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Steuern & Steuererklärung in der Schweiz

Grundlagen: Das Schweizer Steuersystem

Die Schweiz hat ein föderalistisches Steuersystem, das sich auf drei Ebenen gliedert:

  • Bundessteuern – Einheitliche Besteuerung für alle in der Schweiz lebenden Personen
  • Kantonssteuern – Jeder Kanton legt eigene Steuersätze fest, was zu erheblichen Unterschieden führen kann
  • Gemeindesteuern – Jede Gemeinde erhebt zusätzlich eigene Steuern

Die Steuerbelastung variiert je nach Wohnort, Einkommen und Vermögen. Deshalb lohnt sich eine gezielte Planung, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

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Wer unterliegt der Quellensteuer?

  • Ausländische Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
  • Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Einkommen direkt vom Arbeitgeber besteuert wird
  • Grenzgänger, je nach Abkommen mit dem jeweiligen Heimatland

Der Quellensteuerabzug erfolgt direkt vom Lohn und ersetzt die reguläre Steuererklärung. Falls Sie weitere Abzüge geltend machen möchten, können Sie eine Korrektur der Quellensteuer beantragen.

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Reguläre Steuererklärung – Wer muss sie ausfüllen?

  • Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung sind zur jährlichen Steuererklärung verpflichtet
  • Einkommen & Vermögen müssen angegeben und korrekt versteuert werden
  • Abzüge für Versicherungen, berufliche Aufwendungen und Säule 3a können geltend gemacht werden

Quellensteuerpflichtige Personen (ohne C-Bewilligung) müssen in der Regel keine Steuererklärung einreichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Quellensteuerkorrektur zu beantragen. Dies lohnt sich besonders, wenn hohe Berufsauslagen, Beiträge an die Säule 3a, Unterhaltszahlungen oder doppelte Wohnkosten anfallen. Die Korrektur muss bis spätestens 31. März des Folgejahres beim zuständigen Steueramt beantragt werden.

Vorgehen / Prozess

1

Steuerpflicht klären

  • Quellensteuer oder reguläre Steuerpflicht prüfen

  • Eventuelle Korrektur der Quellensteuer beantragen

2

Steuererklärung vorbereiten

  • Einkommensnachweise, Bankbelege und Versicherungspolicen sammeln

  • Abzüge und Optimierungsmöglichkeiten prüfen (Säule 3a, Arbeitsweg, Versicherungen)

3

Steuererklärung fristgerecht einreichen

  • Kantonal unterschiedliche Fristen beachten (meist bis Ende März)

  • Bei Bedarf Fristverlängerung beantragen

4

Steueroptimierung & Rückerstattungen

  • Steuerliche Vorteile durch gezielte Abzüge nutzen

  • Ggf. Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen

Videos zum Thema Steuererklärung

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Steuererklärung: smzh Online-Tool

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Steuererklärung: Abzugmöglichkeiten

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet in den meisten Kantonen am 31. März – und mit ihr bietet sich die Chance, durch gezielte Abzüge Steuern zu sparen. Wer Zeit, Nerven oder Lust sparen möchte, kann auf den umfassenden Steuererklärungsservice der smzh zählen: Die ExpertInnen erstellen Ihre Steuererklärung professionell, optimieren Ihre Abzüge und reichen alles fristgerecht ein. Persönliche Beratung inklusive – einfach online Unterlagen hochladen, den Rest übernimmt smzh.

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Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Folgend sind die häufigsten Fragen zu Steuern & Steuererklärung.

Nein, aber Sie können eine Quellensteuerkorrektur beantragen, falls Sie Abzüge geltend machen möchten.

Die Steuerbelastung hängt von Wohnkanton, Einkommen, Vermögen und persönlichen Abzügen ab.

Ja, durch gezielte Abzüge wie Säule 3a, Versicherungsprämien, Arbeitsweg & Homeoffice-Kosten.

Die Frist liegt meist bei Ende März, kann aber verlängert werden.

Es drohen Mahngebühren oder eine steuerliche Schätzung durch die Behörden, die oft nachteilig ist.