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Recht
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Erwachsenenschutzrecht

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Selbstbestimmung sichern – Verantwortung übernehmen

Die eigene Handlungsfähigkeit ist ein hohes Gut – doch sie ist nicht selbstverständlich. Krankheit, Alter oder eine plötzliche Urteilsunfähigkeit können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.

Das Erwachsenenschutzrecht setzt genau hier an:

Es schützt die Selbstbestimmung und Würde der betroffenen Person und stellt sicher, dass ihre Wünsche respektiert werden – auch dann, wenn sie sich selbst nicht mehr äussern kann.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Überblick

Zwei zentrale Instrumente stehen im Zentrum:

  • Patientenverfügung

Legt im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen im Fall der Urteilsunfähigkeit ergriffen oder abgelehnt werden sollen.

  • Vorsorgeauftrag

Bestimmt, wer im Ernstfall in persönlichen, finanziellen oder unternehmerischen Belangen handelt – wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Besonders relevant für UnternehmerInnen

Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren besonders von einem klar geregelten Vorsorgeauftrag. Ohne entsprechende Regelung kann im Ernstfall eine staatlich angeordnete Beistandschaft notwendig werden – mit Folgen für:

  • Mitarbeitende
  • Kundenbeziehungen
  • Geschäftspartner

Ein individuell erstellter Vorsorgeauftrag schafft Klarheit, verhindert Konflikte und sichert die Kontinuität der Unternehmensführung.

Verantwortung vorausschauend regeln

Ein umfassender Vorsorgeauftrag – idealerweise notariell beglaubigt – bietet Sicherheit für alle Beteiligten.

Er berücksichtigt:

  • Persönliche Werte
  • Familiäre und unternehmerische Interessen