smzh blue logo
Immobilien

Abschaffung Eigenmietwert erfolgt erst im Jahr 2029

Artikel
1 Apr 2026
eigenmietwert_und_sanierung_39a453602a.webp

Der Zeitpunkt für die Systemumstellung bei der Wohnbesteuerung und damit die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde auf das Jahr 2029 festgelegt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch, 1. April, beschlossen. Bisher galt 2028 als letztes Steuerjahr unter dem bestehenden System. Mit der Verschiebung wird den Kantonen zusätzliche Zeit eingeräumt, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Insbesondere Tourismuskantone benötigen diese um zu entscheiden, ob sie künftig eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen einführen wollen.

Mit dem Systemwechsel entfällt nicht nur der Eigenmietwert, sondern auch zentrale steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Schuldzinsen können künftig nicht mehr geltend gemacht werden, ebenso verlieren werterhaltende Sanierungen und Renovationen ihre steuerliche Abzugsfähigkeit. Ein Grossteil der Eigentümer dürfte langfristig von dieser Umstellung profitieren. Durch die Verschiebung um ein Jahr treten diese Vorteile jedoch nun später ein.

Mehr Zeit für Sanierungen

Gleichzeitig verlängert sich auch das Zeitfenster für steueroptimierte Sanierungen und grössere Renovationen.

Lesen Sie in unserem Blog, welche konkreten Auswirkungen der Systemwechsel hat und wie Sie die verbleibende Zeit optimal nutzen können.

Author:
Burak-Er_Avatar.png

Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
Share on: