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Immobilien
edutalk
13 Apr 2025

Immobilien Kauf

Immobilienkauf in der Schweiz: Gut geplant zum Eigentum

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz ist ein bedeutender Schritt – finanziell wie persönlich. Wer erfolgreich sein will, sollte strukturiert vorgehen und die rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen genau kennen.

Der Prozess gliedert sich idealerweise in drei Phasen: Planung, Suche und Besichtigung sowie Kaufabwicklung.

1. Planung: Die Grundlage für fundierte Entscheidungen

  • Marktüberblick verschaffen

Informieren Sie sich über Preisentwicklungen, Angebot und Nachfrage in verschiedenen Regionen. So können Sie Ihre Möglichkeiten realistisch einschätzen.

  • Finanzielle Machbarkeit prüfen

Erstellen Sie eine persönliche Finanzplanung. Berücksichtigen Sie:

  • Eigenkapital (mind. 20% des Kaufpreises empfohlen)
  • Laufende Kosten (Zinsen, Unterhalt, Versicherungen)
  • Finanzierungsoptionen und Bankanforderungen
  • Zusätzliche Kosten wie Notargebühren, Handänderungssteuer, Grundbuch- und Maklerkosten
  • Puffer einkalkulieren

Planen Sie nicht am Limit – eine nachhaltige Finanzstrategie berücksichtigt auch zukünftige Entwicklungen und Unvorhergesehenes.

2. Suche und Besichtigung: Die passende Immobilie finden

  • Prioritäten definieren

Lage, Grösse, Preis, Zustand und besondere Merkmale – klären Sie, was Ihnen wichtig ist, und wo Sie bereit sind, Kompromisse einzugehen.

  • Besichtigungen organisieren

Prüfen Sie die Bausubstanz, das Renovationspotenzial und die Umgebung – idealerweise zu unterschiedlichen Tageszeiten.

3. Kauf- und Verkaufsabwicklung: Der rechtssichere Abschluss

  • Verhandlungsstrategie festlegen

Überlegen Sie, ob Sie selbst verhandeln möchten oder auf die Unterstützung eines Experten setzen.

  • Kaufvertrag vorbereiten

Lassen Sie den Vertrag durch eine Notariatsperson beurkunden und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Inhalte, Bedingungen und Kostenverteilung.

  • Eigentumsübertrag im Grundbuch

Der finale Schritt: Die rechtlich bindende Übertragung der Immobilie wird durch die Eintragung im Grundbuch vollzogen.