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1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge der Schweiz und dient der Deckung des Existenzminimums im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Die 1. Säule wird durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmenden sowie Selbständigerwerbenden finanziert und basiert auf dem Umlageverfahren: Die aktiven Erwerbstätigen finanzieren die Renten der aktuellen BezügerInnen.

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Elemente der 1. Säule:

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Deckt das Existenzminimum im Alter und unterstützt Hinterbliebene bei Todesfällen.

IV (Invalidenversicherung)

Sichert den Lebensunterhalt bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit.

EO (Erwerbsersatzordnung)

Gewährt Entschädigungen während des Militärdiensts, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs sowie Zivildiensts.

Beiträge zur 1. Säule

Arbeitnehmende

8.7 % des Bruttolohnes, hälftig durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende getragen (je 4.35 %).

Selbständigerwerbende

Beiträge basieren auf dem Nettoeinkommen (8.1 % bis 9.65 %, abhängig von der Einkommenshöhe).

Nicht-Erwerbstätige

Beiträge sind obligatorisch und richten sich nach Vermögen und Renteneinkommen.

Vorgehen / Prozess

1

Beiträge leisten und Versicherungsschutz sichern

  • Stellen Sie sicher, dass Sie als Erwerbstätige:r oder Nicht-Erwerbstätige:r Beiträge zur AHV/IV/EO leisten.

  • Beitragslücken können den Rentenanspruch erheblich mindern. Wir helfen Ihnen, diese zu identifizieren und durch Nachzahlungen zu schliessen.

2

Altersrente anmelden

  • Anmeldung: Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte mindestens 3 bis 6 Monate vor dem Rentenbeginn erfolgen.

  • Reguläres Rentenalter: 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen (Stand 2024). Änderungen aufgrund von Reformen können eintreten.

3

Rentenflexibilität nutzen

  • Früherer Rentenbezug:

    • Altersrente kann um 1 oder 2 Jahre vorgezogen werden, führt jedoch zu einer lebenslangen Kürzung von 6.8 % pro Jahr.
  • Rentenaufschub:

    • Die Altersrente kann bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden, was zu einer Erhöhung der Rente von 5.2 % bis 31.5 % führt, abhängig von der Dauer des Aufschubs.
  • Beratung durch smzh zu den finanziellen Auswirkungen dieser Optionen.

4

Invalidenversicherung (IV)

  • IV-Grad: Der Grad der Erwerbsunfähigkeit beeinflusst den Rentenanspruch:

    • 40 % IV-Grad: Viertelrente.
    • 50 % IV-Grad: Halbrente.
    • 60 % IV-Grad: Dreiviertelrente.
    • 70 % IV-Grad oder mehr: Volle Rente.
  • Unterstützung bei der Beantragung und Klärung des IV-Grads.

5

Leistungen der EO

  • Entschädigung bei Mutterschaft, Vaterschaft oder während des Militär- und Zivildiensts.

  • smzh hilft Ihnen, die notwendigen Unterlagen einzureichen und sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden.

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smzh für Sie

Ihre Vorteile mit smzh bei der 1. Säule:

  • Beitragsanalyse: Wir prüfen Ihre Beitragslücken und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rentenansprüche sichern oder optimieren können.
  • Anmeldung für Altersrenten: Unterstützung bei der Anmeldung für AHV-Altersrenten, frühzeitig und korrekt.
  • Rentenflexibilität: Beratung zu Vorbezug oder Aufschub der Altersrente und deren finanziellen Auswirkungen.
  • IV-Unterstützung: Wir begleiten Sie bei der Beantragung von IV-Leistungen und der Klärung Ihres IV-Grads.
  • EO-Beratung: Hilfe bei der Beantragung von Entschädigungen während Mutterschaft, Vaterschaft oder Militärdienst.

Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigen wir uns jeden Tag. Sie müssen sich nicht allein damit herumschlagen, denn unser 360 Check Up ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Beitragslücken können bis zu fünf Jahre rückwirkend durch Nachzahlungen geschlossen werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Berechnung.

Beitragsausfälle können die Höhe Ihrer Altersrente erheblich reduzieren. Auch Nichterwerbstätige sind verpflichtet, Beiträge zu leisten.

Ein Rentenaufschub erhöht die Rente deutlich, kann jedoch von Ihrer finanziellen Situation und Lebensplanung abhängen. Wir helfen Ihnen bei der Abwägung.

Die IV-Rente wird bei der zuständigen IV-Stelle beantragt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen und der Klärung Ihres IV-Grads.

Mindestens 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. smzh sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt und rechtzeitig eingereicht werden.