Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Selbstbestimmung sichern – Verantwortung übernehmen
Die eigene Handlungsfähigkeit ist ein hohes Gut – doch sie ist nicht selbstverständlich. Krankheit, Alter oder eine plötzliche Urteilsunfähigkeit können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.
Das Erwachsenenschutzrecht setzt genau hier an:
Es schützt die Selbstbestimmung und Würde der betroffenen Person und stellt sicher, dass ihre Wünsche respektiert werden – auch dann, wenn sie sich selbst nicht mehr äussern kann.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Überblick
Zwei zentrale Instrumente stehen im Zentrum:
- Patientenverfügung
Legt im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen im Fall der Urteilsunfähigkeit ergriffen oder abgelehnt werden sollen.
- Vorsorgeauftrag
Bestimmt, wer im Ernstfall in persönlichen, finanziellen oder unternehmerischen Belangen handelt – wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Besonders relevant für UnternehmerInnen
Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren besonders von einem klar geregelten Vorsorgeauftrag. Ohne entsprechende Regelung kann im Ernstfall eine staatlich angeordnete Beistandschaft notwendig werden – mit Folgen für:
- Mitarbeitende
- Kundenbeziehungen
- Geschäftspartner
Ein individuell erstellter Vorsorgeauftrag schafft Klarheit, verhindert Konflikte und sichert die Kontinuität der Unternehmensführung.
Verantwortung vorausschauend regeln
Ein umfassender Vorsorgeauftrag – idealerweise notariell beglaubigt – bietet Sicherheit für alle Beteiligten.
Er berücksichtigt:
- Persönliche Werte
- Familiäre und unternehmerische Interessen