Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge der Schweiz und dient der Deckung des Existenzminimums im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Die 1. Säule wird durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden sowie Selbständigerwerbenden finanziert und basiert auf dem Umlageverfahren: Die aktiven Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen BezügerInnen.
Deckt das Existenzminimum im Alter und unterstützt Hinterbliebene bei Todesfällen.
Sichert den Lebensunterhalt bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit.
Gewährt Entschädigungen während des Militärdiensts, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs sowie Zivildiensts.
8.7 % des Bruttolohnes, hälftig durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende getragen (je 4.35 %).
Beiträge basieren auf dem Nettoeinkommen (8.1 % bis 9.65 %, abhängig von der Einkommenshöhe).
Beiträge sind obligatorisch und richten sich nach Vermögen und Renteneinkommen.
Stellen Sie sicher, dass Sie als Erwerbstätige:r oder Nicht-Erwerbstätige:r Beiträge zur AHV/IV/EO leisten.
Beitragslücken können den Rentenanspruch erheblich mindern. Wir helfen Ihnen, diese zu identifizieren und durch Nachzahlungen zu schliessen.
Anmeldung: Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte mindestens 3 bis 6 Monate vor dem Rentenbeginn erfolgen.
Reguläres Rentenalter: 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen (Stand 2024). Änderungen aufgrund von Reformen können eintreten.
Früherer Rentenbezug:
Rentenaufschub:
Beratung durch smzh zu den finanziellen Auswirkungen dieser Optionen.
IV-Grad: Der Grad der Erwerbsunfähigkeit beeinflusst den Rentenanspruch:
Unterstützung bei der Beantragung und Klärung des IV-Grads.
Entschädigung bei Mutterschaft, Vaterschaft oder während des Militär- und Zivildiensts.
smzh hilft Ihnen, die notwendigen Unterlagen einzureichen und sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile mit smzh bei der 1. Säule:
Profitieren Sie von unserer Expertise in der 1. Säule – sichern Sie Ihre Ansprüche mit der smzh.
Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.
Beitragslücken können bis zu fünf Jahre rückwirkend durch Nachzahlungen geschlossen werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Berechnung.
Beitragsausfälle können die Höhe Ihrer Altersrente erheblich reduzieren. Auch Nichterwerbstätige sind verpflichtet, Beiträge zu leisten.
Ein Rentenaufschub erhöht die Rente deutlich, kann jedoch von Ihrer finanziellen Situation und Lebensplanung abhängen. Wir helfen Ihnen bei der Abwägung.
Die IV-Rente wird bei der zuständigen IV-Stelle beantragt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen und der Klärung Ihres IV-Grads.
Mindestens 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. smzh sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt und rechtzeitig eingereicht werden.