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Leistungen im Todesfall

Im Todesfall eines Familienmitglieds bieten verschiedene Vorsorgesysteme finanzielle Unterstützung, um Hinterbliebene abzusichern. Die wichtigsten Leistungen stammen aus der AHV, der Pensionskasse, der Unfallversicherung (UVG) oder der Krankentaggeldversicherung (KTV). Ergänzend können freiwillige Risikoversicherungen den Schutz für Angehörige erweitern. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Leistungen aus der AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, um das Existenzminimum zu sichern.

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Witwen- oder Witwerrente

  • Anspruch:

    • Witwen haben Anspruch, wenn sie mindestens ein Kind haben oder das 45. Lebensjahr erreicht und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.
    • Witwer erhalten eine Rente, wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, d.h. bis Maximal Alter 25. der Kinder, anschl. erlischt der Anspruch auf eine Witwerrente
  • Höhe: 80 % der Altersrente der verstorbenen Person.

  • Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Witwen-/Witwerrente CHF 1’960 pro Monat.

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Waisenrente

  • Anspruch:

    • Für Kinder bis 18 Jahre oder bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
  • Höhe: 40 % der Altersrente der verstorbenen Person.

  • Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Waisenrente CHF 980 pro Monat.

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Anmeldung

  • Die Hinterlassenenrenten müssen aktiv bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden.

Leistungen aus der Pensionskasse

Die Pensionskasse ergänzt die AHV und bietet zusätzliche finanzielle Absicherung für Hinterbliebene.

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Ehegatten-/PartnerInnenrente

  • Anspruch:

    • Witwen, Witwer oder eingetragene PartnerInnen, sofern die Voraussetzungen im Reglement der Pensionskasse erfüllt sind.
    • Viele Pensionskassen gewähren auch Leistungen an LebenspartnerInnen, wenn dies geregelt ist.
  • Höhe: 80 % der Altersrente der verstorbenen Person.

  • Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Witwen-/Witwerrente CHF 1’960 pro Monat.

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Waisenrente

  • Anspruch:

    • Für Kinder bis 18 Jahre oder bis 25 Jahre bei Ausbildung.
  • Höhe: In der Regel 20 % der Altersrente oder des versicherten Lohnes.

  • Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 3’000 beträgt die Waisenrente CHF 600 pro Monat.

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Kapitalauszahlung im Todesfall

  • Anspruch:

    • Wenn keine Rentenansprüche bestehen, kann das verbleibende Alterskapital als Todesfallkapital an die Begünstigten ausgezahlt werden.
  • Begünstigte: EhepartnerInnen, LebenspartnerInnen oder nahe Angehörige gemäss Reglement.

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Reglemente beachten:

  • Die Leistungen und Bedingungen variieren je nach Pensionskasse.

Leistungen aus der Unfallversicherung (UVG)

Wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, greift das UVG mit zusätzlichen Leistungen.

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Ehegattenrente

  • 40 % des versicherten Jahreslohns, wenn der verstorbene Partner verunfallt ist.

  • Erlischt bei Neuverheiratung.

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Waisenrente

  • 15 % des versicherten Jahreslohns pro Kind.

  • Maximal 70 % des versicherten Lohnes für alle Hinterlassenen zusammen.

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Integritätsentschädigung

  • Einmalige Kapitalzahlung für den Verlust einer nahen Bezugsperson durch Unfall.

Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung (KTV)

Wenn der Tod durch Krankheit verursacht wurde, bietet die Krankentaggeldversicherung in der Regel keine spezifischen Todesfallleistungen.

Nachzahlungen

Offene Ansprüche auf Krankentaggelder können an die Erben ausgezahlt werden.

Zusatzleistungen

Einige Versicherungen bieten optionale Todesfallleistungen an, die im Versicherungsvertrag geregelt sind.

Freiwillige Risikoversicherungen

Ergänzende Risikoversicherungen können die finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene erhöhen.

Todesfallkapitalversicherung

Einmalige Auszahlung eines festgelegten Kapitals an die Hinterbliebenen im Todesfall

Risikolebensversicherung

Monatliche Rente oder Kapitalzahlung, um den Einkommensverlust zu kompensieren.

Hypothekenabsicherung

Spezielle Versicherungen, die im Todesfall die Restschuld einer Hypothek begleichen.

Testament und Erbvertrag

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Testament

  • Individuelles Dokument, das die Verteilung des Vermögens regelt.

  • Form: Eigenhändig geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beglaubigt.

  • Wichtig: Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht, das nicht immer den eigenen Wünschen entspricht.

2

Erbvertrag

  • Vertrag zwischen ErblasserIn und Erben, der die Vermögensaufteilung verbindlich regelt.

  • Muss notariell beurkundet werden.

  • Vorteile: Klare Regelung und Streitvermeidung unter den Erben.

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Begünstigtenregelungen

  • Möglichkeit, Begünstigte in der Pensionskasse oder Versicherungen individuell festzulegen.

  • Wichtig, um sicherzustellen, dass Kapitalleistungen an die gewünschten Personen gehen.

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Testament

Entdecken Sie die wichtigsten Aspekte eines Testaments, das zu Lebzeiten den eigenen Willen festhält, damit nach dem eigenen Ableben keine Entscheidungen dem Gesetzgeber überlassen werden und allfälligen Konflikten unter den Erben vorgebeugt wird.

Lieber Alf, warum hast du ein Testament? - mobile

Lieber Alf, warum hast du ein Testament?

Alf Heller erzählt, was ihn zur Vorsorge bewegt – persönlich und ehrlich.

Vorgehen

1

Prüfen der Ansprüche

  • Analyse der Leistungen aus AHV, Pensionskasse, UVG und KTV.

  • Überprüfung von freiwilligen Versicherungen und Begünstigtenregelungen.

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Beantragung der Leistungen

  • Unterstützung bei der Antragstellung für Hinterlassenenrenten und Kapitalleistungen.

3

Nachlassplanung

  • Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, um die Verteilung des Vermögens nach eigenen Wünschen zu regeln.

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Absicherung optimieren

  • Beratung zu freiwilligen Versicherungen und ergänzenden Vorsorgelösungen.

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smzh für Sie

Ihre Vorteile mit smzh bei Leistungen im Todesfall:

  • Komplette Beratung: Wir analysieren Ihre Situation und klären, welche Ansprüche bestehen.
  • Unterstützung bei der Beantragung: Hilfe bei der fristgerechten Einreichung von Anträgen für AHV-, PK- und Versicherungsleistungen.
  • Nachlassplanung: Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Nachlassplans durch Testament oder Erbvertrag.
  • Optimierung der Begünstigtenregelungen: Beratung, wie Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.

Die AHV zahlt Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, abhängig von der Familiensituation und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Es wird entweder in Form von Renten ausgezahlt oder als Todesfallkapital an die Begünstigten überwiesen, wenn keine Rentenansprüche bestehen.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen festlegen.

Wir helfen bei der Beantragung von Leistungen, der Nachlassplanung und der Optimierung von Versicherungen und Begünstigtenregelungen.

Eine Todesfallkapital- oder Risikolebensversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Hinterbliebene und kann finanzielle Engpässe vermeiden.