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Steuern beim Bezug von Vorsorgekapital

Beim Bezug von Vorsorgekapital, wie aus der Säule 3a oder der Pensionskasse, fallen Steuern an, da der Betrag als einmaliges Einkommen behandelt wird. Diese Besteuerung erfolgt zu einem ermässigten Satz, jedoch separat vom übrigen Einkommen. Dennoch kann die Steuerprogression insbesondere bei grösseren Beträgen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

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Wichtige Aspekte

Kapitalbezug

Vorsorgekapital wird nach kantonalen und kommunalen Steuersätzen besteuert. Die Unterschiede zwischen den Kantonen können signifikant sein.

Progression

Grössere Auszahlungen führen zu einem höheren Steuersatz, was durch geschickte Planung abgemildert werden kann.

Vorsorgekonten

Die Aufteilung des Vorsorgeguthabens auf mehrere Konten kann helfen, die Steuerlast zu optimieren.

Besondere Situationen

  • Pensionierung: Strategische Planung des Bezugs aus Pensionskasse und Säule 3a.
  • Vorbezug für Wohneigentum: Auch hier wird die Auszahlung besteuert, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
  • Auswanderung: Bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland können abweichende Steuerregelungen gelten.

Vorgehen / Prozess

1

Analyse Ihrer Vorsorgesituation:

  • Prüfung der vorhandenen Vorsorgeguthaben (Pensionskasse, Säule 3a) und deren steuerlicher Auswirkungen.

  • Ermittlung des optimalen Zeitpunkts und der besten Strategie für den Kapitalbezug.

2

Gestaffelter Bezug

  • Planung der Auszahlung auf mehrere Jahre, um die Steuerprogression zu reduzieren.

  • Nutzung mehrerer Säule-3a-Konten, um die Steuerlast durch gestaffelte Auszahlungen zu verteilen.

3

Kantonale Steuerunterschiede

  • Analyse der Steuerregelungen an Ihrem Wohnsitz und mögliche Optimierung durch Wohnortswechsel.

  • Vergleich der Steuerbelastungen in verschiedenen Kantonen.

4

Planung und Umsetzung

  • Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung des Kapitalbezugs.

  • Beratung zu steuerlich begünstigten Investitionen des ausbezahlten Kapitals.

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Die smzh für Sie

  • Individuelle Steuerplanung: Massgeschneiderte Strategien, um die Steuerlast beim Kapitalbezug zu minimieren.
  • Expertenwissen: Analyse der kantonalen Unterschiede und steuerlichen Vorteile für Ihre individuelle Situation.
  • Gestaffelte Auszahlung: Unterstützung bei der Einrichtung mehrerer Vorsorgekonten und der Planung von gestaffelten Bezügen.
  • Rundum-Begleitung: Von der Planung bis zur Abwicklung des Kapitalbezugs stehen wir an Ihrer Seite.

Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.

Das Kapital wird als einmaliges Einkommen zu einem ermässigten Satz besteuert, jedoch getrennt vom übrigen Einkommen.

Durch gestaffelte Auszahlungen, die Nutzung mehrerer Säule-3a-Konten und eine strategische Planung können Sie die Steuerprogression mindern.

Die Steuersätze und Regelungen für den Kapitalbezug variieren stark zwischen den Kantonen. Ein Wohnortswechsel vor dem Bezug kann sich lohnen.

Je früher Sie beginnen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie – idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Bezug.

Auch hier wird das bezogene Kapital besteuert. Eine sorgfältige Planung ist wichtig, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.