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Keine Steuererhöhung beim Kapitalbezug: Was der Entscheid für Ihre Vorsorge bedeutet

Artikel
5 Mär 2026
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Parlament verzichtet auf höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule

Das Parlament hat entschieden, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule zu verzichten.

Die sogenannte Massnahme 56 war Teil des Entlastungspakets 2027 und hätte dem Bund jährlich rund 190 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen gebracht. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben diese Massnahme nun gestrichen.

Für die Vorsorgeplanung ist dies ein positives Signal. Eine höhere Besteuerung hätte insbesondere Personen belastet, die über Jahre hinweg verantwortungsvoll Vermögen für Alter, Tod oder Invalidität im Rahmen der zweiten und dritten Säule aufgebaut haben.

Was ist das Entlastungspaket 2027 (EP27)?

Das Entlastungspaket 27 ist das Spar- und Massnahmenpaket des Bundes, mit dem der Bundesrat die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt ab 2027 wieder stabilisieren will. Hintergrund sind erwartete strukturelle Defizite. Ohne Gegenmassnahmen würden diese ab 2027 rund 2 bis 3 Milliarden Franken betragen und bis 2029 auf über 4 Milliarden Franken ansteigen.

Die parlamentarische Beratung läuft seit längerem. Die Frühjahrssession 2026 dauert vom 2. bis 20. März. Am Mittwoch wurden bereits erste Entscheide gefällt. Eine Übersicht über die bisherigen Entscheide zu den einzelnen Massnahmen finden Sie nachstehend.

Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens werden verbleibende Differenzen zwischen National- und Ständerat in der sogenannten Differenzbereinigung geklärt. Nach den Schlussabstimmungen unterstehen die Gesetzesänderungen dem fakultativen Referendum, sodass gegebenenfalls noch eine Volksabstimmung stattfinden kann. Das Inkrafttreten der Anpassungen ist derzeit auf Anfang 2027 vorgesehen.

Alle bisherigen Entscheide ansehen

Verlässliche Rahmenbedingungen sind zentral für die Vorsorgeplanung

Verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen sind für die langfristige Vorsorgeplanung entscheidend. Der Entscheid des Parlaments verhindert zusätzliche Belastungen für Personen, die ihr Alterskapital über Jahre hinweg aufgebaut und ihre Pensionierung bereits unter den bestehenden steuerlichen Regeln geplant haben. Insbesondere für Haushalte kurz vor der Pensionierung schafft der Entscheid zusätzliche Planungssicherheit.

Kapitalbezug gewinnt zunehmend an Bedeutung

Der Entscheid fällt in eine Phase, in der sich das Verhalten von Neupensionierten sichtbar verändert. Immer mehr Personen entscheiden sich dafür, ihr Altersguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, anstatt ausschliesslich eine Rente zu beziehen.

Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik bezogen im Jahr 2015 rund 29 % der Neupensionierten ihr Altersguthaben vollständig als Kapital. Bis 2024 ist dieser Anteil auf rund 45 % gestiegen und liegt damit bereits nahe bei der Hälfte aller Pensionierungen. Zusätzlich entscheidet sich etwa ein Viertel der Versicherten für eine Mischform aus Teilkapitalbezug und Rente.

Warum sich viele für einen Kapitalbezug entscheiden

Die Gründe für einen Kapitalbezug aus dem Altersguthaben bei der Pensionierung sind vielfältig. Häufig geht es darum, grössere Anschaffungen zu finanzieren oder finanzielle Flexibilität für den neuen Lebensabschnitt zu schaffen.

Ein weiterer Beweggrund ist der Wunsch, die Anlageentscheide selbst zu treffen. Wer sein Kapital bezieht, übernimmt die Verantwortung für Anlagestrategie, Risiko und Rendite selbst, anstatt diese der Pensionskasse zu überlassen, insbesondere wenn deren Anlagestrategie nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Dies gilt umso mehr, wenn der Umwandlungssatz – also der Faktor, mit dem das angesparte Alterskapital in eine lebenslange jährliche Rente umgerechnet wird – als zu tief empfunden wird.

Für viele spielt jedoch auch die steuerliche Perspektive eine zentrale Rolle. Kapitalleistungen werden separat und zu einem reduzierten Tarif besteuert, während Rentenzahlungen über die Jahre hinweg vollständig als Einkommen versteuert werden. Gerade bei höheren Altersguthaben kann ein Kapitalbezug deshalb steuerlich attraktiver sein. Änderungen bei dieser Besteuerung wirken sich entsprechend direkt auf Vorsorgeentscheidungen aus.

Wie hoch die Steuer beim Kapitalbezug konkret ausfällt, hängt stark vom Wohnkanton, der Höhe des Kapitals und dem Bezugszeitpunkt ab. Mit unserem Rechner können Sie die Kapitalbezugssteuer für Ihre Situation einfach simulieren.

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Steuern beim Kapitalbezug

Ein Aufatmen – aber die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen

Der Entscheid des Parlaments, auf eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen zu verzichten, bringt kurzfristig Entlastung und schafft Planungssicherheit für viele Personen, die ihre Pensionierung bereits vorbereitet haben. Die Diskussion über Anpassungen im Vorsorgesystem ist damit jedoch keineswegs beendet.

Im Rahmen der kommenden Reformschritte zur AHV 2030 stehen weiterhin Massnahmen zur Debatte, die stärker in die individuelle Gestaltung des Übergangs in die Pension eingreifen könnten. Diskutiert wird insbesondere eine Einschränkung der heutigen Flexibilität beim frühzeitigen Bezug von Vorsorgeleistungen. So soll das Mindestalter angehoben werden, was die Möglichkeit, früher in Pension zu gehen, einschränken würde.

Gleichzeitig dürfte auch die Frage der Besteuerung von Kapitalbezügen langfristig nicht endgültig vom Tisch sein. In zukünftigen Haushaltsdiskussionen und Entlastungsprogrammen könnten Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule erneut in den Fokus geraten, da sie politisch vergleichsweise rasch als potenzielle zusätzliche Einnahmequelle diskutiert werden.

Die Pensionierung will gut geplant sein

Wer heute in Pension geht, hat statistisch noch viele Jahre vor sich. Die durchschnittliche Lebenserwartung nach der Pensionierung beträgt rund 23 Jahre für Frauen und etwa 20 Jahre für Männer. Für viele Menschen bedeutet das: Nach dem Erwerbsleben liegt noch fast ein Vierteljahrhundert vor ihnen.

Umso wichtiger ist es, diesen Lebensabschnitt sorgfältig und zielorientiert zu planen. Entscheidungen rund um Kapitalbezug oder Rente, Steuern, Vermögensstruktur und Einkommensquellen prägen die finanzielle Situation über viele Jahre hinweg. Eine durchdachte Planung hilft, finanzielle Sicherheit zu schaffen, damit am Ende nicht mehr Leben als Vermögen übrig bleibt.

Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, Ihre Pensionierung frühzeitig und strukturiert mit uns zu planen. In einer persönlichen Pensionsanalyse zeigen wir Ihnen auf, wie sich Kapitalbezug oder Rente, Steuern und Vermögensstruktur konkret auf Ihre finanzielle Situation auswirken.

Sie erhalten eine klare Entscheidungsgrundlage: Welche Bezugsstrategie sinnvoll ist, wie sich Steuern optimieren lassen und wie Ihr Vermögen so strukturiert werden kann, dass es auch über viele Jahre der Pension hinweg trägt.

Author:
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Burak Er

Head Research & Advisory Solutions
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