Das Erwachsenenschutzrecht regelt, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten wahrnimmt. Ziel ist es, Ihre Wünsche und Interessen zu sichern, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen dürfen.
Zuständigkeiten können für persönliche, finanzielle und rechtliche Belange festgelegt werden.
Besonderheit bei Firmen im Vermögen: Wenn ein Unternehmen Teil Ihres Vermögens ist, ist ein Vorsorgeauftrag besonders wichtig, um die Weiterführung des Betriebs oder die Unternehmensnachfolge klar zu regeln und finanzielle Stabilität sicherzustellen.
Die Patientenverfügung definiert, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Sie stellt sicher, dass Ihre medizinischen Präferenzen respektiert werden und entlastet Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen.
Ohne Vorsorgedokumente wird im Ernstfall ein behördlicher Beistand bestellt, der möglicherweise nicht in Ihrem Sinne handelt.
EhepartnerInnen dürfen Sie in medizinischen Angelegenheiten nur eingeschränkt vertreten. Finanzielle oder rechtliche Entscheidungen sind ohne Vorsorgeauftrag nicht erlaubt.
PartnerInnen ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft sind ohne Vorsorgeauftrag rechtlich nicht bevollmächtigt, Entscheidungen zu treffen.
Es ist wichtig, Vorsorgedokumente zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass frühere PartnerInnen keine Entscheidungsbefugnis haben.
Klärung, wer als Vertrauensperson geeignet ist und in Ihrem Sinne handelt.
Festlegung spezifischer Wünsche für medizinische Massnahmen (z. B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung).
Formvorschriften beachten: Der Vorsorgeauftrag muss eigenhändig geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet sein.
Festlegung der Zuständigkeiten: Bestimmung, wer sich um Vermögensverwaltung, medizinische Entscheidungen und persönliche Betreuung kümmert.
Beratung: Unterstützung durch juristische Fachpersonen oder Notare.
Wichtig bei Firmen: Ein klar definierter Vorsorgeauftrag für die Unternehmensführung oder Nachfolgeregelung schützt das Unternehmen und seine Mitarbeitenden im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit.
Medizinische Wünsche definieren: Klare Anweisungen zu Lebenserhaltungs-Massnahmen, Schmerztherapie oder Organspende.
Beratung: Besprechung mit ÄrztInnen, um die Auswirkungen medizinischer Entscheidungen zu verstehen.
Dokumente sollten für Vertrauenspersonen oder ÄrztInnen leicht auffindbar sein.
Möglichkeit zur Registrierung der Patientenverfügung bei zentralen Stellen wie dem Zivilstandsamt oder privaten Anbietern.
Vorsorgedokumente sollten alle 3 bis 5 Jahre sowie nach wesentlichen Lebensveränderungen aktualisiert werden.
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Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden, falls Sie urteilsunfähig werden. Besonders bei Firmen im Vermögen schützt er das Unternehmen vor Unsicherheit und garantiert klare Nachfolgeregelungen.
In diesem Fall wird ein behördlicher Beistand bestellt, der Ihre Interessen vertritt. Diese Person könnte jedoch nicht in Ihrem Sinne handeln.
Der Vorsorgeauftrag regelt persönliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.
Die Patientenverfügung sollte leicht zugänglich und bekannt sein. Hinterlegen Sie sie bei einer Vertrauensperson oder registrieren Sie sie bei einer zentralen Stelle.
Regelmässig alle 3 bis 5 Jahre oder nach Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder Umzug ins Ausland