Die folgenden Angaben beziehen sich, soweit nicht bundesweit gültig, auf den Kanton Zürich. Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Es empfiehlt sich fortlaufend alle relevanten Dokumente an einem Ort abzulegen. Die meisten dieser Dokumente werden ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Die restlichen Dokumente können in der Regel mit der Steuererklärung des Vorjahres systematisch gesammelt werden.
Für Liegenschaften im Privatvermögen können
Unterhaltskosten (periodisch notwendig zum Werterhalt)
Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften
Versicherungsprämien
Kosten der Drittverwaltung
abgezogen werden. Auch Abzüge für Massnahmen zum Umweltschutz, Energiesparen und der Denkmalpflege sind möglich.
Einzahlungen in Ihre private Vorsorge Säule-3a können Sie, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zum gesetzlichen Maximum (für 2023 CHF 7'056.–) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu weiteren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne persönlich.
Ohne Pensionskasse beträgt der maximale Betrag CHF 35'280.-, jedoch maximal 20% des Nettoeinkommens.
Effektiv für die Weiterbildung aufgewendete Kosten können abgezogen werden, sofern sie im Rahmen des Üblichen liegen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Kurs, Prüfung, Kursmaterial, Anfahrt, allfällig für Unterkunft und Verpflegung.
Für Kosten der Fremdbetreuung von Kindern während der Arbeitszeit oder Ausbildung der Eltern können bis zu CHF 10'100.– pro Kind und Jahr abgezogen werden. Für die direkte Bundessteuer wurde der Abzug auf CHF 25'000.– erhöht.
Steuererklärung «Einzelperson»: CHF 132.-
Steuererklärung «Familie»: CHF 168.-
Steuererklärung «Einzelperson mit Liegenschaft»: CHF 210.-
Steuererklärung «Familie mit Liegenschaft»: CHF 248.-