Wie kann ich meine Beiträge bezahlen?
Die Höhe Ihres Beitrages richtet sich nach Ihrem Lohn: Sie müssen insgesamt 10.6% Ihres Lohnes in die 1. Säule bezahlen. Dieser Betrag wird dann automatisch auf die AHV, IV und EO/EL verteilt.
Für alle Erwerbstätigen kommt jetzt die gute Nachricht: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge automatisch bei jeder Lohnzahlung ab und überweist zusammen mit seinem Beitrag alles direkt an die Ausgleichskasse. Es gilt hier, dass die 10.6% jeweils auf Sie und Ihren Arbeitgeber halbiert werden. Sie müssen also lediglich 5.3% Ihres Lohnes bezahlen.
Nichterwerbstätige oder selbständig Erwerbende haben es da etwas schwerer: Sie sind selber für die korrekte Zahlung der Beiträge verantwortlich. Das bedeutet, dass sie sich eigenständig darum kümmern müssen, sich bei der Ausgleichskasse zu melden und die Beiträge ohne Lücke zu zahlen. Zudem müssen Sie hier jeweils den vollen Beitrag, also die 10.6%, bezahlen.
Was passiert bei Beitragslücken?
Beitragslücken können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. So hat man beispielsweise während des Studiums, der längeren Reise oder beim Selbständig machen nicht daran gedacht. Das wird Sie später jedoch teuer zu zahle bekommen, denn dadurch kann Ihre AHV-Rente gekürzt werden. Und das mit mindestens 2.3% pro fehlendem Jahr auch nicht gerade zu wenig.
Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, Ihren AHV-Auszug ganz einfach online oder schriftlich zu bestellen. Fällt Ihnen eine Lücke auf, können Sie diese ganz leicht nachbezahlen. Aber Achtung: Dies geht nur für die letzten fünf Jahre und ausschliesslich dann, wenn Sie in der Schweiz versichert waren.