Ihre Zeit ist wertvoll – überlassen Sie uns die Arbeit. Die smzh erstellt Ihre Steuererklärung vollständig und optimiert, damit Sie sich auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren können.
Der Gutschein ist bis am 30.11.2026 gütlig

*gültig mit Flyer-Gutschein
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Die stimag und smzh verbinden eine langjährige, erfolgreiche Partnerschaft. Durch die smzh Expertise in Immobilien und Finanzierungen entstehen Synergien – zudem begleitet die smzh die stimag seit vielen Jahren kompetent bei Finanzthemen.

E-Mail: ste@smzh.ch
Telefon: +41 43 355 44 40
Die smzh ag erbringt im Zusammenhang mit der Steuererklärung eine administrative Unterstützungsdienstleistung.
Es erfolgt keine steuerrechtliche Beratung, keine Vertretung gegenüber Steuerbehörden und keine Einreichung der Steuererklärung im Namen der Kundschaft. Die Prüfung, Unterzeichnung und Einreichung der Steuererklärung erfolgt ausschliesslich durch die Kundin oder den Kunden.
Die folgenden Angaben beziehen sich, soweit nicht bundesweit gültig, auf den Kanton Zürich. Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Es empfiehlt sich fortlaufend alle relevanten Dokumente an einem Ort abzulegen. Die meisten dieser Dokumente werden ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Die restlichen Dokumente können in der Regel mit der Steuererklärung des Vorjahres systematisch gesammelt werden.
Für Liegenschaften im Privatvermögen kann folgendes abgezogen werden:
Auch Abzüge für Massnahmen zum Umweltschutz, Energiesparen und der Denkmalpflege sind möglich.
Einzahlungen in Ihre private Vorsorge Säule-3a können Sie, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zum gesetzlichen Maximum (für 2026 CHF 7'258.–) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne persönlich.
Ohne Pensionskasse beträgt der maximale Betrag 2026 CHF 36'288.-, jedoch maximal 20% des Nettoeinkommens.
Effektiv für die Weiterbildung aufgewendete Kosten können abgezogen werden, sofern sie im Rahmen des Üblichen liegen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Kurs, Prüfung, Kursmaterial, Anfahrt, allfällig für Unterkunft und Verpflegung.
Für Kosten der Fremdbetreuung von Kindern während der Arbeitszeit oder Ausbildung der Eltern können bis zu CHF 10'100.– pro Kind und Jahr abgezogen werden. Für die direkte Bundessteuer wurde der Abzug auf CHF 25'000.– erhöht.