Die Ehe ist eine Entscheidung fürs Leben und mit dieser Entscheidung fallen auch rechtliche Themen an, zu welchen sich jedes Paar Gedanken machen muss. Dabei gibt es Themen, welche bereits vor der Hochzeit bearbeitet werden müssen und andere, welche auch zu einem späteren Zeitpunkt angeschaut werden können.
In verschiedenen Blogbeiträgen werden wir auf alle wichtigen rechtlichen Aspekte eingehen und Ihnen diese einfach erklären.
Namensrecht
Allgemein
Beschäftigt man sich mit dem Namensrecht greift das ZGB (Schweizer Zivilgesetzbuch). Dabei ist der Art. 160 B. relevant:
Art. 160 B. Name
- Jeder Ehegatte behält seinen Namen\
- Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandesbeamtin oder dem
- Zivilstandesbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des
- Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Erlaubt ist demnach, dass jeder bei der Eheschliessung seinen Namen behält, oder dass sich eine Partei dazu entschliesst, den Namen des anderen anzunehmen. Doppelnamen sind somit nicht mehr erlaubt (seit dem 1. Januar 2013). Ein Beispiel veranschaulicht dies.