DIE 1. SÄULE
Die 1. Säule, auch staatliche Säule genannt, ist in der Schweiz obligatorisch und bildet das Fundament des 3-Säulen-Prinzips. Sie wird aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) gebildet. Zusätzlich ist es möglich, dass man Ergänzungsleistungen (EL) oder Erwerbsersatz (EO) für den Militärdienst respektive die Mutterschaft erhält.
Was ist das Ziel?
Ziel ist es, dass durch diese Einzahlungen die Existenz aller SchweizerInnen gesichert ist. Dies sowohl im Alter, als auch bei Invalidität oder für die Hinterlassenen im Todesfall.
Wer ist alles versichert?
- Folgende Personen sind in der 1. Säule versichert:
- Jede Person, mit Wohnsitz in der Schweiz
- Alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
- Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland für die vom Bundesrat bezeichnete Institutionen oder für die Eidgenossenschaft tätig sind