Parlament verzichtet auf höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule
Das Parlament hat entschieden, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule zu verzichten.
Die sogenannte Massnahme 56 war Teil des Entlastungspakets 2027 und hätte dem Bund jährlich rund 190 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen gebracht. Sowohl Nationalrat als auch Ständerat haben diese Massnahme nun gestrichen.
Für die Vorsorgeplanung ist dies ein positives Signal. Eine höhere Besteuerung hätte insbesondere Personen belastet, die über Jahre hinweg verantwortungsvoll Vermögen für Alter, Tod oder Invalidität im Rahmen der zweiten und dritten Säule aufgebaut haben.



