Von 58/60 auf 63: Was sich abzeichnet
2. Säule (Pensionskasse)
In vielen Pensionskassen ist heute – je nach Reglement – ein Altersrenten- oder Kapitalbezug bereits ab 58 oder 60 Jahren möglich. Gemäss aktuellem Entwurf soll der frühestmögliche Bezug künftig einheitlich bei 63 Jahren liegen.
Sollte diese Regelung umgesetzt werden, wäre die klassische Frühpensionierung deutlich eingeschränkt – unabhängig von Branche oder Arbeitgeber.
Säule 3a
Derzeit ist ein Bezug aus der Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren möglich. Der Entwurf sieht vor, den frühestmöglichen Bezugszeitpunkt auf 63 Jahre anzuheben.
Über den spätestmöglichen Bezugszeitpunkt besteht aktuell noch keine abschliessende Klarheit. Klar ist jedoch: Das bisherige Zeitfenster für gestaffelte Bezüge wird nach vorne hin verkürzt.
Wer ist konkret betroffen?
Die geplanten Änderungen sind nicht abstrakter Natur, sondern betreffen insbesondere Personen, die ihre Pensionierung bereits konkret geplant oder teilweise vorbereitet haben. Besonders relevant ist die neue Ausgangslage für:
- Personen mit einer geplanten Pensionierung im Alter zwischen 60 und 62 Jahren, sei es in Form eines vollständigen Rückzugs aus dem Erwerbsleben oder im Rahmen einer Teilpensionierung.
- Personen, die ihre Altersvorsorge gezielt auf die bisherige Rechtslage ausgerichtet haben, etwa durch frühzeitige Pensionskasseneinkäufe, geplante Kapitalbezüge oder abgestimmte Strukturen in der Säule 3a.
Gerade bei diesen Personengruppen kann die Anhebung des frühestmöglichen Bezugsalters zu unerwarteten Finanzierungslücken, erhöhter Steuerbelastung oder notwendigen Anpassungen bestehender Lebens- und Pensionierungspläne führen – oftmals ohne, dass diese Risiken auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Steuerprogression: Ein zentrales Risiko
Kapitalleistungen aus:
- Pensionskassen
- Freizügigkeitsstiftungen
- Säule 3a
werden kantonal separat, aber progressiv besteuert.
Entscheidend ist: Alle Kapitalbezüge im gleichen Kalenderjahr werden zusammengerechnet und gemeinsam veranlagt.
Je kürzer der mögliche Bezugszeitraum, desto grösser das Risiko von Kapitalballungen – und damit einer deutlich höheren einmaligen Steuerbelastung. Dieses Risiko besteht unabhängig davon, wie der Bundesratsentwurf im Detail ausgestaltet wird.
Pensionierungsplanung neu denken: Antizipation statt Reaktion
Die neue Ausgangslage verschiebt den Fokus weg von der spontanen Frühpensionierung hin zu einer frühzeitigen, systematischen Planung. Besonders Personen Anfang bis Mitte fünfzig verfügen heute noch über wertvolle Handlungsspielräume.
Zentrale Elemente einer professionellen Pensionierungsplanung sind: