Im Todesfall eines Familienmitglieds bieten verschiedene Vorsorgesysteme finanzielle Unterstützung, um Hinterbliebene abzusichern. Die wichtigsten Leistungen stammen aus der AHV, der Pensionskasse, der Unfallversicherung (UVG) oder der Krankentaggeldversicherung (KTV). Ergänzend können freiwillige Risikoversicherungen den Schutz für Angehörige erweitern. Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, um das Existenzminimum zu sichern.
Anspruch:
Höhe: 80 % der Altersrente der verstorbenen Person.
Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Witwen-/Witwerrente CHF 1’960 pro Monat.
Anspruch:
Höhe: 40 % der Altersrente der verstorbenen Person.
Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Waisenrente CHF 980 pro Monat.
Die Hinterlassenenrenten müssen aktiv bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden.
Die Pensionskasse ergänzt die AHV und bietet zusätzliche finanzielle Absicherung für Hinterbliebene.
Anspruch:
Höhe: 80 % der Altersrente der verstorbenen Person.
Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 2’450 beträgt die Witwen-/Witwerrente CHF 1’960 pro Monat.
Anspruch:
Höhe: In der Regel 20 % der Altersrente oder des versicherten Lohnes.
Beispiel: Bei einer Altersrente von CHF 3’000 beträgt die Waisenrente CHF 600 pro Monat.
Anspruch:
Begünstigte: EhepartnerInnen, LebenspartnerInnen oder nahe Angehörige gemäss Reglement.
Die Leistungen und Bedingungen variieren je nach Pensionskasse.
Wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, greift das UVG mit zusätzlichen Leistungen.
40 % des versicherten Jahreslohns, wenn der verstorbene Partner verunfallt ist.
Erlischt bei Neuverheiratung.
15 % des versicherten Jahreslohns pro Kind.
Maximal 70 % des versicherten Lohnes für alle Hinterlassenen zusammen.
Einmalige Kapitalzahlung für den Verlust einer nahen Bezugsperson durch Unfall.
Wenn der Tod durch Krankheit verursacht wurde, bietet die Krankentaggeldversicherung in der Regel keine spezifischen Todesfallleistungen.
Offene Ansprüche auf Krankentaggelder können an die Erben ausgezahlt werden.
Einige Versicherungen bieten optionale Todesfallleistungen an, die im Versicherungsvertrag geregelt sind.
Ergänzende Risikoversicherungen können die finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene erhöhen.
Einmalige Auszahlung eines festgelegten Kapitals an die Hinterbliebenen im Todesfall
Monatliche Rente oder Kapitalzahlung, um den Einkommensverlust zu kompensieren.
Spezielle Versicherungen, die im Todesfall die Restschuld einer Hypothek begleichen.
Individuelles Dokument, das die Verteilung des Vermögens regelt.
Form: Eigenhändig geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beglaubigt.
Wichtig: Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht, das nicht immer den eigenen Wünschen entspricht.
Vertrag zwischen ErblasserIn und Erben, der die Vermögensaufteilung verbindlich regelt.
Muss notariell beurkundet werden.
Vorteile: Klare Regelung und Streitvermeidung unter den Erben.
Möglichkeit, Begünstigte in der Pensionskasse oder Versicherungen individuell festzulegen.
Wichtig, um sicherzustellen, dass Kapitalleistungen an die gewünschten Personen gehen.
Analyse der Leistungen aus AHV, Pensionskasse, UVG und KTV.
Überprüfung von freiwilligen Versicherungen und Begünstigtenregelungen.
Unterstützung bei der Antragstellung für Hinterlassenenrenten und Kapitalleistungen.
Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, um die Verteilung des Vermögens nach eigenen Wünschen zu regeln.
Beratung zu freiwilligen Versicherungen und ergänzenden Vorsorgelösungen.
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Die AHV zahlt Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, abhängig von der Familiensituation und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Es wird entweder in Form von Renten ausgezahlt oder als Todesfallkapital an die Begünstigten überwiesen, wenn keine Rentenansprüche bestehen.
Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren Wünschen festlegen.
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Eine Todesfallkapital- oder Risikolebensversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Hinterbliebene und kann finanzielle Engpässe vermeiden.