Durch die neue Möglichkeit, Beitragslücken bis zu zehn Jahre rückwirkend zu schliessen, können Sie Ihre 3. Säule gezielt stärken. Dies ermöglicht Ihnen, eventuelle Vorsorgelücken zu füllen und so langfristig für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand vorzusorgen.
Was bedeutet das für Sie?
Bislang war es nicht möglich, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Mit der neuen Regelung ab 2025 können Sie nun bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge nachzahlen – allerdings nur für Beitragslücken ab dem Jahr 2025. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur optimalen Vorsorgeplanung haben, stehen Ihnen unsere ExpertIinnen bei smzh jederzeit zur Seite.
Steuerliche Vorteile nutzen
Die nachträglichen Einzahlungen sind, ebenso wie die regulären Beiträge, vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Pro Jahr ist ein zusätzlicher Einkauf in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrags» zulässig, der für das Jahr 2025 bei maximal CHF 7'258 liegt. Dieser Betrag kann alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst werden.
Voraussetzungen für nachträgliche Einzahlungen
Um von dieser Möglichkeit zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie müssen im Jahr der Nachzahlung sowie im Jahr der ursprünglichen Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt haben.
- Der ordentliche Jahresbeitrag für das aktuelle Jahr muss vollständig entrichtet sein, bevor eine Nachzahlung erfolgen kann.
- Die Nachzahlung ist auf den maximal zulässigen Betrag des jeweiligen Jahres begrenzt.
Auswirkungen auf die Schweizer Finanzen
Durch diese Massnahme werden jährliche Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von geschätzt 100 bis 150 Millionen CHF erwartet. Davon entfallen 21,2 % auf die Kantone und 78,8 % auf den Bund. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden wird von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen CHF pro Jahr ausgegangen.
Zukünftige Anpassungen der steuerlichen Privilegien
Unabhängig von dieser Neuerung plant der Bundesrat, basierend auf den Empfehlungen der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung, gewisse Elemente der steuerlichen Privilegierung der 2. und 3. Säule anzupassen. Die Modalitäten der künftigen steuerlichen Behandlung von Kapitalbezügen aus der 3. Säule werden voraussichtlich Ende Januar 2025 präsentiert.