zölle belasten zwar einzelne Branchen spürbar und haben zur Abwärtskorrektur der Wachstumsprognosen beigetragen. Dennoch sieht die SNB darin keinen hinreichenden Grund, ihr Zinsinstrument sofort erneut einzusetzen. Stattdessen verfolgt sie eine abwartende Haltung und stellt weitere Schritte nur bei klaren wirtschaftlichen Signalen in Aussicht.

Article Image - desktop
Artikel· 3mins

Einschätzung zum Zins- und Hypothekarmarkt Nov. 2024

Die Zinsswap-Kurve reagierte auf die neuesten Inflationsdaten mit einem Rückgang, vor allem im mittleren Laufzeitbereich. Der zweijährige Swapsatz liegen derzeit bei etwa 0.35%, während der zehnjährige Swapsatz rund 0.57% erreicht. Der Abwärtstrend bei den Marktzinsen setzt sich zwar fort, konzentriert sich jedoch hauptsächlich auf das mittlere Segment.