smzh blue logo
Vorsorge
Versicherungen

Frühpensionierung unter Druck: Warum Pensionierungsplanung zur strategischen Pflicht wird

Artikel
23 Dez 2025
smzh-image

Hinweis zur Einordnung

Die vorliegenden Ausführungen beziehen sich auf den aktuellen Entwurf des Bundesrates zur Anhebung des frühestmöglichen Bezugsalters in der beruflichen Vorsorge. Das parlamentarische Verfahren steht noch am Anfang, entsprechende Änderungen sind möglich. Die grundsätzliche Stossrichtung – 63 Jahre als neues Mindestalter – ist jedoch klar erkennbar, weshalb es sinnvoll ist, bereits heute mit einer vorausschauenden Pensionierungsplanung zu beginnen.

Die diskutierte Anhebung des frühestmöglichen Bezugsalters in der 2. Säule von 58 auf 63 Jahre sowie die geplante Verschiebung des frühestmöglichen Bezugszeitpunkts in der Säule 3a von heute 60 auf künftig 63 Jahre würden die Spielregeln der Pensionierung spürbar verändern.

Unabhängig vom endgültigen Gesetzestext ist klar erkennbar: Der Gestaltungsspielraum bei frühen Vorsorgebezügen wird enger. Damit rückt die Pensionierungsplanung weg von kurzfristigen Entscheiden hin zu einer frühzeitigen, strategischen und steuerlich abgestimmten Gesamtplanung.

Kontaktieren Sie uns!

Jetzt Termin vereinbaren

Warum sich die Spielregeln verändern könnten

Der Bundesratsentwurf verfolgt das Ziel, das Vorsorgesystem langfristig finanziell zu stabilisieren und die Erwerbsphase zu verlängern. Frühpensionierungen sollen weniger attraktiv werden, Vorsorgeguthaben länger im System verbleiben.

Bereits heute lassen sich folgende Eckpunkte erkennen:

  • Anhebung und Vereinheitlichung des frühestmöglichen Bezugsalters
  • Einschränkung individueller Sonderlösungen
  • Reduktion der bisherigen Flexibilität bei frühen Kapitalbezügen

Auch wenn der parlamentarische Prozess noch läuft, deutet vieles auf eine dauerhafte strukturelle Verschiebung hin.

Von 58/60 auf 63: Was sich abzeichnet

2. Säule (Pensionskasse)

In vielen Pensionskassen ist heute – je nach Reglement – ein Altersrenten- oder Kapitalbezug bereits ab 58 oder 60 Jahren möglich. Gemäss aktuellem Entwurf soll der frühestmögliche Bezug künftig einheitlich bei 63 Jahren liegen.

Sollte diese Regelung umgesetzt werden, wäre die klassische Frühpensionierung deutlich eingeschränkt – unabhängig von Branche oder Arbeitgeber.

Säule 3a

Derzeit ist ein Bezug aus der Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Jahren möglich. Der Entwurf sieht vor, den frühestmöglichen Bezugszeitpunkt auf 63 Jahre anzuheben.

Über den spätestmöglichen Bezugszeitpunkt besteht aktuell noch keine abschliessende Klarheit. Klar ist jedoch: Das bisherige Zeitfenster für gestaffelte Bezüge wird nach vorne hin verkürzt.

Wer ist konkret betroffen?

Die geplanten Änderungen sind nicht abstrakter Natur, sondern betreffen insbesondere Personen, die ihre Pensionierung bereits konkret geplant oder teilweise vorbereitet haben. Besonders relevant ist die neue Ausgangslage für:

  • Personen mit einer geplanten Pensionierung im Alter zwischen 60 und 62 Jahren, sei es in Form eines vollständigen Rückzugs aus dem Erwerbsleben oder im Rahmen einer Teilpensionierung.
  • Personen, die ihre Altersvorsorge gezielt auf die bisherige Rechtslage ausgerichtet haben, etwa durch frühzeitige Pensionskasseneinkäufe, geplante Kapitalbezüge oder abgestimmte Strukturen in der Säule 3a.

Gerade bei diesen Personengruppen kann die Anhebung des frühestmöglichen Bezugsalters zu unerwarteten Finanzierungslücken, erhöhter Steuerbelastung oder notwendigen Anpassungen bestehender Lebens- und Pensionierungspläne führen – oftmals ohne, dass diese Risiken auf den ersten Blick ersichtlich sind.

