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Steuerabzüge optimal nutzen

Die Steuererklärung bietet Privatpersonen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Durch die gezielte Nutzung von Abzügen können steuerpflichtige Personen ihr zu versteuerndes Einkommen verringern und so die Höhe ihrer Steuerschuld senken. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten vorgestellt, die Privatpersonen in der Schweiz nutzen können, um ihre Steuerlast zu minimieren.

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Säule 3a: Abzugsmöglichkeiten für die freiwillige Altersvorsorge

Die Säule 3a ist eine private Vorsorge, die den Steuerpflichtigen ermöglicht, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Beiträge zur Säule 3a können bis zu einem bestimmten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, was zu einer direkten Reduktion der Steuerlast führt.

Maximalbetrag und Abzugsmöglichkeiten

Für das Jahr 2024 konnten Steuerpflichtige, die in einer Pensionskasse versichert sind, maximal CHF 7'056 in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag als Abzug geltend machen. Wer jedoch nicht in einer Pensionskasse versichert ist, konnte einen deutlich höheren Betrag von bis zu CHF 35'280.- abziehen. Dieser Abzug ist besonders attraktiv, da er nicht nur die Steuerlast senkt, sondern auch für die persönliche Altersvorsorge genutzt wird.

Für das Jahr 2025 erhöhen sich die Maximalbeträge auf CHF 7'258.- für Versicherte einer Pensionskasse und CHF 36'288.- für Personen ohne Pensionskasse, wodurch sich zusätzliche Steuerersparnisse ergeben.

Maximalbetrag 2024

Mit Pensionskasse

CHF 7'056

Ohne Pensionskasse

CHF 35'280

Vorteil der Säule 3a

Die Einzahlung in die Säule 3a hat den Vorteil, dass das Kapital bis zum Rentenalter steuerfrei wächst. Dies bedeutet, dass die Renditen aus den Einzahlungen während der Ansparphase nicht versteuert werden müssen. Dies stellt einen erheblichen steuerlichen Vorteil dar und trägt langfristig zur Vermögensbildung bei.

Steuerfreie Erträge und Kapitalwachstum während der Ansparperiode.

Berufsauslagen: Abzüge für beruflich bedingte Kosten

Berufsauslagen können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden, wodurch sich die Steuerlast erheblich senken lässt. Hierbei handelt es sich um alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen. Zu den häufigsten Berufsauslagen gehören Fahrtkosten, Weiterbildungskosten, Verpflegungsabzüge und Homeoffice-Pauschalen.

Fahrtkosten

Wer für den Arbeitsweg auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Kosten für den Arbeitsweg als Abzug geltend machen. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg. Es können sowohl die Benzinkosten als auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Leasingfahrzeug berücksichtigt werden.

Homeoffice-Pauschale

Im Zuge der zunehmenden Heimarbeit aufgrund von Pandemie oder flexibler Arbeitssituation haben viele Steuerpflichtige Anspruch auf eine Homeoffice-Pauschale. In der Schweiz können unter bestimmten Bedingungen ein pauschaler Betrag oder tatsächliche Kosten für das Homeoffice abgezogen werden. Dies umfasst unter anderem Miete, Strom und Internetkosten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice entstehen.

Weiterbildungskosten

Wer beruflich bedingte Weiterbildungskosten hat, kann diese ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierzu zählen Kosten für Kurse, Seminare, Fachliteratur sowie Prüfungsgebühren. Diese Abzüge sind jedoch nur dann möglich, wenn die Weiterbildung unmittelbar mit der aktuellen oder einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.

Krankheits- und Gesundheitskosten: Abzüge für selbst bezahlte Gesundheitsausgaben

Krankheits- und Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Bedingungen als Abzüge geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl reguläre Arztkosten als auch Kosten für alternative Heilmethoden und Zahnbehandlungen.

Abzug von Zahnarzt- und Arztkosten

Kosten, die für Zahnarztbehandlungen, Operationen oder andere medizinische Behandlungen anfallen und nicht von der Versicherung übernommen werden, können abgezogen werden. Hierbei müssen die Kosten eine bestimmte Schwelle überschreiten, die je nach Kanton variieren kann. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig zu sammeln.

Kinderbetreuungskosten: Abzüge für externe Betreuung

In vielen Kantonen können Eltern Kinderbetreuungskosten als Abzüge geltend machen. Diese Abzüge gelten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch eine externe Betreuungsperson oder in einer Kindertagesstätte. Der Abzug ist jedoch je nach Kanton unterschiedlich und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Abzug von Betreuungskosten

In der Regel können die Kosten für die Betreuung durch Tagesmütter, Kindergärten oder Horte abgezogen werden. Dieser Abzug ist auf die tatsächlichen Betreuungskosten begrenzt und wird nur gewährt, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Einige Kantone gewähren auch für Betreuungskosten in Ferienzeiten Abzüge.

Kantonale Unterschiede

Die Höhe des Abzugs und die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Kanton. Es empfiehlt sich, die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Wohnkantons zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Abzugsmöglichkeiten korrekt genutzt werden.