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Steuererklärung

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung, damit Ihre Angaben übersichtlich, vollständig und korrekt erfasst sind.

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Unsere Preise

CHF 132.-

Steuererklärung

«Einzelperson»*

*Einzelperson = unverheiratete Personen & Personen im Konkubinat.

CHF 168.-

Steuererklärung

«Familie»*

*Familie = verheiratete Paare mit oder ohne Kinder

CHF 210.-

Steuererklärung

«Einzelperson mit Liegenschaft»

CHF 248.-

Steuererklärung

«Familie mit Liegenschaft»

So funktioniert der Ablauf

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Schritt 1

Füllen Sie das untenstehende Formular aus

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten für unser Kundenportal smzh prisma per E-Mail.

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Schritt 2

Loggen Sie sich in userem Kundenportal smzh prisma ein

Die Login Angaben finden Sie in der E-Mail, die Sie erhalten haben.

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Schritt 3

Laden Sie das PDF Ihrer letztjährigen Steuererklärung hoch

So werden viele Angaben bereits automatisch übernommen und die Arbeit verkürzt sich für Sie. Sollten Sie kein PDF haben, können Sie alle nötigen Informationen auch manuell eingeben.

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Schritt 4

Übernommene Informationen überprüfen und ergänzen

Bitte laden Sie neue Dokumente zum Steuerjahr hoch, beispielsweise Lohnausweis(e).

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Schritt 5

Sobald wir Ihre Steuererklärung ausgefüllt haben, senden wir Ihnen diese zur Prüfung zu

Bitte prüfen Sie sämtliche Angaben sorgfältig. Sollten Angaben fehlen, kontaktieren Sie uns bitte und übermitteln Sie uns allfällige Zusatzdokumente.

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Schritt 6

Unterzeichnen Sie Ihre Steuererklärung und reichen Sie diese ein

Sie unterzeichnen Ihre Steuererklärung und reichen diese fristgerecht beim zuständigen Steueramt ein. Die Rechnung für unserer Dienstleistung erhalten Sie per Post / via E-Mail.

Die smzh ag erbringt im Zusammenhang mit der Steuererklärung eine administrative Unterstützungsdienstleistung.

Es erfolgt keine steuerrechtliche Beratung, keine Vertretung gegenüber Steuerbehörden und keine Einreichung der Steuererklärung im Namen der Kundschaft. Die Prüfung, Unterzeichnung und Einreichung der Steuererklärung erfolgt ausschliesslich durch die Kundin oder den Kunden.

Allgemeine Tipps

Die folgenden Angaben beziehen sich, soweit nicht bundesweit gültig, auf den Kanton Zürich. Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Es empfiehlt sich fortlaufend alle relevanten Dokumente an einem Ort abzulegen. Die meisten dieser Dokumente werden ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Die restlichen Dokumente können in der Regel mit der Steuererklärung des Vorjahres systematisch gesammelt werden.

Für Liegenschaften im Privatvermögen kann folgendes abgezogen werden:

  • Unterhaltskosten (periodisch notwendig zum Werterhalt)
  • Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Drittverwaltung

Auch Abzüge für Massnahmen zum Umweltschutz, Energiesparen und der Denkmalpflege sind möglich.

Einzahlungen in Ihre private Vorsorge Säule-3a können Sie, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zum gesetzlichen Maximum (für 2026 CHF 7'258.–) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne persönlich.

Ohne Pensionskasse beträgt der maximale Betrag 2026 CHF 36'288.-, jedoch maximal 20% des Nettoeinkommens.

Effektiv für die Weiterbildung aufgewendete Kosten können abgezogen werden, sofern sie im Rahmen des Üblichen liegen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Kurs, Prüfung, Kursmaterial, Anfahrt, allfällig für Unterkunft und Verpflegung.

Für Kosten der Fremdbetreuung von Kindern während der Arbeitszeit oder Ausbildung der Eltern können bis zu CHF 10'100.– pro Kind und Jahr abgezogen werden. Für die direkte Bundessteuer wurde der Abzug auf CHF 25'000.– erhöht.