Steuerprogression: Ein zentrales Risiko

Kapitalleistungen aus:

  • Pensionskassen
  • Freizügigkeitsstiftungen
  • Säule 3a

werden kantonal separat, aber progressiv besteuert.

Entscheidend ist: Alle Kapitalbezüge im gleichen Kalenderjahr werden zusammengerechnet und gemeinsam veranlagt.

Je kürzer der mögliche Bezugszeitraum, desto grösser das Risiko von Kapitalballungen – und damit einer deutlich höheren einmaligen Steuerbelastung. Dieses Risiko besteht unabhängig davon, wie der Bundesratsentwurf im Detail ausgestaltet wird.

Pensionierungsplanung neu denken: Antizipation statt Reaktion

Die neue Ausgangslage verschiebt den Fokus weg von der spontanen Frühpensionierung hin zu einer frühzeitigen, systematischen Planung. Besonders Personen Anfang bis Mitte fünfzig verfügen heute noch über wertvolle Handlungsspielräume.

Zentrale Elemente einer professionellen Pensionierungsplanung sind:

Frühe Standortbestimmung

Ganzheitliche Übersicht über:

  • Pensionskassenlösung
  • Freizügigkeitskonten
  • 3a-Guthaben
  • weiteres Vermögen und Verpflichtungen

inklusive Abgleich mit möglichen künftigen Alterslimiten und persönlichen Zielen.

Szenarienrechnungen

Vergleich von Varianten wie:

  • Arbeiten bis 65
  • Teilpensionierung ab 63
  • Rücktritt mit 63 bei Weiterarbeit im reduzierten Pensum

unter Berücksichtigung von Einkommen, Vorsorge, Liquidität und Steuern.

Paare im Fokus: Koordination wird entscheidend

Kapitalleistungen beider Partner, die im selben Jahr bezogen werden, werden für die Steuerprogression zusammengezählt. Unkoordinierte Bezüge – etwa gleichzeitige 3a-Auszahlungen kombiniert mit einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse – können zu einer unnötig hohen Steuerbelastung führen.

Unabhängig vom Gesetz gilt deshalb: Pensionierungsentscheide sollten immer gemeinsam und über mehrere Jahre hinweg geplant werden.

Instrumente und Optionen für mehr Handlungsspielraum

Teilpensionierung nutzen

Wo das Pensionskassenreglement es zulässt, ermöglicht eine Teilpensionierung einen schrittweisen Übergang aus dem Erwerbsleben. Das verbessert Liquidität, Flexibilität und steuerliches Timing.

Überbrückungsfinanzierung bis 63

Wer früher kürzertreten möchte, ist stärker auf Vermögen ausserhalb der gebundenen Vorsorge angewiesen (Säule 3b, Wertschriften, Liquidität). Eine saubere Planung verhindert nachteilige Vorgriffe.

Steueroptimierte Staffelung

Auch bei einem engeren zeitlichen Rahmen bleibt die Staffelung zentral:

  • mehrere 3a-Konten
  • zeitlich versetzte Freizügigkeitsbezüge
  • sorgfältige Abstimmung mit einem allfälligen Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Wie die smzh ag unterstützt

Gerade in einer Phase regulatorischer Unsicherheit zeigt sich der Wert einer vorausschauenden, ganzheitlichen Beratung. Die smzh ag begleitet Versicherte, Paare und Unternehmen dabei, sich robust auf unterschiedliche Szenarien vorzubereiten – ohne sich auf einen einzelnen Gesetzesentscheid festzulegen.

Fazit

Auch wenn der Bundesratsentwurf noch nicht abschliessend beschlossen ist: Die Richtung ist klar erkennbar. Frühere Bezüge werden tendenziell eingeschränkt, Planungshorizonte verkürzen sich und steuerliche Risiken nehmen zu.

Wer heute mit der Pensionierungsplanung beginnt, gewinnt Handlungsspielraum – unabhängig davon, wie der parlamentarische Prozess im Detail ausgeht. Pensionierungsplanung wird damit zur strategischen Daueraufgabe.

Mehr zum Thema Vorsorge

Wer seine Vorsorge langfristig erfolgreich gestalten will, braucht neben einem klaren Verständnis der eigenen Lebenssituation und Ziele auch fundierte Kenntnisse über Vorsorgelösungen und steuerliche Rahmenbedingungen – sowie ein bewusstes Abwägen von Chancen, Risiken und Flexibilität über alle Lebensphasen hinweg.

Jetzt mehr erfahren
Vorsorge
Author:
smzh-image

Melanie Guenthardt

Leiterin Marketing
Share on: